
Corona-Arbeitsschutz: Die Verordnung geht, Empfehlungen bleiben
Das Bundeskabinett hat die SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Damit entfallen bundesweit verpflichtende Vorgaben zum Infektionsschutz im Betrieb. Doch es gibt weiterhin Empfehlungen, wie sich Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Beschäftigte vor Covid-19 und anderen Atemwegserkrankungen schützen können.

