Mitarbeiter von hinten kniet auf einem Gerüst und trägt eine PSAgA mit einer Auffangeinrichtung am Rücken.
Datum der Veröffentlichung: Lesezeit: 3 Minuten

PSAgA richtig einsetzen: Pflichten, Regeln und Praxis

Ein Fehltritt in der Höhe kann lebensgefährlich sein. Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) soll Beschäftigte bei Arbeiten in der Höhe schützen – vorausgesetzt, sie wird richtig ausgewählt und eingesetzt. Die wichtigsten Regeln für die Praxis.
 

Das Wichtigste im Überblick

  • PSAgA ist Pflicht bei Arbeiten mit Absturzgefahr, wenn andere Schutzmaßnahmen nicht ausreichen.
  • Grundlage ist immer die Gefährdungsbeurteilung zur Auswahl der passenden PSAgA.
  • Unterweisung vor dem ersten Einsatz sowie jährlich wiederholen – Theorie und Praxis gehören dazu.
  • Rettungskonzept ist vorgeschrieben, um nach einem aufgefangenen Sturz eine schnelle und sichere Rettung zu organisieren und um beispielsweise ein Hängetrauma zu vermeiden.
  • PSAgA regelmäßig prüfen und nach Sturz sofort austauschen.
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Warum eine PSA gegen Absturz wichtig ist

Bei Tätigkeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen besteht Absturzgefahr – etwa bei Arbeiten auf einer Hubarbeitsbühne, in einem Hochregallager oder auf einem Dach. Allein im Jahr 2024 wurden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 34.470 Absturzunfälle aus der Höhe gemeldet. Diese Unfälle führen überdurchschnittlich zu schweren oder sogar tödlichen Verletzungen. Lässt sich das Risiko eines Absturzes nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen ausschließen, muss eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zum Einsatz kommen. Sie schützt Beschäftigte dort, wo andere Schutzmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen oder nicht verhältnismäßig sind. 
 

Die richtige PSAgA mit der Gefährdungsbeurteilung ermitteln

Welche PSAgA geeignet ist, lässt sich über die Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Sie muss für den jeweiligen Einzelfall – also tätigkeits- und arbeitsplatzbezogen – erstellt, dokumentiert und bei veränderten Bedingungen regelmäßig überprüft werden. Ein wichtiger Punkt dabei: Die Beschäftigten sollten vor der Bereitstellung der PSAgA einbezogen werden. Ihre Rückmeldungen sind entscheidend für die Akzeptanz und die tatsächliche Nutzung im Arbeitsalltag. So lassen sich zum Beispiel körperliche Voraussetzungen, individuelle Einschränkungen oder besondere Umgebungsbedingungen frühzeitig berücksichtigen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird außerdem geprüft, ob am Einsatzort geeignete Anschlageinrichtungen vorhanden sind – etwa Ringösen, Dachpfosten oder Träger – und ob diese die erforderlichen Tragfähigkeiten erfüllen.

Welche Arten der PSA gegen Absturz gibt es?

Je nach Tätigkeit sind unterschiedliche Schutzsysteme erforderlich: 

  • Rückhaltesysteme – sie verhindern, dass Beschäftigte überhaupt in den Absturzbereich gelangen,
  • Auffangsysteme – sie fangen einen Sturz auf und begrenzen die Fallstrecke,
  • Arbeitsplatzpositionierungssysteme – sie ermöglichen ein sicheres Arbeiten in geneigter Haltung mit Fußkontakt zum Bauwerk, etwa bei Montage- oder Instandhaltungsarbeiten.

Eine PSAgA besteht immer aus mehreren aufeinander abgestimmten Komponenten: mindestens einer Körperhaltevorrichtung (zum Beispiel einem Auffanggurt), einem Verbindungselement und einer geeigneten Anschlageinrichtung mit ausreichender Tragfähigkeit.
 

PSAgA-tauglich – ja oder nein?

Mitarbeiter mit PSAgA sichert sich an einem Gerüst.
Wenn andere Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, ist die PSAgA bei Tätigkeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen unerlässlich.

Nicht jede Person ist automatisch für Arbeiten in der Höhe geeignet. Beschäftigte müssen sowohl körperlich als auch geistig in der Lage sein, sicher mit einer PSAgA zu arbeiten. Wer unter Schwindel leidet, krank ist oder in seiner Beweglichkeit eingeschränkt ist, darf nicht in der Höhe eingesetzt werden. Die Eignungsuntersuchung „Arbeiten mit Absturzgefahr“ (früher G 41) kann dabei helfen, die individuelle Belastbarkeit einzuschätzen und Risiken frühzeitig zu erkennen.

Rettung und Hängezeit

Stürzt eine Person bei Arbeiten in der Höhe, fängt die PSAgA den Fall zwar ab – doch damit ist die Gefahr nicht gebannt. Eine schnelle Rettung ist entscheidend. Ein bewegungsloses Hängen im Auffanggurt sollte nicht länger als etwa 20 Minuten dauern. Bereits nach 5 bis 10 Minuten können erste Anzeichen eines Hängetraumas auftreten; ab etwa 20 Minuten wird die Situation lebensbedrohlich. Deshalb muss die Rettung nicht nur geplant, sondern auch regelmäßig geübt werden. Unternehmen, die PSAgA einsetzen, sind verpflichtet, ein funktionierendes Rettungskonzept vorzuhalten. Dazu gehören klar benannte Verantwortlichkeiten, festgelegte Rettungsabläufe, geeignete Ausrüstung und regelmäßige praktische Übungen.
 

Checkliste – Einsatz einer PSAgA in der Praxis

Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen

Gefährdungsbeurteilung

  • PSAgA nur einsetzen, wenn technische oder kollektive Schutzmaßnahmen nicht möglich oder nicht ausreichend sind.
  • Begründung und Ergebnisse dokumentieren.

Auswahl der passenden PSAgA

  • Gurt, Verbindungselemente und Anschlagpunkte auf die konkrete Tätigkeit abstimmen.
  • Normkonforme Auswahl nach DGUV-Regeln und EN-Normen (z. B. EN 361 für Auffanggurte)
  • Systemkombination vorab testen (Bewegungsfreiheit, Belastung).

Betriebsanweisung & Unterweisung

  • Betriebsanweisung erstellen und zugänglich machen.
  • Vor dem ersten Einsatz unterweisen und die Unterweisung jährlich wiederholen – inklusive Praxisübungen. 

Einsatz im Arbeitsalltag

  • Sichtprüfung vor jeder Benutzung.
  • Buddy-Prinzip anwenden: möglichst nie allein arbeiten.

Rettungskonzept

  • Rettungskonzept erstellen, organisieren und trainieren, um nach einem Sturz schnelle Hilfe zu gewährleisten und um ein Hängetrauma zu vermeiden.

Wartung & Lebensdauer

  • Gefährdungsbeurteilung regelmäßig aktualisieren.
  • PSAgA-Komponenten mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person prüfen lassen.
  • Herstellerangaben zur Lebensdauer beachten und PSA nach Sturzbelastung sofort austauschen.
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