Das Zeug zum Ersthelfer oder zur Ersthelferin ist in neun Lehreinheiten à 45 Minuten bei einer von den Unfallversicherungsträgern „ermächtigten Stelle“ zu erlernen – und alle zwei Jahre aufzufrischen.
Vorteil für den Ersthelfer und die Ersthelferin: Sie können in jeder Lebenslage anderen helfen. Ein gutes Gefühl.
Vorteil für den Betrieb: Je mehr Ersthelfende unter den Beschäftigten sind, desto besser gelingt es, an jedem Arbeitstag die ausreichende Anzahl von Ersthelfenden vor Ort zu haben. Denn gerade wo im Schichtbetrieb gearbeitet wird oder viele remote „anwesend“ sind, ist die Quote nicht ohne Weiteres zu erfüllen. Verantwortlich für die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb sind die Arbeitgebenden.
Gut zu wissen: Wer zum Erwerb des Führerscheins eine Schulung in Erster Hilfe absolviert hat, kann auch als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden! Voraussetzung: Die Schulung liegt nicht länger als zwei Jahre zurück und wurde durch eine von den Unfallversicherungsträgern ermächtigte Ausbildungsstelle ausgeführt.
Das funktioniert auch umgekehrt: Wer eine Ersthelferausbildung für den Betrieb nachweisen kann, die noch keine zwei Jahre zurückliegt, hat damit den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein bereits in der Tasche! Das ist – neben dem guten Gefühl, helfen zu können – ein echter Mehrwert!