
Gefahrstoffverordnung – was ist neu?
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.

Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.

Das radioaktive, natürliche Gas Radon kann in Kellerräumen zur Gesundheitsgefahr werden. Die Gesetzgebung verpflichtet Bauherren und Arbeitgeber dazu, Maßnahmen zum Schutz vor Radon umzusetzen.
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