Die Inhalte, welche die Nutzerinnen und Nutzer im Selbstcheck vorfinden, sind zugleich die Vorgabe für die Einführung in das Gütesiegelverfahren "Sicher mit System". "Wer wissen will, ob der Arbeitsschutz in seinem Betrieb dem Nationalen Leitfaden entspricht, kann dies mit dem Selbstcheck schon einmal selbst prüfen", so Butz.
Für viele Zuliefer-Betriebe stellt sich die Frage gar nicht, ob sie den Check machen möchten. Sie sind auf das Gütesiegel angewiesen, das ihnen das so genannte Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bescheinigt. Denn entlang der Lieferkette verlangen immer mehr Unternehmen die Vorlage solch einer Bescheinigung. Dann heißt es: Ohne Gütesiegel kein Auftrag.
Mitgliedsbetriebe können die Begutachtung auch direkt bei der BGHW beauftragen. Der Vorteil gegenüber kommerziellen Anbietern: Die Kosten für die Prüfung und das Gütesiegel sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Und: Die Begutachtung führen erfahrene Fachleute der Berufsgenossenschaft durch, die sich beim Arbeitsschutz in der Branche Handel und Warenlogistik sowie in der dortigen betrieblichen Praxis bestens auskennen. "Wer das Gütesiegelverfahren durchlaufen will, meldet sich bei seiner BGHW-Aufsichtsperson", empfiehlt Stefan Butz. "Daraufhin wird ein Verfahren angestoßen, bei dem der Selbstcheck das Herzstück ist."