
Einsatz für die Sicherheit
Wie erleben zwei neue Sicherheitsbeauftragte ihre Rolle im Betrieb? Ein Besuch bei Tessa Erzgräber und Michael Schneider von der Zufall Logistics Group in Fulda.

Lithium-Ionen-Batterien (LIB) sind tückisch: Nach einem Sturz oder einer Beschädigung kann eine Batterie noch Stunden oder sogar Tage später reagieren. Unternehmen sollten deshalb fünf Grundregeln beachten.
Aufgeblähte Gehäuse, Verformungen, ungewöhnliche Erwärmung, auslaufende Flüssigkeiten oder Brandgeruch sind Warnsignale. Beschädigte oder verdächtige Batterien gehören nicht zurück ins Regal. Sie sollten sofort in einem separaten Sicherheitsbehälter verstaut werden.
Merke: Lieber einmal zu viel aussortieren als einmal zu wenig.
LIB mögen keine Hitze und keine direkte Sonneneinstrahlung. Sie sollten in einem kühlen, trockenen und frostfreien Bereich gelagert werden. Auch ein ausreichender Abstand zu brennbaren Materialien ist wichtig. Große Mengen sollten in brandschutztechnisch getrennten Bereichen oder Sicherheitsschränken gelagert werden.
Merke: Hitze, Brennbares und Lithium-Akkus sind keine gute Kombination.
Viele Batteriebrände beginnen durch einen Kurzschluss. Deshalb müssen freiliegende Pole und Kontakte vor Lagerung und Transport geschützt werden – beispielsweise durch Klebeband, Schutzkappen oder Einzelverpackungen. Lose Batterien dürfen niemals gemeinsam mit Metallteilen wie Schlüsseln, Schrauben oder Werkzeugen aufbewahrt werden.
Merke: Freie Pole immer abkleben oder sichern.
LIB sind Gefahrgut. Für den Transport gelten die internationalen ADR-Vorschriften. Jede Batterie muss die Sicherheitsprüfung nach UN 38.3 bestanden haben. Für beschädigte Batterien gelten Sondervorschriften und spezielle Verpackungen.
Merke: Bei Unsicherheit immer den Gefahrgutbeauftragten oder Entsorger fragen.
Falsche Ladegeräte, Überladung oder zu hohe Temperaturen sind die häufigsten Brandursachen. Batterien sollten auf einer nicht brennbaren Unterlage, mit ausreichender Belüftung und fern von entzündlichen Materialien geladen werden. Die Herstellerangaben sind verbindlich. Sehr wichtig: Beschädigte Akkus dürfen nicht mehr geladen werden.
Merke: Das Original-Ladegerät verwenden, kein Ladevorgang ohne Aufsicht.

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Unter der Überschrift “Danke für ein Lächeln” stellt die BGHW ab Mittwoch, 12. August, eine Reihe neuer Medien vor, die diese Botschaft in den Arbeitsalltag tragen sollen.
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