Die einstige „Wunderfaser“ Asbest ist heimtückisch. Sie galt als besonders widerstandsfähig und hitzebeständig. Erst später stellte sich heraus, dass Asbestfasern krebserregend sind. Das Inverkehrbringen von Asbest und asbesthaltigen Materialien ist in Deutschland deshalb seit dem 31. Oktober 1993 verboten. Jedoch sind noch viele ältere Gebäude mit dem Material belastet.
Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurde Asbest insbesondere zwischen 1960 und 1980 in vielen Bauprodukten als Zuschlagstoff eingesetzt, um bestimmte technische Eigenschaften zu erzielen oder die Verarbeitbarkeit der Materialien zu verbessern. Asbest kann zum Beispiel in Dacheindeckungen, Wandverkleidungen, Fußbodenbelägen, Rohren, Dichtungen, Isolierungen, Putzen, Klebern, Spachtelmassen und Anstrichstoffen enthalten sein.
Durch Asbeststaub, der bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten eingeatmet wird, kann Krebs des Rippen- und Brustfells, der Lunge und des Kehlkopfs entstehen. Beschäftigte im Handwerk und Bauwesen, aber auch Heimwerker, sind noch lange Zeit nach dem Kontakt mit Asbest gefährdet zu erkranken. Schutzmaßnahmen sind entscheidend, um die oftmals tödlichen Gesundheitsschäden zu vermeiden. Dazu ist es wichtig, sich umfassend mit dem Thema Asbest und der Gefahrstoffverordnung auseinanderzusetzen.