
Gefahrstoffverordnung – was ist neu?
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
Jedes Jahr im Herbst und Winter nimmt die Zahl akuter Atemwegsinfektionen zu. Neben den üblichen Krankheitserregern wie Influenza-, RS- oder Rhinoviren spielen auch in diesem Jahr Infektionen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 eine Rolle. Wir müssen uns bewusst machen: Die Pandemie ist zwar vorbei, aber das SARS-CoV-2-Virus ist da und wird bleiben.
Der Sommer ist gegangen, die Erkältungszeit mit den bekannten Viren kommt. Aber auch das Coronavirus SARS-Cov2 bleibt uns erhalten. Unsere Tipps für Unternehmer und Unternehmerinnen, damit die Beschäftigten möglichst erkältungsfrei durch Herbst und Winter kommen:
Schwere Verläufe sind durch die erreichte Immunität in der Bevölkerung aber deutlich seltener geworden. Dies gilt auch für die momentan grassierenden Virusstämme wie Pirola. Personen mit einem Risikoprofil können aber auch weiterhin schwer erkranken.
Die Erfahrungen zeigen, dass es auf lokaler oder regionaler Ebene zu Ausbruchsgeschehen kommen kann, die die Zahl der Infizierten in kurzer Zeit in die Höhe schnellen lässt. Insbesondere in solchen Situationen kann es leicht zu größeren Arbeitsausfällen in Unternehmen kommen. Nicht zuletzt deshalb sollte auf einen guten Immunschutz der Beschäftigten geachtet werden.
Unsere Tipps, damit Unternehmer und Beschäftigte gut durch die Erkältungszeit kommen:
Außerdem kann jeder selbst etwas tun, um sich und andere zu schützen. Eine gesunde, ausgewogene Ernährung und Bewegung an der frischen Luft stärken das Immunsystem und tragen dazu bei, die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu verringern. Und im Fall einer Erkrankung werden die Krankheitssymptome abgemildert. Und ganz wichtig: Unabhängig von der Erkrankung - nicht krank zur Arbeit gehen!
Eine Covid-19-Erkrankung kann unter Umständen ein Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung sein, also eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren FAQ "Häufige Fragen zu Covid-19 als Versicherungsfall".
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
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