Raubüberfällen vorbeugen
Zur Prävention von Raubüberfällen kann auch betriebsintern einiges unternommen werden. Einen kritischen Bereich für Überfälle stellt häufig das Betreten und Verlassen der Betriebsstätte dar. Beschäftigte sollten nur Eingänge benutzen, die mit Außenbeleuchtung ausgestattet sind oder die auf belebte Straßen führen. Sie sollten dabei nicht alleine sein, vor allem bei Dunkelheit.
Zudem kommt es auf gute technische Sicherheitseinrichtungen an. So wird verhindert, dass unberechtigte Personen die Personal- und Lagerbereiche unbemerkt betreten. Ein Türspion oder eine Kamera hilft dabei, Personen vor dem Zutritt zum Kassenbüro oder Lager zu identifizieren. Wichtig auch: Wissen, wo der nächste Alarmknopf oder die nächste Alarmierungsmöglichkeit ist und darauf achten, dass diese Einrichtungen zugänglich bleiben. Für den Notfall sollte der Öffnungsmechanismus zur schnellen Kassenöffnung bekannt sein.
Was den sicheren Umgang mit der Tageseinnahme betrifft, müssen Beschäftigte die Geldlade geschlossen halten, sofern kein Bezahlvorgang stattfindet. Auch das Abschöpfen von Bargeld ab einem festgelegten Höchstbetrag ermöglicht es, dass der Kassenbestand im Falle eines Überfalls möglichst gering ausfällt. Das Zählen und Bündeln von Geld muss hinter verschlossenen Türen und ohne Einsicht von außen erfolgen.
Geldtransporte zur Bank sollten möglichst durch ein Werttransportunternehmen abgewickelt werden. Andernfalls ist es wichtig, beim Transport keine Arbeitskleidung zu tragen und Geldtransportbehälter niemals sichtbar zu befördern. Es empfiehlt sich, das Geld möglichst nur zu zweit, zu wechselnden Zeiten sowie auf unterschiedlichen und übersichtlichen Wegen zu transportieren. Transporte nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden. Vor dem Verlassen der Betriebsstätte ist es ratsam, das Gelände im Hinblick auf verdächtige Gegebenheiten oder Personen zu überprüfen. Im Verdachtsfall sollten Beschäftigte die Polizei, den Sicherheitsdienst oder Vorgesetzte informieren.
Raubüberfall melden
Kommt es zu einem Raubüberfall, muss dieser schnellstmöglich der BGHW gemeldet werden – auch wenn keine äußeren Verletzungen sichtbar sind. Denn die Auswirkungen des Angriffs können sich noch später zeigen, zum Beispiel in Form von Angst- und Panikattacken. Um solche Folgen zu vermeiden, bietet die BGHW nach Raubüberfällen psychologische Hilfe durch speziell ausgebildete Psychologinnen und Psychologen an.