
Gefahrstoffverordnung – was ist neu?
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
Helle und reflektierende Kleidung ist das Sicherheitsplus im Dunkeln – zu jeder Jahreszeit, bei jedem Wetter. Unsere Tipps zum Download als Infografik helfen dabei, dass Menschen zu Fuß und auf dem Fahrrad besser gesehen werden. Aber auch alle, die motorisiert unterwegs sind, können mit einfachen Maßnahmen dazu beitragen, Unfälle im Straßenverkehr zu verhindern.
Wer frühmorgens und abends in der Dämmerung oder im Dunkeln auf dem Arbeitsweg ist, muss besonders auf seine Sichtbarkeit achten. Die wichtigste Regel zum Schutz vor Unfällen lautet: Helle Kleidung mit Reflektoren tragen! Denn ob ein Verkehrsteilnehmer noch rechtzeitig bremsen kann, hängt vor allem davon ab, wann er gesehen wird. So wird ein dunkel gekleideter Fußgänger bei Nacht im Scheinwerferlicht erst aus einer Entfernung von rund 25 Metern wahrgenommen. Das kann für PKW-Fahrerinnen und -Fahrer zu spät sein, um rechtzeitig zu bremsen und vor ihm zum Stehen zu kommen.
Wer jedoch in heller Kleidung oder auffälligen Farben wie zum Beispiel gelb oder orange unterwegs ist und zusätzlich Reflektoren trägt, wird schon aus 140 Metern gesehen. Und das kann im Ernstfall lebensrettend sein! Das gilt vor allem auch für Menschen, die häufig im Dunkeln arbeiten, wie bei der Zeitungszustellung oder im Kurierdienst.
Neben dem „Gesehen werden“ können Verkehrsteilnehmer auch einiges tun, um selbst optimal bei Dämmerung und Dunkelheit zu sehen.
Was viele nicht wissen: Die Sehschärfe und das Kontrastsehen sind nachts und bei Dämmerung deutlich schlechter als am Tag – auch bei völlig gesunden Augen. Ebenso können Alterungsprozesse und Erkrankungen des Auges das Sehen im Dunkeln erschweren. Fachleute empfehlen, die Augen ab einem Alter von 40 Jahren regelmäßig untersuchen zu lassen. So können beginnende Veränderungen oder Erkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Alljährlich im Oktober können Autofahrer am kostenlosen Licht-Test teilnehmen – einer Aktion der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und des Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Beim Licht-Test werden Bestandteile der Fahrzeugbeleuchtung auf Funktion und richtige Einstellung nach den Vorgaben der Straßenverkehrszulassungsordnung überprüft:
Mehr über den Licht-Test erfahren – mit Infos zu den teilnehmenden KFZ-Meisterbetrieben: https://www.licht-test.de/
Was immer gilt: Bei schlechter Sicht durch Dunkelheit, Regen, Schnee und Nebel sollte die Geschwindigkeit an die Wetterlage angepasst werden. Gefordert ist von allen Verkehrsteilnehmern die volle Aufmerksamkeit im Straßenverkehr und keine Ablenkung, zum Beispiel durch das Handy am Steuer. Autofahrer sollten immer auf Personen achten, die die Fahrbahnen überqueren wollen. Erhöhte Vorsicht ist auch beim Abbiegen an Kreuzungen geboten, um Fußgänger nicht zu gefährden.
Download Infografik: "Sehen und gesehen werden"
Download infografic: “Seen and being seen”
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
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