Wie reagieren die Unfallversicherungsträger auf den Umgang mit Rekordhitze in den Sommermonaten?
Dr. Heinz Schmid: Die gesetzliche Unfallversicherung befasst sich schon länger mit Temperaturen oberhalb des physiologischen Optimums eines Menschen (zum Beispiel Arbeiten mit Hochöfen). Präventionsmaßnahmen dazu sind beschrieben. Neu sind die häufigen Rekordtemperaturen und die Dauer der Hitzeperioden. Hinzukommt die oft fehlende nächtliche Abkühlung, was langfristig den Schlaf und die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen kann. Dass z. B. die Unfallhäufigkeit bei Schlaf- bzw. Konzentrationsmangel steigt, ist nachgewiesen, wie eine aktuelle Studie der Universitäten Passau und Bern zeigt. Worauf Betriebe und Bildungseinrichtungen künftig stärker achten müssen, um ihre Beschäftigten vor Hitze und auch der damit einhergehenden hohen UV-Strahlung zu schützen, ist unter neuen Rahmenbedingungen neu zu regeln. Beispiel: Wenn in einer Lagerhalle auch bei geöffneten Toren keine erträglichen Temperaturen möglich sind, muss kurzfristig über mehr Ruhezeiten, Kühlwesten für Beschäftigte oder einen gekühlten Raum im Betrieb nachgedacht werden, denn eine Überhitzung des Körpers kann tödlich sein. Mittel- und langfristig werden Betriebe, aber auch Verwaltungen und Bildungseinrichtungen nicht umhinkommen, Dächer und/oder Fassaden zu begrünen, Außenanlagen zu bepflanzen und bei Neubauten dafür zu sorgen, dass auch bei Rekordtemperaturen in Innenbereichen ein erträgliches Raumklima herrscht. Insgesamt muss das Augenmerk auf Maßnahmen gelenkt werden, die nicht zusätzliche Ressourcen verbrauchen und damit den Klimawandel zusätzlich verstärken. Beispiele dafür gibt es bereits. Davon können andere lernen.