Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Geschäftsleitung und die verantwortlichen Führungskräfte dabei, dass sie ihre Aufgaben im Arbeitsschutz erfüllen können – unabhängig davon, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine Betriebsärztin oder -arzt bestellt sind. Dafür muss die Unternehmensleitung den notwendigen Freiraum für Sicherheitsbeauftragte schaffen, damit sie ihre Aufgaben während der Arbeitszeit erfüllen können. Zum Beispiel, um an Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen im Betrieb teilzunehmen.
Grundsätzlich achten Sicherheitsbeauftragte auf die Einhaltung der Arbeitsschutzregeln in ihrem Arbeitsbereich. Stellen sie fest, dass betriebliche Einrichtungen nicht den Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, fehlen oder Mängel aufweisen, melden sie dies schriftlich dem Vorgesetzten. Dabei teilen sie auch mögliche Lösungen mit und achten solange auf die Beseitigung des Mangels, bis dies erfolgt ist.