Was waren weitere Knackpunkte?
Wirsch: Die Beweislastumkehr. Zwar gilt in der Unfallversicherung der Amtsermittlungsgrundsatz, lässt sich aber nicht belegen, dass die Tätigkeit zur Krankheit führte, geht dies zu Lasten des Versicherten.
von Leoprechting: In der damals aufkommenden Diskussion um die Reform hat uns auf der Arbeitgeberseite sehr besorgt, dass die Gewerkschaften forderten, speziell die IG Metall, diese Beweislast umzukehren. Der Arbeitgeber solle belegen, dass eine Erkrankung nicht durch die Tätigkeit entstanden sei. Das hätte unser gesamtes System infrage gestellt, nicht nur das der Unfallversicherung. Denn allgemein gilt der Grundsatz, wenn ich einen Anspruch formuliere, muss ich auch die Anspruchsgrundlage beweisen.
Wirsch: Da wir mit der Arbeitgeberseite beim Wegfall des Unterlassungszwangs einen guten Konsens hinbekommen haben, habe ich mich im Gegenzug dafür verwendet, auf der Versichertenseite das Thema der Beweislastumkehr in ein kritischeres Licht zu stellen. Wäre es zu einer Beweislastumkehr gekommen, hätte sich das Entschädigungssystem der Unfallversicherung innerhalb von zwei Jahren pulverisiert. Daher konnte ich die Kolleginnen und Kollegen der IG Metall dazu bewegen, sich nicht weiter auf dieses Thema zu fokussieren.
Was haben Sie außerdem angestoßen?
von Leoprechting: Auf der Arbeitgeberseite waren wir zum Beispiel unzufrieden mit der Frage, wie Berufskrankheiten entstehten und wie das untersucht wird. Bislang gab es den ärztlichen Sachverständigenbeirat im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Da war völlig intransparent, über welchen Weg und aus welcher Begründung heraus jemand in diesen Beirat kommt und welche Themen dort bearbeitet werden. Wirsch: Durch unseren Vorstoß ist das jetzt geregelt. Heute gibt es zudem eine offizielle Geschäftsstelle bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Es darf hier nicht zu Zufälligkeitsentscheidungen kommen. Berufskrankheiten müssen eine glasklare medizinische Begründung haben, die in Anerkennungsverfahren sauber und gerecht angewendet werden kann.