KI-Bild zeigt eine Frau auf einem Elefantenfuß, die Pullover in ein Regal einräumt.
Datum der Veröffentlichung: Lesezeit: 3 Minuten

Unterschätzte Absturzgefahr im Alltag

In fast jedem Lager oder Supermarkt sind sie zu finden: Tritte - für den schnellen Aufstieg, um Regale einzuräumen oder Waren zu entnehmen. Ihre Nutzung ist für viele alltäglich. Dennoch passieren immer wieder schwere Unfälle mit diesem vertrauten Arbeitsmittel. 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Viele Unfälle mit Tritten sind auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen.
  • Unsere Empfehlungen für den richtigen Umgang mit Tritten aller Art.
  • Improvisierte Lösungen wie Stühle oder Getränkekisten sind gefährlich.
  • Mehrere digitale Angebote der BGHW machen fit im Umgang mit Tritten und Leitern.
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Tritte verzeihen keine Fehler

Tritte sind Aufstiegshilfen für geringe Höhen, in der Regel unter einem Meter. Sie sind dafür gedacht, kurzzeitig und bei einfachen Tätigkeiten eingesetzt zu werden. Typisch sind Klapptritte, Tritthocker oder fahrbare Varianten wie der sogenannte Elefantenfuß. Was diese Bauarten gemeinsam haben: Sie verzeihen keine Fehler. Es gibt kein Geländer, keinen zusätzlichen Halt. Wer darauf steht, muss selbst für Stabilität sorgen.

Wo liegen die Gefährdungen, die jeder kennen sollte?

  • Ein Klapptritt ist nur sicher, wenn er vollständig geöffnet und eingerastet ist.
  • Ein fahrbarer Tritt steht erst unter Last stabil und beginnt sich beim Entlasten wieder zu bewegen.
  • Ein einfacher Tritthocker bietet oft weniger Standfläche, als die Situation eigentlich erfordert.

Keine dieser Eigenschaften ist problematisch – solange sie bekannt sind und berücksichtigt werden. 

Wie kommt es dann zu Unfällen?

Meistens ist menschliches Fehlverhalten die Ursache. Etwa wenn…

  • der Tritt auf einem zu glatten oder unebenen Untergrund aufgestellt wird
  • die Reichweite nicht reicht und man sich nach rechts oder links zur Seite lehnt.  
  • die Standfläche nicht vollständig genutzt wird. 

Deshalb gibt einige ganz einfach Regeln, die das Arbeiten auf einem Tritt deutlich sicher machen:

  • Vorher kurz prüfen – sichtbare Schäden ausschließen
  • Nur auf (rutsch-)festem, ebenem Boden aufstellen
  • Mit beiden Füßen vollständig auf der Standfläche stehen
  • Den Körper mittig halten und nicht hinauslehnen
  • Die eigene Reichweite akzeptieren und den Tritt umstellen.

Vor improvisierten Lösungen wie Getränkekisten oder Stühle kann nur gewarnt werden. Sie erscheinen auf den ersten Blick geeignet, sind aber keine Arbeitsmittel. Sie sind weder geprüft noch für Belastungen in dieser Form ausgelegt. Was stabil wirkt, kann im entscheidenden Moment kippen oder einbrechen.

Hier steht der Tritt richtig in Ihrem Betrieb

  • Zentraler Ort: Lagern Sie den Tritt in unmittelbarer Nähe der Regale oder Arbeitsplätze, an denen er regelmäßig gebraucht wird.
  • Feste Plätze: Definieren Sie einen festen, markierten Stellplatz (z. B. durch Bodenmarkierungen), damit jeder Mitarbeiter den Tritt sofort findet.
  • Keine Barrieren: Der Tritt darf nicht hinter Material, Kisten oder anderen Gegenständen zugestellt oder vergraben werden.
  • Freie Verkehrswege: Trotz schneller Erreichbarkeit darf der Tritt nicht in Durchgängen, Fluchtwegen oder vor Notausgängen stehen.
  • Verbot im Hochregal: Der Tritt selbst darf niemals so hoch gelagert werden, dass man eine andere Aufstiegshilfe braucht, um ihn überhaupt zu erreichen.

Deshalb sollte sich jeder Beschäftigte die Zeit nehmen und die richtige Aufstiegshilfe holen. Denn was viele nicht wissen: Auch ein Sturz aus dieser geringen Höhe kann tödlich enden.  So untersuchte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) tödliche Absturzunfälle von Januar 2009 bis Februar 2023. Von den 2312 tödlichen Arbeitsunfälle, die in diesem Zeitraum gemeldet wurden, waren 717 auf Abstürze zurückzuführen. Leitern und Tritte waren an 13,1 % (94 Unfälle) der tödlichen Absturzunfälle beteiligt. In 78 Fällen erfolgte der tödliche Sturz aus weniger als zwei Metern Höhe. 

Zum Nachlesen: DGUV-Information 208-016

Natürlich muss der Tritt und sein richtiger Einsatz auch in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Was es hierbei zu beachten gilt, auch in Bezug auf Prüfung und Instandhaltung ist in der DGUV-Information 208-016 zusammengefasst. Die Information ist das Standardwerk für alle Unternehmer, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten zur Verfügung stellen. Die DGUV-Info hilft Arbeitsunfälle zu vermeiden und rechtliche Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in die Praxis umzusetzen

.

 

Digitale Angebote der BGHW

Leitern und Tritte müssen in Betrieben durch eine befähigte Person geprüft werden. Mit dem Onlinetraining der BGHW „Leitern und Tritte: Grundlagen und Prüfung“ kann jeder und jede die Kenntnisse zur Befähigung erlangen. Das Onlinetraining qualifiziert Sie für die Prüfung von mobilen Leitern und Tritten. Steigleitern dürfen auf dieser Grundlage nicht geprüft werden.

Mit der BGHW Leiter-Check App können Unternehmen ihre Leiter- und Trittprüfungen einfach digitalisieren. Beliebig viele Nutzer und Nutzerinnen dieser App verwalten die Leitern und Tritte im Betrieb mit nur wenigen Klicks und haben so immer den Überblick über den aktuellen Prüf-Stand. Die wiederkehrende Leiterprüfung ist eine Sicht- und Funktionsprüfung, die mindestens alle zwölf Monate durchgeführt werden muss.

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