Unternehmen, die regelmäßig größere Mengen LIB lagern oder verarbeiten, sollten sich mit der Feuerwehr austauschen, damit die Einsatzkräfte wissen, welche Materialien sich im Betrieb befinden. Im Handel oder in Baumärkten ist es sinnvoll, die Feuerwehr bei Begehungen auf Batteriesammelstellen hinzuweisen. Auch mit der Sachversicherung sollten Unternehmen abklären, welche Anforderungen an Lagerung, Brandschutz oder Sprinkleranlagen gelten, damit sie im Schadensfall nachweisen können, dass sie alle Schutzmaßnahmen getroffen haben.
Brand eindämmen
LIB sollten so gelagert werden, dass sie im Schadensfall möglichst nichts anderes entzünden können, zum Beispiel in einem geeigneten Sicherheitsschrank. „Allerdings wird noch diskutiert, welche Anforderungen solche Schränke erfüllen müssen“, gibt Fröhlich zu bedenken. Was er kritisch sieht: Brandbegrenzungsdecken. „Man muss sie über die Batterie legen und sobald diese brennt oder kurz davorsteht, ist es gefährlich, sich ihr überhaupt noch zu nähern“, warnt der Experte.
Unterweisen und auf Eigenschutz achten
Beschäftigte müssen wissen, wie Batterien gelagert werden, woran man Auffälligkeiten erkennt, wie man im Notfall reagiert und dass der Eigenschutz immer an erster Stelle steht. Damit Unternehmen im Handel und der Warenlogistik sensibilisiert werden und Gefährdungen richtig bewerten, hat die BGHW die Gefährdungsbeurteilung um den Baustein LIB-Sammelstellen ergänzt. „Wir elektrifizieren zunehmend viele Bereiche unseres Lebens“, sagt BGHW-Experte Fröhlich. „Deshalb nimmt auch der Informations- und Beratungsbedarf kontinuierlich zu. Organisatorische Maßnahmen und ein bewusster Umgang mit den Batterien werden immer wichtiger.“