Der BG-Beitrag wird einmal im Jahr – immer im Frühjahr – fällig und beinhaltet die gesetzliche Unfallversicherung für die Beschäftigten des Betriebs. Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen, wie etwa Arbeitslosen-, Renten- oder Krankenversicherung, kommt die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft mit einer Besonderheit daher: Die Beiträge zahlt zu hundert Prozent der Arbeitgeber.
BG übernimmt Haftung
Das hat gute Gründe. Denn die Berufsgenossenschaft übernimmt bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit im Betrieb die Haftung gegenüber den versicherten Beschäftigten für die erlittenen Körperschäden. Im Gegenzug müssen Unternehmerinnen und Unternehmer – mit Ausnahme bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln und Unfällen im allgemeinen Verkehr – keine Schadensersatzansprüche ihrer Beschäftigten fürchten. Diese könnten im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein, wie immer wieder Beispiele aus anderen Ländern wie den USA oder Kanada zeigen.
Versorgung „mit allen geeigneten Mitteln“
Die betroffenen Beschäftigten werden „mit allen geeigneten Mitteln“ von der Berufsgenossenschaft versorgt. Sämtliche Kosten trägt die BG: von der Erstversorgung direkt nach dem Unfall, über die Behandlung in Spezialkliniken mit angeschlossener optimaler medizinischer Rehabilitation, bis hin zur sozialen und beruflichen Wiedereingliederung sowie, wenn nötig, der Auszahlung Geldleistungen und Renten. Nach dem Prinzip „alles aus einer Hand“ kümmert sich die BG um alles, was im Anschluss an einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit geschieht.
Starker Partner für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Im BG-Beitrag ist noch mehr drin. Denn damit es erst gar nicht zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten kommt bietet die BGHW ein umfangreiches Präventionsprogramm für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb an, zum Beispiel praxisnahe Beratung und Qualifizierungsmaßnahmen der Unternehmerinnen, Unternehmer sowie Beschäftigten. Hinzu kommen finanzielle Förderungen, etwa bei der Ausbildung von betrieblichen psychologischen Erstbetreuern oder der Nachrüstung von Gabelstaplern, sowie Anreizsysteme, wie zum Beispiel der Präventionspreis Die Goldene Hand.
So nehmen etwa auch in der Corona-Pandemie viele Mitgliedsunternehmen die Beratung und Handlungshilfen der BGHW in Anspruch. Auf diese Weise behalten sie den Überblick über die sich teilweise schnell ändernden Schutzmaßnahmen und erhalten darüber hinaus Hinweise, wie sie diese praxisgerecht umsetzen können.