Neuer Gefahrtarif der BGHW gilt ab 1. Januar 2024
Der 3. Gefahrtarif der BGHW wurde am 10. Mai 2023 von der Vertreterversammlung beschlossen. Jetzt wurde er vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) genehmigt. Er tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Änderungen ergeben sich für drei Gewerbezweige: den Handel mit Paletten, den Handel mit Krafträdern und den Handel mit Heizungs-, Klima-, Kühl- und Lüftungsanlagen.