
Gefahrstoffverordnung – was ist neu?
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
Bei Raubüberfällen stehen Täter und Betroffene unter erheblichem Stress. Widerstand oder behinderndes Verhalten erhöhen das Risiko, körperlich verletzt zu werden Beschäftigte sollten wissen, was sie im Notfall zum eigenen Schutz tun können sowie grundlegende Verhaltensweisen kennen, um Raubüberfällen vorzubeugen.
Ein Raubüberfall passiert oft blitzartig und das Überraschungsmoment führt nicht selten zur Schockstarre. Bevorzugt passieren die Straftaten in den Abendstunden kurz vor oder nach Ladenschluss, wenn es häufig bereits dunkel ist. Tankstellen, Kioske und Spielhallen kann es aufgrund ihrer Öffnungszeiten auch nachts betreffen. Allein im Jahr 2021 kam es bei Geschäften und sonstigen Zahlstellen nach polizeilicher Kriminalstatistik zu 1531 Fällen von Raub oder räuberischer Erpressung. Meist haben es die Täter auf Bargeldbestände abgesehen. Dorothea Kraft, Expertin für Raubprävention bei der BGHW, hat einige Tipps für Betroffene, um die Situation bestmöglich zu bewältigen. Denn Raubüberfälle können zu einem psychischen Trauma führen. „Die oberste Verhaltensregel lautet: Sich selbst schützen und nicht den Helden spielen“, betont Kraft. Für betroffene Beschäftigte ist es wichtig, die grundlegenden Regeln im Ernstfall verinnerlicht zu haben.
Zur Prävention von Raubüberfällen kann auch betriebsintern einiges unternommen werden. Einen kritischen Bereich für Überfälle stellt häufig das Betreten und Verlassen der Betriebsstätte dar. Beschäftigte sollten nur Eingänge benutzen, die mit Außenbeleuchtung ausgestattet sind oder die auf belebte Straßen führen. Sie sollten dabei nicht alleine sein, vor allem bei Dunkelheit.
Zudem kommt es auf gute technische Sicherheitseinrichtungen an. So wird verhindert, dass unberechtigte Personen die Personal- und Lagerbereiche unbemerkt betreten. Ein Türspion oder eine Kamera hilft dabei, Personen vor dem Zutritt zum Kassenbüro oder Lager zu identifizieren. Wichtig auch: Wissen, wo der nächste Alarmknopf oder die nächste Alarmierungsmöglichkeit ist und darauf achten, dass diese Einrichtungen zugänglich bleiben. Für den Notfall sollte der Öffnungsmechanismus zur schnellen Kassenöffnung bekannt sein.
Was den sicheren Umgang mit der Tageseinnahme betrifft, müssen Beschäftigte die Geldlade geschlossen halten, sofern kein Bezahlvorgang stattfindet. Auch das Abschöpfen von Bargeld ab einem festgelegten Höchstbetrag ermöglicht es, dass der Kassenbestand im Falle eines Überfalls möglichst gering ausfällt. Das Zählen und Bündeln von Geld muss hinter verschlossenen Türen und ohne Einsicht von außen erfolgen.
Geldtransporte zur Bank sollten möglichst durch ein Werttransportunternehmen abgewickelt werden. Andernfalls ist es wichtig, beim Transport keine Arbeitskleidung zu tragen und Geldtransportbehälter niemals sichtbar zu befördern. Es empfiehlt sich, das Geld möglichst nur zu zweit, zu wechselnden Zeiten sowie auf unterschiedlichen und übersichtlichen Wegen zu transportieren. Transporte nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden. Vor dem Verlassen der Betriebsstätte ist es ratsam, das Gelände im Hinblick auf verdächtige Gegebenheiten oder Personen zu überprüfen. Im Verdachtsfall sollten Beschäftigte die Polizei, den Sicherheitsdienst oder Vorgesetzte informieren.
Kommt es zu einem Raubüberfall, muss dieser schnellstmöglich der BGHW gemeldet werden – auch wenn keine äußeren Verletzungen sichtbar sind. Denn die Auswirkungen des Angriffs können sich noch später zeigen, zum Beispiel in Form von Angst- und Panikattacken. Um solche Folgen zu vermeiden, bietet die BGHW nach Raubüberfällen psychologische Hilfe durch speziell ausgebildete Psychologinnen und Psychologen an.
Weiterführende Informationen und Angebote der BGHW zu den Themen Gewalt, Raub und Überfall:
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
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