Der Handel investiert pro Jahr 1,3 Milliarden Euro in Präventiv- und Sicherungsmaßnahmen. Weit verbreitet zum Schutz vor Ladendieben sind insbesondere in Supermärkten, Drogeriemärkten oder Bekleidungsgeschäften elektronische Artikelsicherungssysteme (EAS-Systeme). Sie sind an den Antennensystemen im Eingangsbereich zu erkennen. Das EAS-System reagiert auf elektronische Etiketten, die an den Waren angebracht sind. Wird das Etikett nicht deaktiviert, lösen die Antennen am Eingang einen Alarm aus, wenn jemand mit der Ware passieren will.
Risiko durch kurze Impulse
Gefährdungen entstehen durch elektromagnetische Felder, die von den EAS-Systemen ausgesendet werden. „Elektromagnetische Felder umgeben uns in unserem Alltag überall“, erklärt Corinna Becker, Expertin bei der BGHW. „Sie treten in unmittelbarer Umgebung von elektrischen Geräten und Anlagen auf. Meist sind sie jedoch schwach und für den Menschen nicht gesundheitsschädlich.“ Bei einigen EAS-Anlagen werden jedoch bei bestimmten Arbeitsschritten kurze Impulse mit hoher magnetischer Feldstärke ausgelöst. Diese können beispielsweise für Menschen mit Herzschrittmacher oder Defibrillator ein Risiko darstellen.
Unterschieden wird zwischen Hochfrequenz (HF)- und Niederfrequenz (NF)-Systemen. In einem gemeinsamen Projekt von BGHW und IFA wurden 2018 die Komponenten beider Systeme untersucht. Ziel der Untersuchung: Das Gefährdungspotenzial durch elektromagnetische Felder für Beschäftigte zu ermitteln. Das Ergebnis: Bei den NF-Systemen sind Beschäftigte generell einem Risiko ausgesetzt. Beim Kassieren werden Sicherungsmittel automatisch durch den Deaktivator erkannt und entsichert. Bei der Deaktivierung kommen andere Frequenzen zum Einsatz, die ein deutlich höheres magnetisches Feld aufweisen als bei der Erkennung durch den Deaktivator oder durch die Antennen am Eingang.
Situation an der Kasse
Daher besteht insbesondere am Kassenarbeitsplatz ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Für den Kassenarbeitsplatz und das Antennensystem sind deshalb weitere Schritte zur Beurteilung und Bewertung der Gefährdung erforderlich. „Menschen mit Herzschrittmacher oder Defibrillator sollten dort in jedem Fall erst nach einer individuellen Gefährdungsbeurteilung in der Nähe von EAS-Anlagen arbeiten“, sagt Corinna Becker.
Geringere Emissionswerte wurden bei HF-Systemen festgestellt. Vereinzelt wurden im Nahfeld der Antennensysteme ebenfalls höhere Feldstärken gemessen, die die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes erfordern können. Erfreulicherweise haben Träger aktiver Implantate keine Störbeeinflussung am Kassenarbeitsplatz zu befürchten.