
Gefahrstoffverordnung – was ist neu?
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
Zeitgemäß auf die Bedürfnisse von Berufstätigen zugeschnitten ist das neue Ausbildungskonzept, nach dem die BGHW ab dem nächsten Jahr angehende Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) ausbildet.
Damit will die BGHW auch in der Ausbildung den aktuellen Entwicklungen und Anforderungen in der betrieblichen Praxis sowie im Arbeitsschutz gerecht werden.
Entwickelt wurde das moderne Ausbildungskonzept von allen Berufsgenossenschaften gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Die Merkmale der neuen Sifa-Ausbildung:
Die neue SiFA-Ausbildung: Was sind die wichtigsten Unterschiede zur bisherigen Ausbildung?
Der wichtigste Unterschied sind die inhaltlich und zeitlich eng miteinander verzahnten Lernfelder in der Ausbildung. Die Eigenverantwortung stellt hierbei eine hohe Anforderung an die Teilnehmenden und die entsendenden Mitgliedsunternehmen dar. Ebenfalls bearbeiten die Teilnehmenden vorgegebene Handlungsituationen während der Ausbildung in ihrem Unternehmen. Durch das sogenannte „training on the job“ verbessern sie ihre Fähigkeiten für ihre zukünftige Rolle als Sifa im Unternehmen.
Hat sich auch etwas an den Ausbildungsinhalten geändert?
Im Wesentlichen hat sich natürlich an den Inhalten des Arbeitsschutzes nichts geändert. Die neuen Wissensbausteine zeigen die relevanten Aspekte auf und erläutern die zum Teil neuen Begrifflichkeiten.
Welche Rahmenbedingungen sind wichtig, um die Sifa-Ausbildung erfolgreich abzuschließen?
Aus meiner Sicht ist ein straffes Zeitmanagement im Betrieb erforderlich. Auch privat sollte man genügend Zeit für die anspruchsvolle Ausbildung einplanen. Die erforderlichen Zwischenprüfungen und Lernerfolgskontrollen sind zwingend gemäß des Ausbildungs- beziehungsweise Kursplans einzuhalten.
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
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