Ein Beschäftigter in einer Kfz-Werkstatt bei der Reifenmontage an einem Auto auf einer Hebebühne
Datum der Veröffentlichung: Lesezeit: 3 Minuten

Arbeitshilfe: Muskel-Skelett-Belastungen beurteilen

Ob schweres Heben und Tragen, Körperzwangshaltungen oder Vibrationen: Eine neue Arbeitshilfe unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf Muskel-Skelett-Belastungen. Das Tool wurde im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) entwickelt. Für Mitgliedsunternehmen der BGHW aus dem Baustoff-, Reifen- und Lebensmittelhandel gibt es dazu spezielle Beurteilungshilfen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine neue GDA-Arbeitshilfe unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in sieben Schritten bei der Gefährdungsbeurteilung von Muskel-Skelett-Belastungen (MSB) und dient gleichzeitig als Dokumentation.
  • Sie wird ergänzt durch tätigkeitsbezogene Beurteilungshilfen, welche die BGHW aktuell für Mitgliedsunternehmen aus dem Bereich Baustoffhandel, Reifenhandel und Lebensmittelhandel entwickelt hat.
  • Ralf Schick, Leiter des Referats Physische Belastung bei der BGHW, erklärt den Umgang mit dem neuen Tool und die Vorteile für Unternehmen.
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Rücken, Knie, Schulter…

Körperliche Arbeit beansprucht Muskeln und Gelenke. Arbeitsschutz im Hinblick auf Muskel-Skelett-Belastungen (MSB) zielt darauf ab, durch Gefährdungsbeurteilungen Fehl- und Überbeanspruchungen zum Beispiel von Rücken, Knie oder Schulter zu erkennen, und diese dann durch geeignete Präventionsmaßnahmen zu vermeiden oder zu minimieren. Denn Muskel-Skelett-Erkrankungen verursachen neben dem persönlichen Leid auch die meisten Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland. Laut BKK Gesundheitsreport sind Beschäftigte ab 40 Jahren besonders betroffen. Sie haben fast dreimal so viele Fehltage wie jüngere Kolleginnen und Kollegen.

Gefährdungen beurteilen

Eine Frau sitzt an der Supermarktkasse und zieht Waren über den Scanner
Sitzen und Ware scannen: Auch beim Kassieren wird das Muskel-Skelett-System belastet.

Mit der Gefährdungsbeurteilung nehmen Unternehmerinnen und Unternehmer die Arbeitsbedingungen in den Blick. Dabei ermitteln und bewerten sie Gefährdungen und legen Maßnahmen fest, damit Beschäftigte gesund und sicher arbeiten können. Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig – mindestens jährlich – auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und bei Veränderungen angepasst werden – zum Beispiel bei der Einführung neuer Maschinen oder Prozesse. Was das Muskel-Skelett-System betrifft, erfordern vor allem einseitige, andauernde oder zu hohe Belastungen die Aufmerksamkeit im Arbeitsschutz.

Welche Belastungsarten gibt es?

  • Manuelles Heben, Halten und Tragen (z.B. Waren, Ladebordwände, Kanthölzer)
  • Manuelles Ziehen und Schieben (z.B. Rollbehälter, Handhubwagen, Reifenkarre)
  • Manuelle Arbeitsprozesse (z.B. Folienstretchen, Kassieren)
  • Ganzkörperkräfte (z.B. Ratschen anziehen bei der Ladungssicherung)
  • Körperzwangshaltungen (z.B. Fahr-/Steuertätigkeiten, Knien, Hocken, Sitzen beim Kassieren)
  • Körperfortbewegung (z.B. Aufstieg zu Kranbedienungsplatz, Ladefläche, Fahrerkabine)
  • Vibrationen (Ganzkörper-Vibrationen: z.B. Fahr-/Steuertätigkeiten, Be- und Entladen, Warentransport mit Gabelstapler; Hand-Arm-Vibrationen: Rädermontage mit Schlagschrauber)

Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, regeln im Detail weder das Arbeitsschutzgesetz noch die DGUV Vorschrift 1. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen stellen hierfür branchen- und bereichsspezifische Handlungshilfen zur Verfügung und beraten Unternehmen vor Ort über ihren Aufsichtsdienst. 

GDA-Arbeitshilfe und Beurteilungshilfen

Bund, Länder und die gesetzliche Unfallversicherung entwickelten im Interesse eines wirksamen Arbeitsschutzes die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA). Im Rahmen dieses Bündnisses sind auch das Thema Muskel-Skelett-Belastungen und die Prävention entsprechender Erkrankungen ein wichtiger Arbeitsbereich. Die jüngste Betriebs- und Beschäftigtenbefragung der GDA zeigte außerdem, dass zwar mehr Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, aber noch nicht alle. So gab es im Durchschnitt einen Anstieg von 52 Prozent (2015) auf 68 Prozent (2023/24), bei Kleinstbetrieben (bis 9 Mitarbeitende) von 42 Prozent auf 61 Prozent. Zum Vergleich: Bei größeren Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten lag der Wert bei 96 Prozent.

Die neue, ausfüllbare GDA-Arbeitshilfe unterstützt deshalb vor allem kleine und mittlere Unternehmen in sieben Schritten bei der Gefährdungsbeurteilung von Muskel-Skelett-Belastungen (MSB). Gleichzeitig können Verantwortliche im Arbeitsschutz sie auch ganz einfach als Dokumentation nutzen.

Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung ist in der Arbeitshilfe klar gegliedert:

  • Schritt 1: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
  • Schritt 2: Gefährdungen ermitteln
  • Schritt 3: Gefährdungen bewerten
  • Schritt 4: Konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen
  • Schritt 5: Maßnahmen durchführen
  • Schritt 6: Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
  • Schritt 7: Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Ergänzt wird die Arbeitshilfe durch die tätigkeitsbezogenen Beurteilungshilfen. Diese erleichtern Schritt 2 und Schritt 3 der Gefährdungsbeurteilung – die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen. Die BGHW stellt aktuell vier Beurteilungshilfen für ihre Mitgliedsunternehmen zur Verfügung, die Muskel-Skelett-Belastungen in folgenden Arbeitsbereichen betreffen:

  • Lagerarbeiten im Baustoffhandel
  • Pkw-Radmontagen im Reifenhandel
  • Auslieferung im Baustoffhandel
  • Verkauf im Lebensmittelhandel

Gut zu wissen: Die Beurteilungshilfe wurde anhand von typischen Arbeitsprozessen auf Grundlage entsprechender Erhebungen und Messungen entwickelt. Daher muss im Vorfeld der Benutzung geprüft werden, ob die aufgeführten Tätigkeiten in der Beurteilungshilfe mit den Tätigkeiten im eigenen Unternehmen vergleichbar sind – zum Beispiel hinsichtlich Körperhaltungen, Dauer, Lastgewichte, Häufigkeiten oder Ausführungsbedingungen. 

Ist eine Vergleichbarkeit gegeben, kann die Beurteilungshilfe genutzt werden. Geringfügige Abweichungen und Ergänzungen können in einer Anlage zu der Arbeitshilfe dokumentiert werden. Dabei sind die Aufsichtspersonen der BGHW gerne beratend behilflich. Wenn die Tätigkeiten im eigenen Betrieb allerdings wesentlich abweichen, ist eine eigene Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen im Betrieb nötig.

Belastungsart einem Risikobereich zuweisen

Bei der Gefährdungsbeurteilung muss jede ermittelte Belastungsart einem Risikobereich zugeordnet werden. Es gibt vier Risikobereiche: geringe (1), mäßig erhöhte (2), wesentlich erhöhte (3) und hohe Belastung (4). Die Arbeitshilfe enthält zur Erfassung eine übersichtliche Tabelle zum Ankreuzen. Die Tabelle beschreibt auch, wie wahrscheinlich je nach Belastungshöhe eine körperliche Überbeanspruchung ist, die möglichen gesundheitlichen Folgen und die zu treffenden Maßnahmen. In die Tabelle werden die Werte aus der jeweiligen Beurteilungshilfe eingetragen oder die Ergebnisse aus eigener Ermittlung. Zur Erfassung der Ganzkörpervibrationen und Hand-Arm-Vibrationen steht ein Ampelmodell zur Verfügung.

Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip

Das Ergebnis der Bewertung gibt schließlich Hinweise, welche Belastungen reduziert werden müssen.  Bei der Suche nach Lösungen haben technische Maßnahmen stets Vorrang vor organisatorischen und persönlichen Maßnahmen (TOP-Prinzip). Besonders praktisch: Die Beurteilungshilfe listet hierbei für jede Belastungsart gleich eine Auswahl möglicher Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip auf, wie zum Beispiel den Einsatz von Hebehilfen. Außerdem verweist sie auf weiterführende Informationen im Kompendium Arbeitsschutz der BGHW. 

 

Die GDA-Arbeitshilfe und die Beurteilungshilfen für Mitgliedsunternehmen aus dem Bereich Baustoffhandel, Reifenhandel und Lebensmittelhandel finden Sie auf der Website der DGUV - Fachbereich Handel und Logistik zum kostenlosen Download.

Drei Fragen an … Ralf Schick, Leiter des Referats Physische Belastung, BGHW

Ralf Schick, BGHW
Ralf Schick, Experte für Physische Belastung, BGHW

Heben, Halten, Tragen, Ziehen: Ab wann sind Belastungen von Rücken, Muskeln und Gelenken gesundheitsschädlich? 

Ein gesundes Maß an Bewegung und körperlicher Belastung ist prinzipiell erst einmal eine gute Sache. Wenn sich Belastungen bei der Arbeit im Risikobereich 1 und 2 befinden, also nur gering oder mäßig erhöht sind, ist es unwahrscheinlich oder selten, dass bei gesunden Beschäftigten eine Überbeanspruchung erfolgt. Im Einzelfall sind Präventionsmaßnahmen zu prüfen und es sollte eine arbeitsmedizinische Wunschvorsorge ermöglicht werden. 

Im Risikobereich 3 ist eine körperliche Überbeanspruchung bereits möglich. Hier ist mit Beschwerden und Schmerzen zu rechnen. Der Arbeitgeber muss Maßnahmen prüfen, um die Belastungen zu beseitigen oder zumindest zu verringern. Im Risikobereich 4, also bei hoher Belastung, können stärker ausgeprägte Beschwerden und Schädigungen in eine Krankheit münden. Maßnahmen sind auf jeden Fall schnellstmöglich erforderlich. Außerdem muss der Arbeitgeber bei Belastungen im Risikobereich 3 und 4 eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.

An welche Zielgruppen im Unternehmen richten sich die GDA-Arbeitshilfe und die Beurteilungshilfen? Inwiefern vereinfachen sie die Gefährdungsbeurteilung von Muskel-Skelett-Belastungen?

Die beiden Tools sollen alle im Arbeitsschutz unterstützen, die eine Gefährdungsbeurteilung durchführen oder dabei mitwirken. Das sind Unternehmerinnen und Unternehmer, interne und externe Sicherheitsfachkräfte, beauftragte Führungskräfte, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Sicherheitsbeauftragte. Die strukturierte Arbeitshilfe führt Schritt für Schritt durch den Prozess und erleichtert die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation. Die Beurteilungshilfen ordnen Belastungsarten, wie zum Beispiel das manuelle Heben, Tragen und Halten bei der Reifenmontage, einem Risikobereich zu. Diese Bewertung erfolgt für Männer und Frauen im Hinblick auf typische Arbeitsprozesse, die bei vergleichbaren Tätigkeiten im eigenen Unternehmen einfach übernommen werden kann.

Warum ist Prävention von Anfang an so wichtig?

Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen muss ernst genommen werden – denn andernfalls drohen Schmerzen, Krankheit, Ausfall und Kosten. Und das nicht erst im höheren Alter. Hier setzt die Gefährdungsbeurteilung an, das Herzstück im Arbeitsschutz.  Arbeitgeber sind gefordert, primär durch technische und organisatorische Maßnahmen Belastungen zu vermeiden oder so zu verringern, dass sie nicht schaden. Besonderes Auszubildende sollten von Anfang an für das Thema sensibilisiert werden. Wie nutze ich technische Hilfsmittel? Wie kann ich rückengerecht arbeiten? Wichtig für sicheres und gesundes Arbeiten sind auch eine gute Kommunikation im Betrieb, die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten und natürlich regelmäßige Unterweisungen und Schulungen.

 

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