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Datum der Veröffentlichung: Lesezeit: 3 Minuten

Fünf Regeln, die jeder Betrieb kennen sollte

Lithium-Ionen-Batterien (LIB) sind tückisch: Nach einem Sturz oder einer Beschädigung kann eine Batterie noch Stunden oder sogar Tage später reagieren. Unternehmen sollten deshalb fünf Grundregeln beachten.

Das Wichtigste im Überblick

  • Beschädigte Akkus sofort isolieren: Auffällige oder beschädigte Lithium-Ionen-Batterien nicht weiterverwenden, sondern sicher und separat lagern.
  • Kühl, trocken und mit Abstand lagern: Hitze, direkte Sonneneinstrahlung und die Nähe zu brennbaren Materialien vermeiden.
  • Kurzschlüsse verhindern: Freiliegende Pole und Kontakte vor Lagerung und Transport zuverlässig abkleben oder anderweitig schützen.
  • Gefahrgutregeln beim Transport beachten: Lithium-Ionen-Batterien unterliegen den ADR-Vorschriften; beschädigte Batterien erfordern besondere Maßnahmen.
  • Sicher und mit geeignetem Ladegerät laden: Herstellerangaben beachten, möglichst Original-Ladegeräte verwenden und beschädigte Akkus niemals laden.
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Die Grundregeln

1. BESCHÄDIGTE AKKUS SOFORT ISOLIEREN

Aufgeblähte Gehäuse, Verformungen, ungewöhnliche Erwärmung, auslaufende Flüssigkeiten oder Brandgeruch sind Warnsignale. Beschädigte oder verdächtige Batterien gehören nicht zurück ins Regal. Sie sollten sofort in einem separaten Sicherheitsbehälter verstaut werden.

Merke: Lieber einmal zu viel aussortieren als einmal zu wenig.

2. KÜHL, TROCKEN UND MIT ABSTAND LAGERN

LIB mögen keine Hitze und keine direkte Sonneneinstrahlung. Sie sollten in einem kühlen, trockenen und frostfreien Bereich gelagert werden. Auch ein ausreichender Abstand zu brennbaren Materialien ist wichtig. Große Mengen sollten in brandschutztechnisch getrennten Bereichen oder Sicherheitsschränken gelagert werden.

Merke: Hitze, Brennbares und Lithium-Akkus sind keine gute Kombination.

3. POLE SCHÜTZEN – KURZSCHLÜSSE VERHINDERN

Viele Batteriebrände beginnen durch einen Kurzschluss. Deshalb müssen freiliegende Pole und Kontakte vor Lagerung und Transport geschützt werden – beispielsweise durch Klebeband, Schutzkappen oder Einzelverpackungen. Lose Batterien dürfen niemals gemeinsam mit Metallteilen wie Schlüsseln, Schrauben oder Werkzeugen aufbewahrt werden.

Merke: Freie Pole immer abkleben oder sichern.

4. BEIM TRANSPORT GELTEN GEFAHRGUTREGELN

LIB sind Gefahrgut. Für den Transport gelten die internationalen ADR-Vorschriften. Jede Batterie muss die Sicherheitsprüfung nach UN 38.3 bestanden haben. Für beschädigte Batterien gelten Sondervorschriften und spezielle Verpackungen.

Merke: Bei Unsicherheit immer den Gefahrgutbeauftragten oder Entsorger fragen.

5. NUR MIT ORIGINAL-LADEGERÄTEN LADEN

Falsche Ladegeräte, Überladung oder zu hohe Temperaturen sind die häufigsten Brandursachen. Batterien sollten auf einer nicht brennbaren Unterlage, mit ausreichender Belüftung und fern von entzündlichen Materialien geladen werden. Die Herstellerangaben sind verbindlich. Sehr wichtig: Beschädigte Akkus dürfen nicht mehr geladen werden.

Merke: Das Original-Ladegerät verwenden, kein Ladevorgang ohne Aufsicht.

Wichtige Vorschriften

TRGS 510 Bei der Lagerung von LIB kann die TRGS 510 herangezogen werden.

ADR Europäisches Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße.

UN 38.3 Sicherheitsprüfung für Batterien vor dem Transport.

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