
Gefahrstoffverordnung – was ist neu?
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung, praxisnahe Angebote und Unterstützung im Notfall: die BGHW bietet den Mitgliedsunternehmen und Versicherten verschiedene kostenlose Services zum Thema psychische Belastung an.
Die kostenlosen Services der BGHW zum Thema psychische Belastung:
Einen Einstieg in das Thema und eine Erklärung, was mit psychischer Belastung gemeint ist, bietet das Video „Das Belastungs-Beanspruchungsmodell“ unter www.arbeitsschutzfilm.de
Um Sie bei der Umsetzung zu unterstützen, hat die BGHW das praxisnahe Programm „PegA“ entwickelt: Psychische Belastung erfassen – gesunde Arbeit gestalten. PegA umfasst unter anderem konkrete Checklisten, Vorlagen und Moderationshilfen, mit denen Unternehmerinnen und Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit etc. die Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung erstellen können. Alle Infos dazu gibt es im Kompendium Arbeitsschutz, der Online-Wissensplattform der BGHW, Stichwort PegA.
Grundsatzfragen und einen Austausch zum Thema erhalten Sie im Seminar „Psychische Faktoren in der Gefährdungsbeurteilung“. Anmeldung: siehe Online-Seminardatenbank
Lernmodul „Fit im Job“ aus der Serie „Sicher arbeiten – Gesundheit schützen“: Sie erfahren, was Sie zur Stressbewältigung, körperlichen und geistigen Fitness sowie richtigen Ernährung beachten können.
Das Lernmodul finden Sie im Kompendium Arbeitsschutz, der Online-Wissensplattform der BGHW.
Im Infoportal „Gegen Gewalt in Handel und Logistik“ finden Sie Unterstützungsangebote für Beschäftigte und Mitgliedsunternehmen sowie weiterführende Informationen, zum Beispiel:
Infografik „Deeskalieren und schützen“: als Aushang und als Gesprächsgrundlage nutzbar, um einfach in das Thema Psychische Gewalt einzusteigen.
Kartenaufsteller „Gut vorbereitet – so meistern Sie schwierige Situationen mit anderen Menschen“: Die Tipps eignen sich für den Arbeitsalltag, aber auch überall dort, wo Menschen aufeinandertreffen.
www.bghw.de/gegen-gewalt
Sie bieten Betroffenen nach einem extrem belastenden Ereignis bei der Arbeit unmittelbare psychologische Betreuung. Eine Hilfe von Kollegen für Kollegen. Die BGHW bezuschusst die Ausbildung.
auch „Psychologische Soforthilfe“ genannt. Nach einem psychischen oder physischen Gewaltereignis können BGHW-Versicherte diese Soforthilfe in Anspruch nehmen. Innerhalb von 24 bis maximal 48 Stunden bietet die BGHW psychologische Unterstützung an. Diese Akutintervention ist ein unbürokratisches und schnelles Gesprächsangebot, keine Therapie. Es soll die Folgen psychischer Gewalterfahrungen so früh wie möglich abfangen.
Ist nach der Akutintervention eine Weiterbehandlung erforderlich, greift das Psychotherapeutenverfahren. Hier soll ein Beginn innerhalb einer Woche erfolgen. Die BGHW bietet damit Rehabilitation aus einer Hand.
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
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