Zwei angeschnallte Personen sitzen in einem Auto. Die Person am Steuer blickt nach vorn, die Person auf dem Beifahrersitz hält ein Smartphone. Auf dem Bild ist der Schriftzug „komm gut an“ eingeblendet.
Datum der Veröffentlichung: Lesezeit: 3 Minuten

Mythen im Straßenverkehr (3)

Rund um Alkohol und grundlegende Verkehrsregeln kursieren besonders hartnäckige Fehleinschätzungen. Viele davon wirken harmlos, können aber fatale Folgen haben. Wir erklären die größten Risiken – und weshalb falsches Vertrauen schnell lebensgefährlich und teuer werden kann.

Wenn Unwissen zur Gefahr wird

„Ein Kaffee macht mich wieder fit“ oder „Etwas zu schnell fahren merkt doch keiner“ – solche Mythen im Straßenverkehr verleiten viele dazu, falsche Entscheidungen zu treffen. Fakt ist: Alkohol und Übermüdung beeinflussen Wahrnehmung und Reaktionszeit stärker, als viele glauben. Und auch vermeintlich kleine Regelverstöße sorgen immer wieder für schwere Unfälle. Höchste Zeit, im dritten Teil unserer Serie über weitere gängige Irrtümer aufzuklären.

Alkohol, Drogen und Müdigkeit

  • „Weil ich groß und kräftig bin, vertrage ich mehr Alkohol.“

    Falsch: Größe und Gewicht sind nicht allein entscheidend.

    Größere und schwerere Menschen vertragen zwar oft mehr Alkohol, aber Körpergröße und Gewicht sind nur ein Teil des Ganzen. Die tatsächliche Wirkung von Alkohol auf jeden Einzelnen ist sehr individuell und hängt zusätzlich von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel Geschlecht, Trinkgeschwindigkeit, Nahrung im Magen, individueller Stoffwechsel, Körperfettanteil, individuelle Alkohol-Abbauleistung der Leber.

     

  • „Kaffee macht mich wieder nüchtern.“

    Falsch: Koffein ist ein Stimulans und macht wach, aber nicht nüchtern.

    Wer nach Alkoholkonsum Kaffee trinkt, hat oft das Gefühl, die Müdigkeit durch den Alkohol würde schwächer, man fühlt sich wacher und nüchterner. Doch das Koffein hat keinen Einfluss auf den Abbau des Alkohols. Das passiert in der Leber und zwar in Schritten von etwa 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde. Auch wenn man sich nach einem Kaffee wacher fühlt, bleibt die Alkoholkonzentration im Blut gleich. Das Gleiche gilt für Energydrinks.

  • „Müdigkeit ist nicht so gefährlich wie Alkohol.“

    Falsch: Müdigkeit wirkt sich ähnlich verheerend auf die Reaktionszeit und Aufmerksamkeit aus wie Alkohol.

    Wer 17 Stunden am Stück wach ist, reagiert so langsam wie mit 0,5 Promille Alkohol im Blut. Nach 22 Stunden ohne Schlaf entspricht das sogar 1,0 Promille. Zum Vergleich: Schon ab 0,3 Promille gilt man im Straßenverkehr als fahruntüchtig, wenn Auffälligkeiten auftreten.

  • „Auf dem E-Scooter ist Alkohol kein Problem.“

    Falsch: Für E‑Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer und Autofahrerinnen.

    Wie beim Autofahren drohen schon ab 0,5 Promille Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot. Unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt ein Alkoholverbot.

  • „Ein Bier wird schon ok sein.“

    Falsch: In der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot.

    Während erfahrene Autofahrende bis zu einer bestimmten Grenze Alkohol im Blut haben dürfen, gilt für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit ein klares Alkoholverbot. Schon kleinste Mengen sind unzulässig und können Konsequenzen nach sich ziehen. Der Grund ist einfach: Gerade zu Beginn fehlt oft die Erfahrung, um Risiken richtig einzuschätzen – Alkohol verstärkt diese Unsicherheit zusätzlich. Wer dagegen verstößt, riskiert eine ganze Liste an Konsequenzen: 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, Pflicht zum Aufbauseminar, Probezeitverlängerung.

  • „Parken auf Geh- und Radwegen geht schon, wenn es niemanden stört.“

    Falsch: Geh- und Radwege sind tabu, es sein denn, das Parken ist ausdrücklich erlaubt.

    Geh- und Radwege sind immer wieder zugeparkt – für viele ein großes Ärgernis. Denn sie sind für Fußgänger und Fußgängerinnen oder Fahrradfahrende gedacht und oft der einzige sichere Raum im Straßenverkehr. Was für Autofahrende nach ausreichend Platz aussieht, kann für Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder eingeschränkter Mobilität schnell zum Hindernis werden. Die Folge: Sie müssen auf die Straße ausweichen und geraten so in gefährliche Situationen. Deshalb ist das Parken auf Gehwegen nur dort erlaubt, wo es ausdrücklich ausgeschildert ist. Schon fürs einfache Parken gibt es ein Knöllchen (ab 55 Euro). Bei Behinderung wird es mehr.

  • „Bei Stau darf ich ruhig kurz aussteigen und mir die Beine vertreten.“

    Falsch: Das Aussteigen auf Autobahnen ist grundsätzlich verboten und lebensgefährlich.

    Viele Menschen glauben, dass es im Stau „schon okay“ sei, kurz aus dem Auto zu steigen – etwa um sich die Beine zu vertreten oder „mal zu schauen, was da vorne los ist“. Doch auf Autobahnen ist das Verlassen des Fahrzeugs grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel zur Sicherung der Unfallstelle oder im Notfall. Personen auf der Fahrbahn gefährden nicht nur sich selbst, sondern behindern außerdem mögliche Rettungsmaßnahmen. Wer dennoch aussteigt, riskiert ein Bußgeld. 

  • „Bei Gelb darf ich doch noch fahren.“

    Falsch: Gelb bedeutet anhalten – außer ein Stopp wäre nicht mehr möglich, ohne andere zu gefährden.

    Viele interpretieren Gelb als „letzte Chance“, noch schnell über die Kreuzung zu kommen. Doch rechtlich ist es klar geregelt: Bei Gelblicht besteht Wartepflicht. Weiterfahren ist nur erlaubt, wenn ein abruptes Bremsen zu gefährlichen Situationen führen würde. Das Missachten eines Gelblichts ist ein eigener Verkehrsverstoß und wird entsprechend geahndet. Verkehrssituationen ändern sich in Sekunden – wer bei Gelb noch Gas gibt, gefährdet andere und riskiert Unfälle.

    Fun Fact: Düsseldorf ist die einzige Stadt in Deutschland, in der auch Fußgängerampeln eine Gelbphase haben.

     

  • „Reißverschlussverfahren ist freiwillig – ich lasse rein, wenn ich will.“

    Falsch: Reißverschluss ist Pflicht und hat mit Freundlichkeit nichts zu tun.

    Das Reißverschlussverfahren kommt immer dann zum Tragen, wenn eine Fahrspur endet oder wegen eines Hindernisses nicht mehr befahrbar ist. Oft werden Autofahrende, die bis zum Hindernis vorfahren, als Drängler beschimpft. Dabei verhalten sie sich genau richtig: Das Reißverschlussverfahren sieht vor, dass Fahrzeuge erst unmittelbar vor der Engstelle wechselseitig einfädeln. Wer zu früh einfädelt oder andere nicht einfädeln lässt, verschlechtert den Verkehrsfluss. Dadurch entstehen unnötige Staus und stockender Verkehr. Wer sich nicht daran hält, begeht einen Verkehrsverstoß.

  • „Blinken im Kreisverkehr ist doch überflüssig.“

    Falsch: Wer den Kreisverkehr verlässt, muss blinken.

    Viele denken, im Kreisverkehr sei Blinken „optional“. Stimmt nicht. Wer den Kreisverkehr verlässt, muss den Blinker setzen – und zwar rechtzeitig. Das signalisiert allen anderen: „Achtung, ich fahre raus.“ Besonders Radfahrende, Fußgängerinnen und Fußgänger oder Einfahrende können so besser einschätzen, ob sie warten müssen oder freie Fahrt haben. Die Regel ist simpel: Beim Rausfahren blinken, nicht beim Reinfahren.

Angebote der BGHW zur Verkehrssicherheit

E-Scooter-Training für Beschäftigte

E-Scooter werden immer beliebter, doch die Risiken häufig unterschätzt. Damit die Sicherheit nicht auf der Strecke bleibt, bietet die BGHW ihren Mitgliedsunternehmen ein exklusives E-Scooter-Training an.

Pedelec-Fahrsicherheitstraining

Ihre Beschäftigten kommen regelmäßig mit dem Pedelec zu Arbeit? Sie stellen Job- oder Leasingräder zur Verfügung und wollen, dass Ihre Mitarbeitenden damit sicher unterwegs sind? Wir unterstützen Sie dabei – mit unserem Pedelec-Fahrsicherheitstraining!

Sicher in meiner Region

Das Seminarprogramm “Sicher in meiner Region – Regio Protect UVT” zur Erhöhung der Verkehrssicherheit besteht aus zwei Präsenzmodulen und einem flexiblen Onlinemodul. Ziel der Maßnahme ist, das besonders hohe Unfallrisiko junger Beschäftigter im Alter von 16 bis 29 Jahre abzusenken. Junge Menschen sollen ihre Kompetenzen in der Blickführung und entsprechende Beobachtungsstrategien ausbauen.

Alle Angebote der BGHW zur Verkehrssicherheit finden Sie hier.

Die Kampagne „komm gut an.“ ist eine Initiative der BGHW und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf dem Kanal TikTok machen Azubis für Azubis die Verkehrssicherheit zum Thema. Ziel der Kampagne ist es, junge Menschen für die Gefahren im Verkehr auf den Straßen und im Betrieb zu sensibilisieren und die sichere Mobilität in der Berufsausbildung zu fördern. Zudem bietet sie Verantwortlichen aus den BGHW-Mitgliedsunternehmen Informationen, Seminare und Handlungshilfen zum Thema.

Zum TikTok-Kanal @komm.gut.an
BGHW-Angebote zur Gestaltung sicherer Mobilität in der Berufsausbildung
Hintergrund zur Kampagne „komm.gut.an“
Hundert Prozent: BGHW-Kampagne zweifach ausgezeichnet
Podcast: Warum DVR und BGHW mit “Komm gut an.” Millionen erreichen

Kreisrundes Logo der Kampagne "komm gut an."

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