
Kein Fax mehr ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 stellt die BGHW den Faxversand ein. Dennoch ist der Fax-Empfang weiterhin möglich.

Wenn in der Politik über Bürokratieabbau gestritten wird, geraten schnell auch die Berufsgenossenschaften in den Fokus. Dabei wird ihr tatsächlicher Mehrwert oft übersehen. Wir haben die fünf gängigsten Kritikpunkte aufgegriffen und entkräftet. Unsere guten Argumente zeigen klar: Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein bewährtes Erfolgsmodell – und wird es auch bleiben.
Von den fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung ist die Unfallversicherung wohl die am wenigsten bekannte. Viele Menschen wissen kaum, was die gesetzliche Unfallversicherung und ihre Träger leisten und wie sie arbeiten. Wer jedoch genauer hinschaut, erkennt schnell: Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist eine tragende Säule des Sozialstaats – effizient, solidarisch und nah an der Praxis.
In der politischen Debatte über Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung wird derzeit vieles auf den Prüfstand gestellt – auch die Berufsgenossenschaften. Häufig werden dabei vermeintliche Doppelstrukturen, Kostenargumente und Effizienzfragen ins Feld geführt. Wir haben uns diese Kritikpunkte genauer angeschaut und Argumente aufgeführt, die sie widerlegen.
Die gesetzliche Unfallversicherung und damit die BGHW vereint Prävention, Rehabilitation und Entschädigung in einem integrierten System. Sie bietet also alle Leistungen aus einer Hand. Ihr gesetzlicher Auftrag: Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Deshalb unterstützt sie ihre rund 305.000 Mitgliedsunternehmen dabei, ihre Arbeitsplätze sicher und gesund zu gestalten. Und diese Prävention wirkt.
Erleidet ein Beschäftigter dennoch einen Arbeitsunfall oder erkrankt an einer Berufskrankheit, sorgt die BGHW für die bestmögliche medizinische und soziale Rehabilitation mit dem Ziel, den Versicherten schnellstmöglich wieder in seinen Arbeitsplatz einzugliedern. Bleiben nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit Schäden zurück, können Versicherte Entschädigungsleistungen in Form einer Rente erhalten.
Das System der Berufsgenossenschaften deckt den gesamten Ablauf ab – von der Prävention über die Heilbehandlung bis zur Wiedereingliederung. Dahinter stehen Expertinnen und Experten mit branchenspezifischem Fachwissen. Schnittstellenverluste gibt es nicht, denn alle Leistungen greifen nahtlos ineinander. Das unterscheidet die Unfallversicherung deutlich von:
Fazit: Würden die ineinandergreifenden Aufgaben der Unfallversicherung zersplittert, wäre das Ergebnis das Gegenteil von Effizienz: mehr Bürokratie, längere Wege und weniger Hilfe für Betroffene.
Die zentrale Leistung der BGHW ist die Ablösung der Unternehmerhaftpflicht, das heißt: Mitarbeitende müssen und können den Arbeitgeber im Falle eines Unfalles nicht verklagen. Erleidet eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter einen Arbeitsunfall oder erkrankt an einer Berufskrankheit, übernimmt die BGHW alle Schäden. Sollte sich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit als Unfallursache herausstellen, nimmt die BGHW den Unternehmer in Regress – auch hier kann sich der Versicherte komplett auf seine Rehabilitation konzentrieren und muss sich über seine Ansprüche keine Gedanken machen. Das ist ein enormes Pfund für den Erhalt des Betriebsfriedens.
Um es noch einmal besonders herauszustellen: Ohne diese Haftungsübernahme müsste jedes Unternehmen für die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit selbst aufkommen.
Wie unverzichtbar die gesetzliche Unfallversicherung ist, zeigt auch das historische Beispiel der Asbestfälle. Als in den 1990er-Jahren die massiven Spätschäden des in den 1950er bis 1970er-Jahren weit verbreiteten Baustoffs sichtbar wurden, standen plötzlich hunderttausende Beschäftigte und zahlreiche Unternehmen im Fokus. Ohne das kollektive System der Unfallversicherung hätte dieser Schadenskomplex eine wirtschaftliche Kettenreaktion ausgelöst: Die individuellen Haftungsrisiken wären für viele Betriebe existenzbedrohend gewesen. Die gesetzliche Unfallversicherung schützte in dieser Situation ganze Branchen und wurde zu einem Stabilitätsanker – für die Unternehmen wie für die Betroffenen.
Private Versicherungen könnten solche Risiken nicht tragen. Sie kalkulieren nach individuellem Risiko, die gesetzliche Unfallversicherung dagegen nach Solidarität. Das bedeutet: Auch kleine Betriebe, Teilzeitkräfte oder Hochrisikojobs erhalten denselben umfassenden Schutz. Niemand muss befürchten, „nicht versicherbar“ zu sein; Vorerkrankungen und Alter spielen keine Rolle. Alle werden nach dem Solidaritätsprinzip gleichbehandelt. Das ist der genossenschaftliche Aspekt des Systems der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die BGHW hat ihren Beitragssatz seit über zehn Jahren stabil halten können – und das, obwohl die Beiträge anderer Sozialversicherungszweige in der Zwischenzeit gestiegen sind. Für Unternehmen bedeutet das Planungssicherheit und Verlässlichkeit, und es zeigt, wie effizient das System arbeitet.
Fazit: Die Haftungsablösung durch die Berufsgenossenschaften schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte – der Betriebsfrieden bleibt gewahrt. Private Versicherungen wären keine günstigere Alternative, weil sie diese Risiken gar nicht tragen könnten.
Berufsgenossenschaften arbeiten nach dem Prinzip der Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter die strategische Verantwortung übernehmen - und zwar ehrenamtlich. Diese Organisationsform ist ein weiteres starkes Argument für die BGHW, denn sie stellt sicher, dass diejenigen, die die gesetzliche Unfallversicherung tragen und von ihr profitieren, auch maßgeblich an ihren Entscheidungen beteiligt sind.
Die Gremien arbeiten ehrenamtlich und bringen bereits all das Wissen mit, das andernorts teuer eingekauft werden müsste. Dadurch werden Entscheidungsprozesse effizienter, schneller und kostengünstiger. Die eingesparten Mittel können direkt in Prävention, Rehabilitation und Leistungen fließen – wo sie den Menschen unmittelbar zugutekommen.
Fazit: Die Selbstverwaltung verbindet Fachwissen aus der Praxis mit gemeinsamer Verantwortung. Dadurch entstehen Lösungen, die sowohl betrieblich sinnvoll als auch sozial ausgewogen sind.
Die Welt ist im Wandel und neue Arbeitsformen bringen neue Risiken mit sich. Auch in einer automatisierten Arbeitswelt wird es Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten geben. Von Robotik über Plattformarbeit bis hin zu psychischer Belastung durch Dauerstress: Die Unfallversicherung entwickelt kontinuierlich neue Präventionsstrategien, um auf Veränderungen zu reagieren, und investiert in Forschung und Weiterentwicklung moderner Arbeitsschutztechnologien. In Zeiten des Umbruchs gestaltet sie die Zukunft einer gesunden und sicheren Arbeitswelt mit.
Beispiele bei der BGHW:
Besonders die Forschung der DGUV-Institute trägt zu einer modernen Prävention bei. Die spezialisierten Forschungseinrichtungen liefern die wissenschaftliche Grundlage für innovative Präventionsstrategien, sichere Arbeitsmittel und neue Formen des Gesundheitsschutzes. Das stärkt die Zukunftsfähigkeit der gesamten Unfallversicherung. Ohne die Berufsgenossenschaften hätte der Verein DGUV keine zahlenden Mitglieder und damit keine finanzielle Basis für diese Forschung. Ein wichtiger Motor für Innovation im Arbeits- und Gesundheitsschutz fiele damit weg.
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) bringt Arbeitsschutzanforderungen in private Normungsprozesse ein. Finanziert wird die Kommission durch die Berufsgenossenschaften und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Würde die Finanzierungsbasis der KAN wegfallen, hätten sicherheitsrelevante Aspekte in technischen Normen deutlich weniger Gewicht – mit spürbaren Folgen für Betriebe und Beschäftigte.
Zudem leistet die GUV einen wesentlichen Beitrag zur Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland.
Fazit: Mit moderner Prävention, wissenschaftlich fundierter Innovation und digitalen Lösungen reagiert die BGHW auf neue Arbeitsformen und Risiken. So bleibt sie ein verlässlicher Partner für Sicherheit und Gesundheit – auch in einer sich wandelnden Arbeitswelt.
Die gesetzliche Unfallversicherung genießt international großes Ansehen – nicht zuletzt, weil sie Prävention, Rehabilitation und Entschädigung aus einer Hand verbindet. Für die BGHW ist der internationale Austausch besonders wichtig, denn Handel und Warenlogistik arbeiten weltweit vernetzt. Deshalb engagiert sich die BGHW in der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS), die globale Standards für soziale Sicherungssysteme, Unfallversicherung und Arbeitsschutz fördert. Die BGHW sieht ihre Aufgabe darin, bewährte Lösungen weiterzugeben, neue Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit anderen Ländern Antworten auf internationale Herausforderungen wie Digitalisierung, Automatisierung oder den Schutz von Beschäftigten in globalen Lieferketten zu entwickeln. Dass Länder wie Südkorea, Japan und China Elemente des deutschen Systems übernehmen, zeigt die hohe Leistungsfähigkeit und internationale Relevanz dieses Modells.
Fazit: Das deutsche Modell der Unfallversicherung setzt weltweit Maßstäbe. Die BGHW stärkt diesen Ruf und bringt ihre Expertise erfolgreich in den globalen Arbeitsschutz ein.

Ab dem 1. Januar 2026 stellt die BGHW den Faxversand ein. Dennoch ist der Fax-Empfang weiterhin möglich.
Das Programm Jugend will sich-er-leben (JWSL) rückt im Ausbildungsjahr 2025/26 das Thema Gewaltprävention in den Mittelpunkt. Ausbildungsbetriebe und Schulen können mitmachen.
Das Berufskrankheitenrecht wird in diesem Jahr 100 Jahre alt. Für seine Reform 2021 erarbeitete der damalige DGUV Vorstand wichtige Vorschläge und fand gute Kompromisse.
Informationen und praktische Unterstützung rund um sicheres und gesundes Arbeiten: immer verfügbar, kostenlos, übersichtlich und mit großer Themenvielfalt!
Erfolgreiche Sicherheitskommunikation lebt von Zuhören, klarer Sprache, Emotionen und Wertschätzung – so wird Arbeitsschutz zum gemeinsamen Anliegen.

Kein Einsatz in der Höhe ist identisch. Um Abstürze und Durchstürze zu verhindern, braucht es gute Vorplanung und regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
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