
Arbeitshilfe: Muskel-Skelett-Belastungen beurteilen
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In der Adventszeit sorgen Lichterketten für festliche Stimmung – auch in Geschäften, Lagern und Büros. Was für Kunden gemütlich wirkt, kann für Betriebe schnell zur Brandgefahr werden. Besonders in Verkaufsräumen, in denen brennbare Materialien lagern, kann eine defekte oder falsch eingesetzte Lichterkette verheerende Folgen haben.
Ob an Tannenzweigen, Kartonstapeln oder Schaufenstern – Lichterketten gehören zur Weihnachtszeit. Doch Vorsicht! Besonders ältere Modelle mit Glühbirnen werden schnell heiß und können Brände auslösen, wenn sie in Kontakt mit Dekorationen, Verpackungsmaterial oder Textilien kommen. Auch defekte Kabel oder lose Steckverbindungen sind gefährlich: Sie können Funken schlagen und brennbare Materialien entzünden. Deshalb sollten ältere 220-Volt-Ketten an echten oder trockenen Bäumen nicht verwendet werden. Ein weiteres Risiko sind Billigprodukte. Sie erfüllen oft keine europäischen Sicherheitsnormen, sind mangelhaft isoliert oder haben lockere Stecker. Diese kleinen Mängel können zu Kurzschlüssen oder Stromschlägen führen.
Aus diesem Grund sollten LED-Lichterketten verwendet werden. Sie arbeiten mit Niedervoltspannung, entwickeln kaum Hitze und sind energieeffizient. Dennoch ist Vorsicht geboten: Bei LEDs kann der Transformator überhitzen, wenn er auf Teppichen, Regalen oder unter Deko liegt. Ebenso wichtig ist es, nur geprüfte Produkte einzusetzen. Das VDE-Zeichen und das GS-Zeichen garantieren geprüfte elektrische Sicherheit. Das CE-Zeichen allein hingegen ist kein Prüfzeichen, da es der Hersteller sich selbst vergibt.
Immer wieder kommt es zu Bränden, weil Lichterketten, die für den Innenbereich bestimmt sind, auch im Freien eingesetzt werden. Kälte, Nässe und Frost können Kurzschlüsse oder Stromschläge verursachen. Die Außenbeleuchtung sollte deshalb nur mit wetterfesten, spritzwassergeschützten Ketten erfolgen – erkennbar am Hinweis „IP44“ oder höher. Für Außeninstallationen empfiehlt sich zusätzlich ein Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schutzschalter). Diese Geräte unterbrechen den Stromkreis sofort bei gefährlichen Fehlströmen und verringern die Gefahr von lebensgefährlichen Stromunfällen.
Nur geprüfte Produkte verwenden: Achten Sie auf VDE- oder GS-Zeichen.
Sichtkontrolle vor jedem Einsatz: Kabel, Stecker und Fassungen prüfen.
Stromkreise nicht überlasten: Mehrfachsteckdosen nur bei Geräten mit niedrigem Stromverbrauch einsetzen.
Keine scharfen Befestigungen: Nägel oder Reißzwecken können die Isolierungen der Leitungen beschädigen.
Lichter nie unbeaufsichtigt lassen: Nach Geschäftsschluss ausschalten.
Vorbereitet sein: Rauchmelder testen, Feuerlöscher und Löschdecke bereithalten.
Noch ein wichtiger Hinweis für Unternehmen: Lichterketten sind elektrische Betriebsmittel. Damit gilt die gleiche Sorgfalt wie bei anderen elektrischen Geräten. Laut DGUV-Vorschrift 3 müssen solche Geräte regelmäßig von einer qualifizierten Elektrofachkraft geprüft werden. Tägliche Sichtkontrollen auf beschädigte Kabel, Knicke oder Bruchstellen sind sinnvoll.
Außerdem gilt: Beschäftigte dürfen nur mit elektrischen Betriebsmitteln arbeiten, die sich in einwandfreiem Zustand befinden. Wird eine Lichterkette aus dem Lager geholt, ist sie auf Mängel zu prüfen – gerade nach längerer Lagerung in feuchten Räumen oder auf Dachböden. Auch private Lichterketten, die Mitarbeitende etwa im Pausenraum aufstellen, müssen vor dem Gebrauch geprüft werden. Nur geprüfte Geräte dürfen in Betriebsräumen betrieben werden.
Lichterketten sorgen zwar für eine vorweihnachtliche Atmosphäre – aber nur, wenn die Sicherheit mitgedacht wird. Denn elektrische Dekorationen sind keine Nebensache. Eine gute Gefährdungsbeurteilung, regelmäßige Prüfungen und klare Betriebsanweisungen verhindern, dass aus der festlichen Beleuchtung ein Brandherd wird.

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