Wichtige rechtliche und praktische Hinweise rund um das sichere Arbeiten mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen enthält das neue Infoportal „Die sichere fahrbare Hubarbeitsbühne“. Die BGHW hat dieses Angebot in Zusammenarbeit der BGHM, BG Bau und BG ETEM erarbeitet. Das Infoportal beinhaltet rund 60 Themenseiten, 170 Bilder und Grafiken sowie 70 erklärende Videos. Es richtet sich an Verantwortliche in Unternehmen, die solche Hubarbeitsbühnen betreiben, verleihen und warten, sowie an die Akteure im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Denn beim Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen können schwere, mitunter tödliche Unfälle passieren.
Folgenschwere Unfälle
„Die Hauptunfallursache stellt das Fehlverhalten bei der Bedienung und Nutzung der Hubarbeitsbühne dar“, betont Daudenberg. Das Bedienpersonal riskiert zum Beispiel einen Absturz aus dem Arbeitskorb, wenn es sich über den Seitenschutz hinauslehnt oder unerlaubterweise in der Höhe das Geländer übersteigt. Wird die Hubarbeitsbühne falsch verfahren und stößt mit Bauteilen der Umgebung zusammen, können Beschäftigte im Arbeitskorb auch eingequetscht werden. „Darüber hinaus kann mangelnde Abstimmung und Kommunikation vor dem Einsatz einer Hubarbeitsbühne folgenschwer enden“, mahnt Daudenberg. Gerade in beengter Umgebung wie in einer Halle, besteht dann die Gefahr, dass die ausgefahrene Hubarbeitsbühne von einem Laufkran oder einem Flurförderzeug angefahren wird und umkippt.
Vorsicht „Peitscheneffekt“
Nicht zu unterschätzen ist der so genannte „Peitscheneffekt“. Dabei werden Personen aus dem Arbeitskorb herausgeschleudert. Das passiert zum Beispiel durch Hängenbleiben an und unter Konstruktionen oder beim Übererfahren von Hindernissen. „Die Verkehrswege sind immer gründlich zu prüfen und es sollte nicht durch Vertiefungen und über Hindernisse gefahren werden“, rät Daudenberg. Erforderlich sind aufmerksame und verantwortungsbewusste Fahrbewegungen und die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz in allen Auslegerbühnen.