
Feuerwerk verkaufen – aber richtig
Die Lagerung und der Verkauf von Feuerwerkskörpern stellen besondere Anforderungen an den Handel. Händler müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Mehr Pflaster, medizinische Gesichtsmasken und Feuchttücher sollten ab sofort fester Bestandteil in jedem kleinen oder großen Verbandkasten sein. Diese Anforderung bringt die Aktualisierung der DIN-Normen für Verbandkästen mit sich. Nach einem Jahr endete zum 31. Januar die Übergangsfrist.
Die Gesichtsmasken sollen Autofahrer bei Erste-Hilfe-Leistungen schützen, auch nach Ende der pandemiebedingten Schutzmaßnahmen. Die Feuchttücher sind für die Reinigung von unverletzter Haut vorgesehen. Das hat sich im Detail geändert:
Eine vollständige Auflistung des aktuellen Erste-Hilfe-Materials hält der Fachbereich „Erste Hilfe“ der DGUV bereit.
Vorhandene Verbandkästen können ohne großen Aufwand den neuen Normen entsprechend ergänzt werden. Es wird daher empfohlen bei der nächsten Überprüfung der Verbandkästen die neuen Materialien aufzunehmen.
Unternehmen müssen ausreichend Erste-Hilfe-Material zur Verfügung haben, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung gibt Aufschluss über Art und Menge. Anhaltspunkte sind
Informationen zur Ersten Hilfe und Ausstattung von Verbandkästen gibt es im Kompendium Arbeitsschutz der BGHW. Im Themenfeld „Erste Hilfe im Betrieb“ finden sich eine Übersicht aller „BGHW-Wissen“ und DGUV-Informationen zum Thema.
Aktuelle Informationen hält außerdem der Fachbereich „Erste Hilfe“ bei der Gesetzlichen Unfallversicherung bereit.

Die Lagerung und der Verkauf von Feuerwerkskörpern stellen besondere Anforderungen an den Handel. Händler müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
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