
Einsatz für die Sicherheit
Wie erleben zwei neue Sicherheitsbeauftragte ihre Rolle im Betrieb? Ein Besuch bei Tessa Erzgräber und Michael Schneider von der Zufall Logistics Group in Fulda.

In fast jedem Lager oder Supermarkt sind sie zu finden: Tritte - für den schnellen Aufstieg, um Regale einzuräumen oder Waren zu entnehmen. Ihre Nutzung ist für viele alltäglich. Dennoch passieren immer wieder schwere Unfälle mit diesem vertrauten Arbeitsmittel.
Tritte sind Aufstiegshilfen für geringe Höhen, in der Regel unter einem Meter. Sie sind dafür gedacht, kurzzeitig und bei einfachen Tätigkeiten eingesetzt zu werden. Typisch sind Klapptritte, Tritthocker oder fahrbare Varianten wie der sogenannte Elefantenfuß. Was diese Bauarten gemeinsam haben: Sie verzeihen keine Fehler. Es gibt kein Geländer, keinen zusätzlichen Halt. Wer darauf steht, muss selbst für Stabilität sorgen.
Keine dieser Eigenschaften ist problematisch – solange sie bekannt sind und berücksichtigt werden.
Meistens ist menschliches Fehlverhalten die Ursache. Etwa wenn…
Deshalb gibt einige ganz einfach Regeln, die das Arbeiten auf einem Tritt deutlich sicher machen:
Vor improvisierten Lösungen wie Getränkekisten oder Stühle kann nur gewarnt werden. Sie erscheinen auf den ersten Blick geeignet, sind aber keine Arbeitsmittel. Sie sind weder geprüft noch für Belastungen in dieser Form ausgelegt. Was stabil wirkt, kann im entscheidenden Moment kippen oder einbrechen.
Deshalb sollte sich jeder Beschäftigte die Zeit nehmen und die richtige Aufstiegshilfe holen. Denn was viele nicht wissen: Auch ein Sturz aus dieser geringen Höhe kann tödlich enden. So untersuchte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) tödliche Absturzunfälle von Januar 2009 bis Februar 2023. Von den 2312 tödlichen Arbeitsunfälle, die in diesem Zeitraum gemeldet wurden, waren 717 auf Abstürze zurückzuführen. Leitern und Tritte waren an 13,1 % (94 Unfälle) der tödlichen Absturzunfälle beteiligt. In 78 Fällen erfolgte der tödliche Sturz aus weniger als zwei Metern Höhe.
Natürlich muss der Tritt und sein richtiger Einsatz auch in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Was es hierbei zu beachten gilt, auch in Bezug auf Prüfung und Instandhaltung ist in der DGUV-Information 208-016 zusammengefasst. Die Information ist das Standardwerk für alle Unternehmer, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten zur Verfügung stellen. Die DGUV-Info hilft Arbeitsunfälle zu vermeiden und rechtliche Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in die Praxis umzusetzen.
Leitern und Tritte müssen in Betrieben durch eine befähigte Person geprüft werden. Mit dem Onlinetraining der BGHW „Leitern und Tritte: Grundlagen und Prüfung“ kann jeder und jede die Kenntnisse zur Befähigung erlangen. Das Onlinetraining qualifiziert Sie für die Prüfung von mobilen Leitern und Tritten. Steigleitern dürfen auf dieser Grundlage nicht geprüft werden.
Mit der BGHW Leiter-Check App können Unternehmen ihre Leiter- und Trittprüfungen einfach digitalisieren. Beliebig viele Nutzer und Nutzerinnen dieser App verwalten die Leitern und Tritte im Betrieb mit nur wenigen Klicks und haben so immer den Überblick über den aktuellen Prüf-Stand. Die wiederkehrende Leiterprüfung ist eine Sicht- und Funktionsprüfung, die mindestens alle zwölf Monate durchgeführt werden muss.

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