Datum der Veröffentlichung: Lesezeit: 5 Minuten

Erfolgsmodell gesetzliche Unfallversicherung

Wenn in der Politik über Bürokratieabbau gestritten wird, geraten schnell auch die Berufsgenossenschaften in den Fokus. Dabei wird ihr tatsächlicher Mehrwert oft übersehen. Wir haben die fünf gängigsten Kritikpunkte aufgegriffen und entkräftet. Unsere guten Argumente zeigen klar: Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein bewährtes Erfolgsmodell – und wird es auch bleiben.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die BGHW leistet Prävention, Rehabilitation und Entschädigung aus einer Hand, was effiziente Prozesse ohne unnötige Schnittstellen und Brüche gewährleistet.
  • Wirksame Präventionsarbeit senkt die Zahl schwerer Arbeitsunfälle seit Jahren deutlich.
  • Die Haftungsablösung schützt Betriebe vor existenzbedrohenden Kosten und sorgt für Rechtssicherheit und betrieblichen Frieden.
  • Die Selbstverwaltung vereint das Praxiswissen von Arbeitgebern und Beschäftigten und ermöglicht so effiziente, bedarfsgerechte Entscheidungen.
  • In einer Arbeitswelt im Wandel entwickelt die BGHW moderne Präventionsstrategien und treibt die Verwaltungsmodernisierung voran.
  • Das deutsche Modell der gesetzlichen Unfallversicherung gilt international als Vorbild, und viele Staaten übernehmen Elemente dieses Systems.
Symbol für Zusammenfassung des nachfolgenden Seiteninhalts

Starke Argumente für eine moderne und leistungsfähige Unfallversicherung

Von den fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung ist die Unfallversicherung wohl die am wenigsten bekannte. Viele Menschen wissen kaum, was die gesetzliche Unfallversicherung und ihre Träger leisten und wie sie arbeiten. Wer jedoch genauer hinschaut, erkennt schnell: Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist eine tragende Säule des Sozialstaats – effizient, solidarisch und nah an der Praxis. 

In der politischen Debatte über Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung wird derzeit vieles auf den Prüfstand gestellt – auch die Berufsgenossenschaften. Häufig werden dabei vermeintliche Doppelstrukturen, Kostenargumente und Effizienzfragen ins Feld geführt. Wir haben uns diese Kritikpunkte genauer angeschaut und Argumente aufgeführt, die sie widerlegen.

Kritikpunkt: „Die Berufsgenossenschaften verursachen teure Doppelstrukturen – Krankenkassen und Gewerbeaufsicht könnten ihre Aufgaben mit übernehmen.“

Das sagen wir als BGHW dazu - bitte aufklappen.

Alles aus einer Hand: das integrierte System der BGHW

Die gesetzliche Unfallversicherung und damit die BGHW vereint Prävention, Rehabilitation und Entschädigung in einem integrierten System. Sie bietet also alle Leistungen aus einer Hand. Ihr gesetzlicher Auftrag: Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Deshalb unterstützt sie ihre rund 305.000 Mitgliedsunternehmen dabei, ihre Arbeitsplätze sicher und gesund zu gestalten. Und diese Prävention wirkt. 

Prävention ist eine Erfolgsgeschichte

  • Seit Jahren ist die Zahl anzeigepflichtiger Arbeitsunfälle kontinuierlich gesunken.
  • 2024 ereigneten sich insgesamt 38 Prozent weniger tödliche und schwere Arbeitsunfälle als noch vor zehn Jahren.
  • Allein die BGHW verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 4,4 Prozent.
  • Eine internationale Untersuchung zum sogenannten Return on Prevention (ROP) ergab, dass dieser 2,2 beträgt: Jeder investierte Euro in die Arbeitssicherheit oder den Gesundheitsschutz erzielt einen wirtschaftlichen Nutzen von 2,20 Euro.
  • Die Investition in Präventionsmaßnahmen zahlt sich also mehr als doppelt aus, indem sie Kosten senkt und sich so für Unternehmen rechnet.

Rehabilitation und Entschädigung mit „allen geeigneten Mitteln“

Erleidet ein Beschäftigter dennoch einen Arbeitsunfall oder erkrankt an einer Berufskrankheit, sorgt die BGHW für die bestmögliche medizinische und soziale Rehabilitation mit dem Ziel, den Versicherten schnellstmöglich wieder in seinen Arbeitsplatz einzugliedern. Bleiben nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit Schäden zurück, können Versicherte Entschädigungsleistungen in Form einer Rente erhalten.

  • 96 Prozent der Versicherten mit mindestens einer Rehabilitationsmaßnahme wurden wieder erfolgreich ins Berufsleben eingegliedert. 

Das System der Berufsgenossenschaften deckt den gesamten Ablauf ab – von der Prävention über die Heilbehandlung bis zur Wiedereingliederung. Dahinter stehen Expertinnen und Experten mit branchenspezifischem Fachwissen. Schnittstellenverluste gibt es nicht, denn alle Leistungen greifen nahtlos ineinander. Das unterscheidet die Unfallversicherung deutlich von:

  • Aufsichtsbehörden, die lediglich die Einhaltung von Vorschriften kontrollieren, aber keine individuelle Prävention, Rehabilitation oder Entschädigung leisten.
  • Gesetzlichen Krankenkassen, die zwar Krankheiten behandeln, jedoch keine umfassende Rehabilitation oder Entschädigung nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten übernehmen.

Fazit: Würden die ineinandergreifenden Aufgaben der Unfallversicherung zersplittert, wäre das Ergebnis das Gegenteil von Effizienz: mehr Bürokratie, längere Wege und weniger Hilfe für Betroffene.

Porträt Marita Klinkert, Mitglied der BGHW-Geschäftsführung

Wir als BGHW bieten Prävention, Rehabilitation und Entschädigung aus einer Hand – ohne Umwege oder Brüche, aber mit maximaler Wirkung für die Versicherten und die Unternehmen. Das ist unser Alleinstellungsmerkmal.

Marita KlinkertMitglied der Geschäftsführung

Kritikpunkt: „Unternehmen und Staat könnten Milliarden sparen, wenn die Berufsgenossenschaften abgeschafft würden.“

Das sagen wir als BGHW dazu - bitte aufklappen.

Haftungsablösung: Garant für Rechtssicherheit und Betriebsfrieden

Die zentrale Leistung der BGHW ist die Ablösung der Unternehmerhaftpflicht, das heißt: Mitarbeitende müssen und können den Arbeitgeber im Falle eines Unfalles nicht verklagen. Erleidet eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter einen Arbeitsunfall oder erkrankt an einer Berufskrankheit, übernimmt die BGHW alle Schäden. Sollte sich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit als Unfallursache herausstellen, nimmt die BGHW den Unternehmer in Regress – auch hier kann sich der Versicherte komplett auf seine Rehabilitation konzentrieren und muss sich über seine Ansprüche keine Gedanken machen. Das ist ein enormes Pfund für den Erhalt des Betriebsfriedens.

Um es noch einmal besonders herauszustellen: Ohne diese Haftungsübernahme müsste jedes Unternehmen für die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit selbst aufkommen.

  • Behandlungskosten
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Rentenzahlungen
  • Schmerzensgeld und Hinterbliebenenleistungen
  • Schnell hunderttausende Euro pro Fall
  • Langwierige Prozesse
  • Risiko steigender Haftpflichtprämien 

Historisches Beispiel: Asbestfälle

Wie unverzichtbar die gesetzliche Unfallversicherung ist, zeigt auch das historische Beispiel der Asbestfälle. Als in den 1990er-Jahren die massiven Spätschäden des in den 1950er bis 1970er-Jahren weit verbreiteten Baustoffs sichtbar wurden, standen plötzlich hunderttausende Beschäftigte und zahlreiche Unternehmen im Fokus. Ohne das kollektive System der Unfallversicherung hätte dieser Schadenskomplex eine wirtschaftliche Kettenreaktion ausgelöst: Die individuellen Haftungsrisiken wären für viele Betriebe existenzbedrohend gewesen. Die gesetzliche Unfallversicherung schützte in dieser Situation ganze Branchen und wurde zu einem Stabilitätsanker – für die Unternehmen wie für die Betroffenen.

Risiko für private Versicherungen nicht tragbar

Private Versicherungen könnten solche Risiken nicht tragen. Sie kalkulieren nach individuellem Risiko, die gesetzliche Unfallversicherung dagegen nach Solidarität. Das bedeutet: Auch kleine Betriebe, Teilzeitkräfte oder Hochrisikojobs erhalten denselben umfassenden Schutz. Niemand muss befürchten, „nicht versicherbar“ zu sein; Vorerkrankungen und Alter spielen keine Rolle. Alle werden nach dem Solidaritätsprinzip gleichbehandelt. Das ist der genossenschaftliche Aspekt des Systems der gesetzlichen Unfallversicherung.

Beitragssatz seit zehn Jahren stabil

Die BGHW hat ihren Beitragssatz seit über zehn Jahren stabil halten können – und das, obwohl die Beiträge anderer Sozialversicherungszweige in der Zwischenzeit gestiegen sind. Für Unternehmen bedeutet das Planungssicherheit und Verlässlichkeit, und es zeigt, wie effizient das System arbeitet.

Fazit: Die Haftungsablösung durch die Berufsgenossenschaften schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte – der Betriebsfrieden bleibt gewahrt. Private Versicherungen wären keine günstigere Alternative, weil sie diese Risiken gar nicht tragen könnten.

Porträt Markus Heiter

Unsere Haftungsablösung verhindert, dass aus einem Arbeitsunfall ein gesellschaftlicher Konflikt wird. Sie schützt Menschen und Unternehmen – und damit den sozialen Frieden.

Markus HeiterMitglied der Geschäftsführung

Kritikpunkt: „Die Selbstverwaltung durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter ist überholt – staatliche Steuerung wäre transparenter.“

Das sagen wir als BGHW dazu - bitte aufklappen.

Selbstverwaltung: Aus der Praxis für die Praxis

Berufsgenossenschaften arbeiten nach dem Prinzip der Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter die strategische Verantwortung übernehmen - und zwar ehrenamtlich. Diese Organisationsform ist ein weiteres starkes Argument für die BGHW, denn sie stellt sicher, dass diejenigen, die die gesetzliche Unfallversicherung tragen und von ihr profitieren, auch maßgeblich an ihren Entscheidungen beteiligt sind. 

Vorteile der Selbstverwaltung

  • Praktische Nähe zur betrieblichen Realität
  • Fach- und Erfahrungswissen
  • Praxisnahe Lösungen
  • Keine bürokratischen Fehlentwicklungen
  • Demokratische Legitimation durch paritätische Besetzung
  • Keine Regeln „von oben“

Auch ökonomisch ein Gewinn

Die Gremien arbeiten ehrenamtlich und bringen bereits all das Wissen mit, das andernorts teuer eingekauft werden müsste. Dadurch werden Entscheidungsprozesse effizienter, schneller und kostengünstiger. Die eingesparten Mittel können direkt in Prävention, Rehabilitation und Leistungen fließen – wo sie den Menschen unmittelbar zugutekommen. 

  • Konstant niedrige Verwaltungskosten
  • Verwaltungsausgaben der BGHW 2024: 8 % der Gesamtausgaben

Fazit: Die Selbstverwaltung verbindet Fachwissen aus der Praxis mit gemeinsamer Verantwortung. Dadurch entstehen Lösungen, die sowohl betrieblich sinnvoll als auch sozial ausgewogen sind.

Porträt Roland Kraemer, Vorstandsvorsitzender BGHW (Arbeitgeber)

Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen arbeiten in der Selbstverwaltung insbesondere aufgrund ihrer Branchenerfahrungen gut zusammen und wissen, um was es geht. Wenn wir diskutieren, entwickeln wir gemeinsam zielführende Lösungen. Und das ist das Schöne an diesem System: Am Ende kommt das Richtige für die Unternehmen heraus und wir können die Themen gemeinsam vertreten.

Roland KraemerVorstandsvorsitzender (Arbeitgeber)

Für die Versicherten ist die Selbstverwaltung ein starkes Stück Mitbestimmung. Dass Beschäftigte gemeinsam mit den Arbeitgebern Verantwortung tragen, stärkt Vertrauen, Gerechtigkeit und den sozialen Frieden im Arbeitsleben.

Manfred WirschVorstandsvorsitzender (Versicherte)

Kritikpunkt: „Die gesetzliche Unfallversicherung ist zu bürokratisch und veraltet.“

Das sagen wir als BGHW dazu - bitte aufklappen.

Zukunft gestalten: neue Arbeitsformen und moderne Verwaltung

Die Welt ist im Wandel und neue Arbeitsformen bringen neue Risiken mit sich. Auch in einer automatisierten Arbeitswelt wird es Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten geben. Von Robotik über Plattformarbeit bis hin zu psychischer Belastung durch Dauerstress: Die Unfallversicherung entwickelt kontinuierlich neue Präventionsstrategien, um auf Veränderungen zu reagieren, und investiert in Forschung und Weiterentwicklung moderner Arbeitsschutztechnologien. In Zeiten des Umbruchs gestaltet sie die Zukunft einer gesunden und sicheren Arbeitswelt mit.

Beispiele bei der BGHW:

  • Integration psychischer Belastungen in Gefährdungsbeurteilungen
  • Digitale Schulungsformate
  • Krisenintervention bei traumatischen Ereignissen
  • Unterstützung von Gesundheitsprogramm in Unternehmen
  • Förderung sicherer Flurförderzeuge

Moderne Prävention durch wegweisende Forschung

Besonders die Forschung der DGUV-Institute trägt zu einer modernen Prävention bei. Die spezialisierten Forschungseinrichtungen liefern die wissenschaftliche Grundlage für innovative Präventionsstrategien, sichere Arbeitsmittel und neue Formen des Gesundheitsschutzes. Das stärkt die Zukunftsfähigkeit der gesamten Unfallversicherung. Ohne die Berufsgenossenschaften hätte der Verein DGUV keine zahlenden Mitglieder und damit keine finanzielle Basis für diese Forschung. Ein wichtiger Motor für Innovation im Arbeits- und Gesundheitsschutz fiele damit weg.

Arbeitsschutzaspekte in der technischen Normung

Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) bringt Arbeitsschutzanforderungen in private Normungsprozesse ein. Finanziert wird die Kommission durch die Berufsgenossenschaften und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Würde die Finanzierungsbasis der KAN wegfallen, hätten sicherheitsrelevante Aspekte in technischen Normen deutlich weniger Gewicht – mit spürbaren Folgen für Betriebe und Beschäftigte.

Beitrag zu Verwaltungsmodernisierung

Zudem leistet die GUV einen wesentlichen Beitrag zur Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland. 

  • Zentrales Unternehmerverzeichnis (ZUV) als Grundpfeiler der Registermodernisierung
  • Umsetzung der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) als eine der ersten Institutionen
  • Digitale Meldeverfahren
  • E-Akten
  • Onlineberatung
  • Schulungsplattformen

Fazit: Mit moderner Prävention, wissenschaftlich fundierter Innovation und digitalen Lösungen reagiert die BGHW auf neue Arbeitsformen und Risiken. So bleibt sie ein verlässlicher Partner für Sicherheit und Gesundheit – auch in einer sich wandelnden Arbeitswelt.

Porträt Dr. Udo Schöpf, Geschäftsführer BGHW

Neue Technologien und Arbeitsformen bringen neue Risiken mit sich. Die BGHW sorgt dafür, dass Sicherheit und Gesundheit auch in der Arbeitswelt von morgen selbstverständlich bleiben.

Dr. Udo SchöpfVorsitzender der Geschäftsführung

Kritikpunkt: „In einer modernen, automatisierten Arbeitswelt sind Berufsgenossenschaften überflüssig.“

Das sagen wir als BGHW dazu - bitte aufklappen.

Die gesetzliche Unfallversicherung als weltweites Vorbild

Die gesetzliche Unfallversicherung genießt international großes Ansehen – nicht zuletzt, weil sie Prävention, Rehabilitation und Entschädigung aus einer Hand verbindet. Für die BGHW ist der internationale Austausch besonders wichtig, denn Handel und Warenlogistik arbeiten weltweit vernetzt. Deshalb engagiert sich die BGHW in der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS), die globale Standards für soziale Sicherungssysteme, Unfallversicherung und Arbeitsschutz fördert. Die BGHW sieht ihre Aufgabe darin, bewährte Lösungen weiterzugeben, neue Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit anderen Ländern Antworten auf internationale Herausforderungen wie Digitalisierung, Automatisierung oder den Schutz von Beschäftigten in globalen Lieferketten zu entwickeln. Dass Länder wie Südkorea, Japan und China Elemente des deutschen Systems übernehmen, zeigt die hohe Leistungsfähigkeit und internationale Relevanz dieses Modells.

Fazit: Das deutsche Modell der Unfallversicherung setzt weltweit Maßstäbe. Die BGHW stärkt diesen Ruf und bringt ihre Expertise erfolgreich in den globalen Arbeitsschutz ein.

Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland gilt international als Vorbild. Dass sich andere Staaten an unserem Modell orientieren, bestätigt die hohe Qualität unserer Arbeit und würdigt den Beitrag, den die BGHW auch im globalen Arbeitsschutz leisten kann.

Dr. Klaus SchäferLeiter Prävention

Weitere interessante Themen

Zurück nach oben springen

Ihr Kontakt zu uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Redaktion "Hundert Prozent"

E-Mail:
hundertprozent(at)bghw.de

Oder richten Sie Ihre Anfrage per Kontaktformular an uns:
Kontaktformular

Datenschutzhinweis:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Nutzerinnen und Nutzer,

Sie haben gerade auf die Verlinkung zu unserem Angebot auf %s geklickt. Wenn Sie unten auf „weiter“ klicken und damit dieses Angebot nutzen, können (personenbezogene) Nutzungsdaten durch den Anbieter des Dienstes erfasst und ggf. auch außerhalb der Europäischen Union weiter verarbeitet werden. Auf Art und Umfang der verarbeiteten Daten haben wir keinen Einfluss. Weitere Informationen zu dieser Datenverarbeitung finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Anbieters.