
Feiern ohne Folgen: kein Alkohol am Steuer
An den Festtagen ist viel Alkohol im Spiel. Schon geringe Mengen beeinträchtigen das Fahrvermögen. Die wichtigsten Promillegrenzen und rechtlichen Folgen im Überblick.

„Wer Alkohol oder Drogen konsumiert, ist im Straßenverkehr und bei der Arbeit fehl am Platz.“ Das betont Manfred Wirsch, Vorstandsvorsitzender der BGHW, des Verbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats, anlässlich der Cannabis-Legalisierung und der damit verbundenen Diskussionen.
Die bundesweite Cannabis-Legalisierung tritt ab 1. April in Kraft.
Die unklaren Auswirkungen auf die Sicherheit bei der Arbeit und die Teilnahme am Straßenverkehr werden nach wie vor kontrovers diskutiert.
„Keine Toleranz für Alkohol und Cannabis bei Arbeit und Bildung!“ Mit diesem Statement treten Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und DGUV dafür ein, Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen gleich zu behandeln.
Sie sehen die möglichen Auswirkungen auf die Arbeitswelt zu wenig berücksichtigt.
Die BGHW unterstützt Unternehmen und Einrichtungen mit Beratung und Informationen zu Auswirkungen des Konsums von Betäubungsmitteln.
Lesen Sie auch das Interview mit Nikolaus Lange, Therapeutischer Leiter der AGJ Rehaklinik Freiolsheim. In seinen Augen fehlt es an Regelungen für den Umgang mit Cannabis-Konsum, an Konzepten und Finanzierungsplänen für die generelle Suchtprävention.
Mit der Cannabis-Legalisierung zum 1. April 2024 sind der Konsum sowie der Anbau und Besitz festgelegter Mengen Cannabis für Volljährige erlaubt. Die unklaren Auswirkungen auf die Sicherheit bei der Arbeit und die Teilnahme am Straßenverkehr werden weiter kontrovers diskutiert.
Manfred Wirsch stellt fest: „Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen arbeitet oder ein Kraftfahrzeug führt, gefährdet sich und andere. Und das gilt nicht nur für die Menschen in den zahlreichen Betrieben der BGHW-Branchen Handel und Warenlogistik, von denen viele Beschäftigte gefährliche Tätigkeiten ausführen und im Straßenverkehr unterwegs sind“, so Wirsch. Die Konsequenzen der Cannabis-Legalisierung beschäftigen auch die DGUV und den DVR. Jährlich sind laut Wirsch rund 40.000 Unfälle im Straßenverkehr auf den Einfluss von Alkohol und Drogen zurückzuführen.
„Keine Toleranz für Alkohol und Cannabis bei Arbeit und Bildung!“ Mit diesem Statement treten Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und DGUV dafür ein, Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen gleich zu behandeln. „Das heißt: In beiden Fällen muss ein Konsum, der zu Gefährdungen führen kann, ausgeschlossen sein“, betont DGUV-Geschäftsführer Dr. Stefan Hussy.
Die DGUV sieht die möglichen Auswirkungen auf die Arbeitswelt zu wenig berücksichtigt. Schwierigkeiten gebe es beispielsweise bei der Frage, wie im Verdachtsfall eine Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens durch Cannabis festgestellt werden könne. DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy fordert von den politisch Verantwortlichen: „Die Entkriminalisierung von Cannabis muss mit der Förderung von Forschungsprojekten verbunden werden, um evidenzbasierte Kriterien für eine Beeinträchtigung des Verhaltens- und Reaktionsvermögens durch den Konsum von Cannabis zu identifizieren.“
Die Debatte dürfe nicht dazu führen, dass die Wirkung von Cannabis verharmlost werde. Eine weitere Forderung der DGUV lautet deshalb: „Die Entkriminalisierung von Cannabis muss mit öffentlichkeitswirksamen Informationskampagnen verbunden werden, die über die Wirkung von Cannabis aufklären und auf die damit verbundenen Risiken für Sicherheit und Gesundheit hinweisen.“
Die Unfallversicherungsträger und die DGUV verweisen in diesem Zusammenhang auf ihre Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1). Darin heißt es: „Nach § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 dürfen Versicherte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Gleichzeitig dürfen Unternehmer nach § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.“
Die BGHW unterstützt Unternehmen und Einrichtungen mit Beratung und Informationen zu Auswirkungen des Konsums von Betäubungsmitteln. Im Seminar „Sucht am Arbeitsplatz“ werden unter anderem Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), Betriebsräte, Gesundheitsmanager, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Personalverantwortliche für das Thema sensibilisiert.

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