
Gefahrstoffverordnung – was ist neu?
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
Im Brandfall können sie Leben retten. Feuerlöscher im Betrieb sind ein Muss. Doch Feuerlöscher ist nicht gleich Feuerlöscher. Es gibt unterschiedliche Arten – je nach Brandklasse. Wie Feuerlöscher richtig eingesetzt und gewartet werden, darüber informiert HUNDERT PROZENT.
Durch Rauch, Feuer oder Flammen kamen laut Statistischen Bundesamt im Jahr 2023 in Deutschland 283 Menschen ums Leben. Das ist zwar gegenüber dem Jahr 2000 ein Rückgang von etwa 40 Prozent, aber kein Grund, das Thema Brandschutz zu vernachlässigen. Das gilt besonders für Unternehmen. Sie stehen gegenüber ihren Mitarbeitenden in der Pflicht, sie ausreichend vor den Gefahren von Bränden zu schützen. Gesetzlich geregelt sind die Maßnahmen gegen Brände in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten A2.2. Die Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher wird über die Grundfläche der Arbeitsstätte ermittelt. Wie genau das errechnet wird und weitere detaillierte Informationen erfahren Sie im Kompendium Arbeitsschutz.
Es gibt verschiedene Brandklassen, die jeweils unterschiedliche Arten von Bränden kategorisieren. Jeder Feuerlöscher ist für bestimmte Brandklassen geeignet:
Basierend auf den identifizierten Brandgefahren werden die Feuerlöscher ausgewählt, die für die entsprechenden Brandklassen geeignet sind:
Alle Mitarbeitenden sollten regelmäßig im Umgang mit Feuerlöschern geschult werden. Dies umfasst das Erkennen der verschiedenen Arten von Feuerlöschern und deren Einsatzgebiete. Feuerlöscher sollten gut sichtbar und leicht zugänglich sein. Sie sollten in der Nähe von potenziellen Brandherden wie Küchen, Lagerräumen und Maschinenräumen platziert werden. Im Brandfall sollte der Feuerlöscher wie folgt verwendet werden:
Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre von einem Fachmann gewartet werden. Dabei werden der Druck, das Gewicht und der Zustand des Löschmittels überprüft. Unternehmen sollten monatliche Sichtkontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die Feuerlöscher unbeschädigt und einsatzbereit sind. Sie dürfen nach Benutzung auf keinen Fall einfach wieder abgestellt, sondern müssen nachgefüllt und bei Beschädigungen oder nach Ablauf der Lebensdauer ausgetauscht werden.
Die richtige Handhabung und regelmäßige Wartung von Feuerlöschern sind entscheidend für die Sicherheit in Betrieben. Durch Schulungen, regelmäßige Inspektionen und das Verständnis der verschiedenen Brandklassen können Unternehmen sicherstellen, dass sie im Notfall gut vorbereitet sind.
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
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