Münzgeld und Geldscheine liegen auf einem Tisch
Datum der Veröffentlichung: Lesezeit: 3 Minuten

Gute Gründe für die BG

„In meinem Betrieb ist doch noch nie etwas passiert. Warum muss ich Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen?“ – Fragt sich manch ein Unternehmer oder eine Unternehmerin, wenn in diesen Tagen der BG-Beitragsbescheid im Briefkasten liegt. Selbst wenn es im Betrieb bislang keine Unfälle gab – der Beitrag zur Berufsgenossenschaft gehört zu den wichtigen Lohnnebenkosten eines Unternehmens.

In diesen Tagen wird der Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft versendet. Manche Unternehmerinnen und Unternehmer fragen sich, was sie von der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft überhaupt haben. Es gibt viele gute Gründe.

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Der BG-Beitrag wird einmal im Jahr – immer im Frühjahr – fällig und beinhaltet die gesetzliche Unfallversicherung für die Beschäftigten des Betriebs. Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen, wie etwa Arbeitslosen-, Renten- oder Krankenversicherung, kommt die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft mit einer Besonderheit daher: Die Beiträge zahlt zu hundert Prozent der Arbeitgeber.

BG übernimmt Haftung

Das hat gute Gründe. Denn die Berufsgenossenschaft übernimmt bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit im Betrieb die Haftung gegenüber den versicherten Beschäftigten für die erlittenen Körperschäden. Im Gegenzug müssen Unternehmerinnen und Unternehmer – mit Ausnahme bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln und Unfällen im allgemeinen Verkehr – keine Schadensersatzansprüche ihrer Beschäftigten fürchten. Diese könnten im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein, wie immer wieder Beispiele aus anderen Ländern wie den USA oder Kanada zeigen.

Versorgung „mit allen geeigneten Mitteln“

Die betroffenen Beschäftigten werden „mit allen geeigneten Mitteln“ von der Berufsgenossenschaft versorgt. Sämtliche Kosten trägt die BG: von der Erstversorgung direkt nach dem Unfall, über die Behandlung in Spezialkliniken mit angeschlossener optimaler medizinischer Rehabilitation, bis hin zur sozialen und beruflichen Wiedereingliederung sowie, wenn nötig, der Auszahlung Geldleistungen und Renten. Nach dem Prinzip „alles aus einer Hand“ kümmert sich die BG um alles, was im Anschluss an einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit geschieht.

Starker Partner für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Im BG-Beitrag ist noch mehr drin. Denn damit es erst gar nicht zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten kommt bietet die BGHW ein umfangreiches Präventionsprogramm für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb an, zum Beispiel praxisnahe Beratung und Qualifizierungsmaßnahmen der Unternehmerinnen, Unternehmer sowie Beschäftigten. Hinzu kommen finanzielle Förderungen, etwa bei der Ausbildung von betrieblichen psychologischen Erstbetreuern oder der Nachrüstung von Gabelstaplern, sowie Anreizsysteme, wie zum Beispiel der Präventionspreis Die Goldene Hand.

So nehmen etwa auch in der Corona-Pandemie viele Mitgliedsunternehmen die Beratung und Handlungshilfen der BGHW in Anspruch. Auf diese Weise behalten sie den Überblick über die sich teilweise schnell ändernden Schutzmaßnahmen und erhalten darüber hinaus Hinweise, wie sie diese praxisgerecht umsetzen können.

Der Kosten der BGHW sind Entschädigungsleistungen

Die BG macht keine Gewinne

Im Gegensatz zu privaten Versicherungen macht die Berufsgenossenschaft keine Gewinne. Auch aus diesem Grund kann sie ihre umfangreichen Leistungen für vergleichsweise geringe und über die Jahre hinweg stabil bleibende Beiträge anbieten. Diese werden nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung im Umlageverfahren erhoben. Das bedeutet, dass die Ausgaben eines abgelaufenen Kalenderjahres auf die Mitgliedsunternehmen umgelegt werden. Rund 80 Prozent der Kosten machen dabei Entschädigungsleistungen aus. Die Beiträge fließen also zum größten Teil als Leistungen an Verletzte und Berufserkrankte, aber auch an Hinterbliebene.

Aus diesem Grund kann die BGHW auf die Beitragserhebung auch in Zeiten der Corona-Pandemie nicht verzichten. Doch wie auch schon im Vorjahr kann die BGHW jene Unternehmen mit zinslosen Stundungsmaßnahmen entlasten, welche die Zahlung des Beitrags zur Fälligkeit im Mai 2022 in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten bringen würde. Dies ist möglich, weil die BGHW in der Vergangenheit gut und vorausschauend gewirtschaftet hat. So ist sie auch in Krisenzeiten ein starker Partner an der Seite ihrer Mitgliedsunternehmen.

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