
Preisverleihung der BGHW: Alles aus einer goldenen Hand
Bei der Verleihung der „Goldenen Hand 2025“ zeichnet die BGHW innovative Ideen für mehr Sicherheit und Beispiele gelungener Teilhabe im Arbeitsleben aus.

Ihnen wird schummrig, wenn Sie auf einer Brücke oder einem Berg stehen und von dort hinabschauen? Dann sind das schon mal keine guten Voraussetzungen, um in der Höhe zu arbeiten. Doch wie weiß man, ob man fit dafür ist? Zum Beispiel mithilfe der Eignungsuntersuchung Arbeiten mit Absturzgefahr.
Laut DGUV verunglückten 2023 rund 11.600 Beschäftigte bei Abstürzen von Leitern, Tritten oder Dächern. Die Folgen sind oft schwerwiegend, manchmal sogar tödlich. Durchschnittlich sterben 59 Menschen im Jahr bei Abstürzen von Arbeitsbereichen in der Höhe. Das Absturzrisiko kann durch technisch-bauliche Maßnahmen und Persönliche Schutzausrüstung für die Mitarbeitenden reduziert werden. Aber ist per se jeder Beschäftigte körperlich und geistig dafür geeignet, in der Höhe tätig zu sein? Wann ist man fit fürs Arbeiten in der Höhe? Einen grundsätzlichen Tipp hat Dr. Peter Schiefen, Betriebsarzt der BGHW, parat: „Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, jemanden in der Höhe arbeiten zu lassen, der von Anfang an Panik hat und nicht schwindelfrei ist.“ Jeder Mensch nehme Tiefen und Höhen unterschiedlich wahr und reagiere darauf individuell. „Der eine jongliert schwindelfrei über hoch gespannte Seile, dem anderen wird schon auf der zweiten Leitersprosse schwindelig. Das ist so. Diese sogenannte Höhenangst kann man schwer abtrainieren“, sagt Schiefen.
Wie stellt man nun fest, ob Beschäftigte körperlich für Arbeiten mit Absturzgefahr geeignet sind? Am häufigsten wird dafür die Eignungsuntersuchung Arbeiten mit Absturzgefahr durchgeführt (früher bekannt unter dem Kürzel G41). Dabei werden Mitarbeitende auf ihre Leistungsfähigkeit in Höhen geprüft. Können sie den Bedingungen der Arbeit in hohen Verhältnissen standhalten? Beispielsweise kann der Kreislauf dabei sehr beansprucht werden. Eine Eignungsuntersuchung wird bei Arbeiten mit Absturzgefahr in großer Höhe gefordert. Wobei diese Höhe nicht genau definiert ist.
Sie betrifft alle Beschäftigten, die in einer Höhe von mindestens einem Meter arbeiten und Tätigkeiten in folgenden Bereichen durchführen:
Ist der Mitarbeitende bei der Tätigkeit dauerhaft durch ein Rückhaltesystem gegen Absturz gesichert, ist die Untersuchung nicht notwendig.
Die Eignungsuntersuchung umfasst einen Hör- und Sehtest, eine Blutuntersuchung sowie ein Ruhe- und Belastungs-EKG, um Herz-Rhythmusstörungen oder koronare Herzerkrankungen auszuschließen. Eine sogenannte Schwindelfreiheit kann diese Untersuchung allerdings nicht attestieren. Die Eignungsuntersuchung ist maximal drei Jahre gültig. Bis zum 49. Lebensjahr sollte sie nach 36 Monaten wiederholt werden, ab dem 50. Lebensjahr alle 18 Monate. Die Untersuchung kann übrigens nur von einer Betriebsärztin oder -arzt oder von Arbeitsmedizinern durchgeführt werden.
Doch neben Schwindelgefühl, Herz- und Kreislaufstörungen sowie Hör- und Sehschwächen gibt es für Betriebsarzt Peter Schiefen noch weitere Ausschlusskriterien: „Ein absolutes No-Go ist für mich ein neu aufgetretener oder schlecht eingestellter Diabetes mellitus mit Hypoglykämierisiko. Denn bei einer Unterzuckerung kann der Beschäftigte schnell sein Bewusstsein verlieren oder einen Schwindel bekommen. Das ist nicht lustig und kann einen Absturz verursachen.“ Eine weitere Gefahr ist für Schiefen auch ein zu hohes Körpergewicht. „Ab einem BMI von über 30 werden die Lasten für den Körper beim Arbeiten in der Höhe einfach zu hoch.“ Und was geht noch nicht bei Arbeiten in der Höhe? „Alleinarbeiten“, antwortet Schiefen, „das ist viel zu riskant. Eine Kollegin oder ein Kollege sollte immer dabei sein, um abzusichern, zu helfen oder um im schlimmsten Fall, den Notarzt anzurufen.“
1. Das Hängetrauma
Dieses Trauma kann bei längerem, bewegungslosem Hängen in einem Auffanggurt auftreten. Zum Beispiel nach einem Sturz von einem hochgelegenen Arbeitsplatz. Aufgrund der Bewegungslosigkeit wird der Rückstrom des Blutes aus den Beinen vermindert wird und es kann zu einem (Kreislauf)-Schock kommen.
2. Der Lagerungsschwindel
Dieser häufig auftretende Schwindel zeichnet sich durch anfallartige Schwindelattacken aus, die durch eine Positionsänderung ausgelöst werden, beispielsweise beim Hinlegen oder Aufrichten. Der Schwindel ist meist kurzzeitig und kann von Übelkeit, Erbrechen oder anderen Symptomen begleitet sein.

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