
Kein Kiffen bei der Arbeit – ein Jahr Cannabis-Gesetz
Was bedeutet das Cannabis-Gesetz für den Arbeitsschutz und wie können Unternehmerinnen und Unternehmer präventiv aktiv werden? Die wichtigsten Fakten im Überblick.

Was bedeutet das Cannabis-Gesetz für den Arbeitsschutz und wie können Unternehmerinnen und Unternehmer präventiv aktiv werden? Die wichtigsten Fakten im Überblick.

„Wer Alkohol oder Drogen konsumiert, ist im Straßenverkehr und bei der Arbeit fehl am Platz.“ Das betont Manfred Wirsch, Vorstandsvorsitzender der BGHW, des Verbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, DGUV, und Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats, anlässlich der aktuellen Diskussionen um die Cannabis-Legalisierung. Keine Toleranz für Alkohol und Cannabis bei Arbeit und Bildung!“ Mit diesem Statement treten Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und DGUV dafür ein, Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen gleich zu behandeln. Das heißt: In beiden Fällen müsse ein Konsum, der zu Gefährdungen führen kann, ausgeschlossen sein.

Die geplante Gesetzesänderung zur Cannabis-Legalisierung sorgt für Diskussionen. Nach Ansicht von Nikolaus Lange, Therapeutischer Leiter der AGJ Rehaklinik Freiolsheim, fehlt es an Regelungen für den Umgang mit Cannabis-Konsum, an gesundheitspolitischen Konzepten und Finanzierungsplänen für die generelle Suchtprävention. Im Interview gibt Lange Empfehlungen, wie Führungskräfte und Beschäftigte, Kolleginnen und Kollegen das das Thema Suchtprävention im Betrieb ansprechen können. Der Klinikleiter erläutert weiter, welche positiven Effekte er durch eine Gesetzesänderung erwartet.
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