Datum der Veröffentlichung: Lesezeit: 3 Minuten

Mythen im Straßenverkehr (2)

Ob beim Auto, Motorrad, Fahrrad oder E‑Scooter: Viele Verkehrsteilnehmende überschätzen, was Technik leisten kann – oder nutzen sie falsch. Das Problem: Fehleinschätzungen können schnell zu riskanten Situationen führen. Im zweiten Teil unserer Serie räumen wir auf mit verbreiteten Mythen rund um Fahrzeugtechnik, Licht und Ausrüstung.

Wenn Fahrzeugtechnik überschätzt wird

Moderne Fahrzeuge sind voller Assistenzsysteme, automatischer Funktionen und cleverer Bauteile. Doch gerade darin liegt die Gefahr: Viele verlassen sich blind auf Technik, deren Grenzen sie kaum kennen. Ob „Allrad verhindert Rutschen“ oder „Tagfahrlicht reicht immer“ – falsches Vertrauen kann auf der Straße schlimme Folgen haben. Wir zeigen zehn Irrtümer, die besonders verbreitet sind, und worauf es wirklich ankommt.

Zehn Mythen: Technik, Ausstattung, Fahrrad, E-Scooter & Fahrverhalten

  • „Allrad verhindert Rutschen.“

    Falsch: Allrad hilft beim Anfahren, nicht beim Bremsen.

    Der Allradantrieb sorgt für einen bessere Vortrieb beim Anfahren und auf glatten oder unbefestigten Straßen, weil die Kraft auf vier statt zwei Räder verteilt wird. Das hilft vor allem beim Losfahren oder bei Steigungen. Beim Bremsen hat Allrad jedoch keinen Vorteil – hier entscheidet allein der Grip der Reifen. Ein Auto mit Allrad kann deshalb genauso ins Rutschen oder Schleudern geraten wie jedes andere Fahrzeug mit Heck- oder Frontantrieb. Eine trügerische Sicherheit: Das Auto fährt dank Allrad gut an, das verleitet viele dazu, schneller zu fahren.

  • „Winterreifen bringen nur im Schnee etwas.“

    Falsch: Auf die Temperatur kommt es an.

    Winterreifen haben nicht nur im Schnee Vorteile, sondern bereits bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius. Ihre weichere Gummimischung bleibt auch bei Kälte flexibel und bietet dadurch eine bessere Haftung und kürzere Bremswege – selbst auf trockener oder nasser Straße. Sommerreifen hingegen verhärten bei Kälte und verlieren spürbar an Grip. Das erhöht das Unfallrisiko. In Deutschland gilt eine „situative Winterreifenpflicht“. Das heißt, bei Glatteis, Schneematsch, Schnee oder Reifglätte sind Winterreifen mit der Alpine‑Kennzeichnung (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) vorgeschrieben. Wer dann ohne geeignete Reifen unterwegs ist, riskiert Bußgelder und Einschränkungen bei der Versicherungsleistung, wenn es zu einem Unfall kommt.

  • „Ein bisschen Tuning schadet doch nicht.“

    Falsch: Schon kleine Veränderungen am Fahrzeug können dazu führen, dass die Betriebserlaubnis erlischt.

    Das gilt nicht nur für Autos, sondern auch für E-Scooter und Pedelecs. Wer trotzdem fährt, riskiert Bußgelder, Punkte in Flensburg und den Verlust des Versicherungsschutzes. Besonders kritisch wird es bei manipulierten Geschwindigkeiten – hier können im Schadensfall erhebliche Kosten auf die Fahrenden zukommen. Kommt es zum Unfall, wird das Fahrzeug sowieso genau geprüft.

  • „Auf dem Motorrad reicht eine Lederjacke als Schutz.“

    Falsch: Nur echte Motorradschutzkleidung reduziert Verletzungen.

    Lederjacken für den Alltag sind nicht dafür gemacht, bei einem Sturz über Asphalt zu rutschen oder Aufprallkräfte abzufangen. Schon bei 50 Kilometern pro Stunde entstehen starke Reibung, Hitzeentwicklung und dadurch schwere Hautverletzungen. Motorradschutzkleidung dagegen ist speziell geprüft und mit Protektoren ausgestattet, die Schultern, Ellenbogen und Rücken schützen. Sie können die Schwere von Verletzungen deutlich reduzieren. Eine Motorradjacke allein bringt aber wenig, da oft Beine, Hände und Füße verletzt werden. Motorradschutz bedeutet deshalb: Jacke, Hose, Handschuhe, feste Schuhe oder Stiefel – und natürlich ein Helm.

  • „Tagfahrlicht reicht immer – ich muss das Abblendlicht nicht einschalten.“

    Falsch: Tagfahrlicht leuchtet vorne hell, hinten aber gar nicht.

    Viele moderne Fahrzeuge schalten bei eingeschaltetem Motor automatisch das Tagfahrlicht an. Was viele nicht wissen: Dabei bleibt das Heck komplett unbeleuchtet. Besonders bei Regen, Nebel, Tunnelpassagen oder Dämmerung ist das ein erhebliches Risiko – andere Verkehrsteilnehmende sehen das Fahrzeug von hinten kaum. Das Abblendlicht sorgt dafür, dass sowohl Front- als auch Rücklichter leuchten. Tagfahrlicht ersetzt diese Funktion nicht und darf nur bei guten Sichtverhältnissen verwendet werden. Eine Pflicht zu Tagfahrlicht besteht allerdings in Deutschland nicht. Deshalb: Bei schlechter Sicht oder Dämmerung immer das Abblendlicht einschalten.

  • „Auf dem E-Scooter brauche ich keinen Helm.“

    Falsch: Keine Helmpflicht auf dem E-Scooter, aber unbedingt empfehlenswert.

    E‑Scooter‑Unfälle führen überdurchschnittlich häufig zu Kopfverletzungen. Studien der TU München ergaben, dass über 80 Prozent der schwer verletzten E‑Scooter‑Fahrenden Kopf‑ oder Gesichtsverletzungen erleiden. Untersuchungen der Dekra zufolge schlägt bei über 30 Prozent der Stürze der Kopf auf dem Boden auf, wobei in bis zu 90 Prozent der Fälle ein hohes Risiko für schwere Kopfverletzungen besteht. Ein normaler Fahrradhelm könnte viele dieser Verletzungen verhindern oder abmildern.

  • „Fahrradbeleuchtung reicht auch im Blinkmodus.“

    Falsch: Die StVZO verbietet blinkende Front‑ oder Rücklichter am Fahrrad.

    Nur dauerhaft leuchtende, zugelassene Fahrradlichter (mit K‑Nummer) sind erlaubt. Ausnahme: Rückleuchten mit Bremslichtfunktion. Blinkendes Licht ist in Deutschland ausschließlich für Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) oder Warnfunktionen (am Körper oder Rucksack der Radfahrenden) vorgesehen, aber nicht für die normale Fahrradbeleuchtung. 

  • „E-Scooter sind wie Fahrräder.“

    Falsch: E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge.

    Auch wenn viele Regeln für E-Scooter an den Radverkehr angeglichen wurden, bleiben sie rechtlich Kraftfahrzeuge. So gelten beim Alkoholkonsum die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrende. Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut drohen bereits 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot für alle Fahrzeugklassen der Fahrerlaubnis – selbst ohne Unfall. Das heißt: Auch der Autoführerschein ist dann erst mal weg!

  • „Im Stau kann ich auf den Standstreifen ausweichen, um Zeit zu sparen.“

    Falsch: Nein, der Standstreifen darf nur bei Pannen genutzt werden.

    Im Stau schnell auf den Standstreifen ausweichen, um Zeit zu sparen – das klingt verlockend, ist aber verboten und gefährlich. Der Seitenstreifen ist kein zusätzlicher Fahrstreifen, sondern ein Sicherheitsraum für Pannen. Ansonsten dürfen nur Rettungskräfte den Standstreifen nutzen. Wer ihn blockiert, riskiert nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 75 bis 110 Euro sowie einen Punkt in Flensburg, sondern kann im Ernstfall lebenswichtige Hilfe behindern. Zudem erhöht das plötzliche Ein- und Ausfahren vom Standstreifen das Unfallrisiko erheblich.

  • „Eine Rettungsgasse muss ich erst bilden, wenn ein Einsatzfahrzeug kommt.“

    Falsch: Die Rettungsgasse ist vorgeschrieben, sobald der Verkehr stockt oder steht.

    Viele warten mit der Bildung einer Rettungsgasse, bis ein Einsatzfahrzeug auftaucht – doch dann ist es oft zu spät. Die Regel ist eindeutig: Die Rettungsgasse muss bereits gebildet werden, sobald der Verkehr ins Stocken gerät oder steht. Nur so können Rettungskräfte ohne Verzögerung durchkommen. Wer nicht mitmacht, riskiert empfindliche Strafen: Es drohen mindestens 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Angebote der BGHW zur Verkehrssicherheit

E-Scooter-Training für Beschäftigte

E-Scooter werden immer beliebter, doch die Risiken häufig unterschätzt. Damit die Sicherheit nicht auf der Strecke bleibt, bietet die BGHW ihren Mitgliedsunternehmen ein exklusives E-Scooter-Training an.

Pedelec-Fahrsicherheitstraining

Ihre Beschäftigten kommen regelmäßig mit dem Pedelec zu Arbeit? Sie stellen Job- oder Leasingräder zur Verfügung und wollen, dass Ihre Mitarbeitenden damit sicher unterwegs sind? Wir unterstützen Sie dabei – mit unserem Pedelec-Fahrsicherheitstraining!

Sicher in meiner Region

Das Seminarprogramm “Sicher in meiner Region – Regio Protect UVT” zur Erhöhung der Verkehrssicherheit besteht aus zwei Präsenzmodulen und einem flexiblen Onlinemodul. Ziel der Maßnahme ist, das besonders hohe Unfallrisiko junger Beschäftigter im Alter von 16 bis 29 Jahre abzusenken. Junge Menschen sollen ihre Kompetenzen in der Blickführung und entsprechende Beobachtungsstrategien ausbauen.

Alle Angebote der BGHW zur Verkehrssicherheit finden Sie hier.

Die Kampagne „komm gut an.“ ist eine Initiative der BGHW und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf dem Kanal TikTok machen Azubis für Azubis die Verkehrssicherheit zum Thema. Ziel der Kampagne ist es, junge Menschen für die Gefahren im Verkehr auf den Straßen und im Betrieb zu sensibilisieren und die sichere Mobilität in der Berufsausbildung zu fördern. Zudem bietet sie Verantwortlichen aus den BGHW-Mitgliedsunternehmen Informationen, Seminare und Handlungshilfen zum Thema.

Zum TikTok-Kanal @komm.gut.an
BGHW-Angebote zur Gestaltung sicherer Mobilität in der Berufsausbildung
Hintergrund zur Kampagne „komm.gut.an“
Hundert Prozent: BGHW-Kampagne zweifach ausgezeichnet
Podcast: Warum DVR und BGHW mit “Komm gut an.” Millionen erreichen

Kreisrundes Logo der Kampagne "komm gut an."

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