Neuer Gefahrtarif der BGHW gilt ab 1. Januar 2024

Der 3. Gefahrtarif der BGHW wurde am 10. Mai 2023 von der Vertreterversammlung beschlossen. Jetzt wurde er vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) genehmigt. Er tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Änderungen ergeben sich für drei Gewerbezweige: den Handel mit Paletten, den Handel mit Krafträdern und den Handel mit Heizungs-, Klima-, Kühl- und Lüftungsanlagen.

Eine junge Unternehmerin am Laptop blickt auf ausgedruckte Unterlagen

Auf den Punkt gebracht: Der BG-Beitrag

Einmal im Jahr, im April, versendet die BGHW Beitragsbescheide an ihre Mitgliedsunternehmen. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die bislang eher wenig Berührungspunkte zur Berufsgenossenschaft hatten, fragen sich dann, wie dieser Beitrag überhaupt zustande kommt.

Münzgeld und Geldscheine liegen auf einem Tisch

Gute Gründe für die BG

„In meinem Betrieb ist doch noch nie etwas passiert. Warum muss ich Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen?“ – Fragt sich manch ein Unternehmer oder eine Unternehmerin, wenn in diesen Tagen der BG-Beitragsbescheid im Briefkasten liegt. Selbst wenn es im Betrieb bislang keine Unfälle gab – der Beitrag zur Berufsgenossenschaft gehört zu den wichtigen Lohnnebenkosten eines Unternehmens.

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