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Während der Feiertage fließt oft mehr Alkohol als sonst – und damit steigt auch das Unfallrisiko im Straßenverkehr. Bereits geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen Reaktion und Wahrnehmung und das kann rechtliche Folgen haben. Kennen Sie die Promillegrenzen?
Auch wenn in Deutschland insgesamt weniger Alkohol getrunken wird, ist er während der Feiertage rund um Weihnachten und den Jahreswechsel allgegenwärtig. Auf der Firmenweihnachtsfeier wird tief ins Glas geschaut, an den Festtagen im Familienkreis der gute Tropfen geöffnet und in der Silvesternacht knallen die Sektkorken – ganz abgesehen von den rund 50 Millionen Liter Glühwein, die Menschen in Deutschland jährlich trinken.
Die 10,6 Liter reinen Alkohols pro Kopf und Jahr zeigen laut Bundesministerium für Gesundheit zwar einen leicht rückläufigen Trend. Dennoch gehört Deutschland im internationalen Vergleich weiterhin zum oberen Drittel der Länder mit hohem Alkoholkonsum. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse belegen zunehmend, dass jede Form von Alkoholkonsum – auch geringe Mengen – langfristig die Gesundheit beeinträchtigen kann. Alkohol ist nicht nur ein Risikofaktor für viele Erkrankungen, sondern auch für Unfälle: Im vergangenen Jahr ereignete sich durchschnittlich alle 15 Minuten ein Unfall, bei dem Alkohol eine Rolle spielte. Laut DVR verletzten sich 2024 insgesamt 17.776 Menschen bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen, 198 starben. „Alkohol am Steuer bleibt eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle”, sagt DVR-Präsident Manfred Wirsch. „Deshalb fordern wir ein Alkoholverbot für alle, die mit einem Fahrzeug am Verkehr teilnehmen – egal ob Auto-, Motorrad-, E-Scooter-, Fahrrad- oder Pedelec-Fahrende.“
Gerade an den Feiertagen sollte man daher nach dem ein oder anderen Gläschen das Auto oder Fahrrad besser stehenlassen – auch wenn späte Stunde, kalte Temperaturen und eingeschränkter ÖPNV zur gegenteiligen Entscheidung verleiten. Alkohol wirkt aufgrund seiner betäubenden Wirkung auf das Nervensystem immer negativ auf zentrale Fähigkeiten wie Reaktionsvermögen, Konzentration und Sehleistung. Bei regelmäßigem Konsum kann sich der Körper zwar an Alkohol gewöhnen, sodass man sich nicht so schnell betrunken fühlt. Doch dieser Eindruck täuscht: Der Alkoholgehalt im Blut steigt genauso wie bei anderen Menschen.
(Quelle: kenndeinlimit.de)
Grundsätzlich gilt: Kein Alkohol im Straßenverkehr. Bereits ab 0,3 Promille kann Alkohol am Steuer für Autofahrende strafrechtliche Konsequenzen haben – insbesondere bei einem Unfall oder auffälligem Fahrverhalten. Was viele nicht wissen: Für E-Scooter-Fahrende sind die gleichen Alkoholgrenzen relevant wie für Autofahrende. Die wichtigsten Grenzen und rechtlichen Folgen im Überblick:
| Promillewert | Einordnung | Rechtliche Folgen |
|---|---|---|
| 0,0 Promille | Gilt für alle Kraftfahrzeugführenden unter 21 Jahren, Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit, Fahrende in der gewerblichen Personenbeförderung. | Folgen bei Verstößen: Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister (in Flensburg), in der Probezeit zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Gewerbliche Fahrende müssen mit höheren Bußgeldern rechnen. |
| ab 0,3 Promille | Relative Fahruntüchtigkeit Bei auffälligem Fahrverhalten oder Unfall: Straftat | Fahrerlaubnisentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte in Flensburg |
| ab 0,5 Promille | Ohne Auffälligkeiten: Ordnungswidrigkeit Mit Ausfallerscheinungen oder Unfall: Straftat | Bei Erstverstoß: Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot Straftat mit weiterreichenden Folgen wie Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe |
| ab 1,1 Promille | Absolute Fahruntüchtigkeit: Straftat | Fahrerlaubnisentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte in Flensburg |
Wer das Auto stehenlässt und stattdessen Fahrrad fährt, ist ebenfalls nicht auf der sicheren Seite: Auch hier beeinträchtigt Alkohol Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit – und Verstöße im Straßenverkehr werden ähnlich streng bewertet.
Warum nicht nach den Feiertagen das neue Jahr gesund beginnen und im Januar ganz auf Alkohol verzichten? Der in Großbritannien entwickelte „Dry January“ ist inzwischen ein weit verbreiteter Trend – und eine gute Gelegenheit, Körper und Geist etwas Gutes zu tun. Besserer Schlaf, Entlastung des Herz-Kreislauf-Systems und Erholung der Leber sind nur einige der positiven Effekte. Im Straßenverkehr sollte die Faustregel allerdings das ganze Jahr über gelten: kein Alkohol am Steuer.
Die Kampagne „komm gut an.“ ist eine Initiative der BGHW und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf dem Kanal TikTok machen Azubis für Azubis die Verkehrssicherheit zum Thema. Ziel der Kampagne ist es, junge Menschen für die Gefahren im Verkehr auf den Straßen und im Betrieb zu sensibilisieren und die sichere Mobilität in der Berufsausbildung zu fördern. Zudem bietet sie Verantwortlichen aus den BGHW-Mitgliedsunternehmen Informationen, Seminare und Handlungshilfen zum Thema.
Zum TikTok-Kanal @komm.gut.an
BGHW-Angebote zur Gestaltung sicherer Mobilität in der Berufsausbildung
Hintergrund zur Kampagne „komm.gut.an“
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