
Quiet Potentials - Leistung ohne Lautstärke
Was Führungskräfte tun können, um das Potenzial von ruhigen und zurückhaltenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erkennen und zu fördern.

Das Kompendium Arbeitsschutz der BGHW unterstützt Unternehmen aus Handel und Warenlogistik dabei, sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen. Es bündelt gesetzliche Anforderungen, Fachinformationen und praxisnahe Handlungsempfehlungen. Das Angebot ist nun um einen KI-gestützten Arbeitsschutz-Assistenten erweitert worden.
Für Mitgliedsbetriebe der BGHW bedeutet das: Der Zugang zu den umfangreichen Inhalten des Kompendiums ist jetzt noch einfacher, schneller und zielgerichteter. Die bewährten Funktionen des Kompendiums bleiben dabei vollständig erhalten. Der KI-Assistent ergänzt das bestehende Angebot und hilft dabei, relevante Informationen effizient zu finden und alles Wichtige zu einem Thema zusammenzufassen.
Der BGHW-Arbeitsschutz-Assistent beantwortet Fragen rund um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auf Basis qualitätsgesicherter Inhalte des Kompendiums: Anders als frei verfügbare KI-Angebote greift das System nicht auf unsichere Internetquellen zurück. Stattdessen werden ausschließlich die hinterlegten Fachinformationen genutzt. Zu jeder Antwort werden zudem die entsprechenden Originalquellen angegeben wie zum Beispiel aus dem Regelwerk.
Ein weiterer Vorteil: Die Antworten können an den individuellen Bedarf angepasst werden. Ob kurz und prägnant oder ausführlich und technisch detailliert – Nutzerinnen und Nutzer erhalten die Informationen in der gewünschten Form. Der KI-Assistent kennt die Fachbegriffe des Arbeitsschutzes und erklärt sie gleichzeitig in verständlicher Sprache.
Besonders im Arbeitsalltag kann der KI-Assistent wertvolle Unterstützung leisten. Standardanfragen werden ohne großen Suchaufwand im Kompendium schnell beantwortet, wodurch Sicherheitsfachkräfte und andere Verantwortliche im Arbeitsschutz entlastet werden. Die gewonnene Zeit kann für Beratung, Prävention und die Bearbeitung komplexer Fragestellungen genutzt werden.
Gut zu wissen: Diese KI-Anwendung unterliegt dem Datenschutz und es werden keine Daten an Dritte übermittelt. Die gestellten Fragen werden auch nicht zum Training des BGHW-Arbeitsschutz-Assistenten oder von anderen KI-Modellen genutzt. Kann eine Frage nicht auf Basis der vorhandenen Inhalte beantwortet werden, weist der Assistent darauf hin, anstatt Informationen zu erfinden.
Wichtig: Für die Nutzung des KI-Assistenten ist zunächst eine Registrierung erforderlich. Danach steht Ihnen der Assistent unmittelbar für Fragen rund um den Arbeitsschutz zur Verfügung.
Registrierung und Anmeldung beim KI-Assistenten sind ganz einfach:
Der KI-Assistent wird von der BGHW kontinuierlich weiterentwickelt und durch neue Sprachmodelle noch leistungsfähiger werden. Die aktuelle Version ist auf Desktop- und Notebook-Bildschirme optimiert. Von den Nutzerinnen und Nutzern wird ein verantwortlicher Umgang mit den eingegebenen Daten erwartet. So ist die Eingabe von vertraulichen, unternehmensinternen oder personenbezogenen Daten unzulässig, worauf der KI-Assistent hinweist.
Kurze Analysezeit beachten: Da der Assistent die eingehende Anfrage zunächst analysiert, kann die Antwort wenige Sekunden dauern. Diese kurze Wartezeit trägt dazu bei, möglichst passende Ergebnisse bereitzustellen.
Je konkreter die Frage, desto präziser die Antwort: Für eine hohe Antwortqualität empfiehlt es sich, Fragen möglichst konkret zu formulieren. Eine Anfrage wie „Was muss ich beim Transport von Kanistern mit brennbaren Flüssigkeiten auf der Palette meines Staplers beachten?“ liefert in der Regel deutlich genauere Ergebnisse als die allgemein gehaltene Frage „Was muss ich bei meinem Stapler beachten“.
Neues Thema – neuer Dialog: Bei Themenwechsel sollte zudem über die Schaltfläche „+ Neuer Chat“ ein neuer Dialog gestartet werden. So wird verhindert, dass Informationen aus dem vorherigen Chat die Antwort auf die neue Frage beeinflussen.
Grenzen anerkennen: Der KI-Assistent ersetzt keine rechtlich verbindliche Auskunft. Trotz qualitätsgesicherter Daten sind Fehler oder Missverständnisse nicht vollständig auszuschließen. Maßgeblich sind stets die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie die angegebenen Quellen.

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