
Der BG-Beitrag 2025 bleibt stabil
Im April versendet die BGHW wieder die jährlichen Beitragsbescheide an ihre Mitgliedsunternehmen. Wie kommt dieser Beitrag überhaupt zustande?

Auf den ersten Blick war es wegen Corona nur eine Notlösung, die sich dann schnell als Alternative zur Büroarbeit in Präsenz gemausert hat: das mobile Arbeiten im Homeoffice. Mit Blick auf den Infektionsschutz hat der heimische Arbeitsplatz dabei geholfen, das Kranken- und damit auch das Ausfallrisiko zu minimieren. Zugleich profitieren Beschäftigte, bei denen Homeoffice möglich ist, von Zeit- und Kostenersparnis durch den Wegfall des Arbeitsweges sowie von einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die BGHW bietet in ihrer Gefährdungsbeurteilung Online (GBO) ein neues Modul für das mobile Arbeiten im Homeoffice an. Durch die Coronapandemie hat das heimische Büro einen Aufschwung erlebt, der weiter anhält und die Arbeitswelt verändert. Doch wie kann sicheres und gesundes Arbeiten auch zu Hause erfolgen? Mit Hilfe der GBO können Gefährdungen ermittelt und mögliche Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.
Mit dem Begriff Homeoffice werden umgangssprachlich verschiedene Arbeitsformen bezeichnet. Zu unterscheiden ist hierbei die Telearbeit vom mobilen Arbeiten. Bei der Telearbeit wird Beschäftigten vom Unternehmen ein fester Bildschirmarbeitsplatz zu Hause eingerichtet. Die mobile Arbeit kann hingegen von überall aus stattfinden, wozu dann auch das heimische Büro zählt.
Während die Telearbeit der Arbeitsstättenverordnung unterliegt, gilt diese für die mobile Arbeit nicht. Dennoch müssen auch hier die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Das heißt: Der Arbeitgeber muss bei der Gefährdungsbeurteilung auch mobile Arbeitsplätze berücksichtigen.

Mit zunehmender Dauer der Homeoffice-Modelle – sei es ständiges Homeoffice oder die hybride Form als Mix aus Heim- und Präsenzarbeit – wurden jedoch auch Klagen laut. Denn durch ungünstige ergonomische Arbeitsbedingungen und Bewegungsmangel im Homeoffice können gesundheitliche Probleme entstehen. Ursachen gibt es einige: ein zu niedriger Küchentisch mit wenig freier Arbeitsfläche, ein harter Holzstuhl, auf dem man stundenlang verharrt, dazu noch ein zu kleiner Notebook-Bildschirm, der auf Dauer die Augen belastet.
Aufgrund nicht ergonomischer Arbeitsmittel werden schließlich Fehlhaltungen gefördert. Sie können zu Nacken-, Schulter- und Rückenschmerzen führen. Ebenso sorgen ungeeignete Beleuchtung und schlechtes Raumklima durch Hitze, Kälte oder Zugluft für Belastungen. Und nicht zuletzt kann auch eine unzureichende Arbeitsorganisation zu Stress führen, wenn Arbeit und Privatleben nicht ausreichend getrennt sind.
Wichtig zu wissen: Auch für die mobile Arbeit zu Hause fordert der Gesetzgeber eine Gefährdungsbeurteilung. „Die BGHW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe dabei und hat deshalb ihre Gefährdungsbeurteilung Online (GBO) um das neue Modul „Homeoffice“ erweitert“, erklärt Dr. Benjamin Schott, Referent Gefährdungsbeurteilung bei der BGHW. 14 Fragen aus fünf verschiedenen Bereichen (siehe Infokasten) helfen, die Arbeitsbedingungen im Homeoffice zu beurteilen. Dazu gibt es, passend zu den Fragen, eine Übersicht zu möglichen Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch und persönlich).
„Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist immer, die Arbeit sicher und gesund zu gestalten, sowohl im Betrieb vor Ort als auch im Homeoffice“, so Schott. Beim Thema Ergonomie ist es zum Beispiel wichtig, dass große, reflexionsarme Bildschirme mit mindestens 17 Zoll zur Verfügung stehen und die Bildschirmgröße der Arbeitsplatzaufgabe angepasst ist. Außerdem sollte für längeres Arbeiten immer eine separate Maus und eine separate Tastatur verwendet werden. Fürs Sitzen empfiehlt sich ein Bürodrehstuhl mit fünf Rollen, die dem Fußbodenbelag angepasst sind.
Auch die technischen Voraussetzungen, wie ein schneller und leistungsfähiger Internetzugang, müssen stimmen. Für die Arbeitsumgebung gilt: Sie sollte genügend Platz für Bewegung bieten sowie ausreichend hell und blendfrei gestaltet sein. Außerdem gilt es, Stolperfallen, wie herumliegende Kabel oder Kinderspielzeug, zu beseitigen. Im Hinblick auf die Arbeitsorganisation muss zum Beispiel dafür gesorgt werden, dass Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden. Auch sollten Absprachen zur Erreichbarkeit getroffen werden. Diese wirken einer Entgrenzung von Arbeit und Privatleben entgegen, ebenso wie die Dokumentation der Arbeitszeit und möglicher Überstunden. Wichtig ist zudem, dass die Daten des Unternehmens bei der Arbeit im privaten Umfeld geschützt sind.
Die Gefährdungsbeurteilung ist Unternehmerpflicht. Mit der GBO hilft die BGHW ihren Mitgliedsunternehmen, diese Aufgabe möglichst schnell, effizient und zeitsparend umzusetzen. Wer die GBO noch nicht nutzt, kann sich auf den Infoseiten zur GBO weitergehend informieren und sich auch gleich kostenlos für den Service registrieren.

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