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Betrüger versuchen aktuell Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften übers Ohr zu hauen. Sie fordern Betriebe per Post oder E-Mail dazu auf, umgehend Präventionsprodukte zu erwerben. Angeblicher Auftraggeber: die Berufsgenossenschaft oder die DGUV. Doch die Schreiben sind gefälscht.
Update 7. Oktober: Die DGUV warnt vor neuen gefälschten Emails, die im Umlauf sind. Betriebe und Einrichtungen werden darin aufgefordert, die Aktualität ihrer Unternehmensdaten sicherzustellen. Dazu sollen sie auf einen in der Mail angegebenen Link klicken.
Aktualisierung 7. Oktober: Die DGUV warnt vor neuen gefälschten Emails, die im Umlauf sind. Betriebe und Einrichtungen werden darin aufgefordert, die Aktualität ihrer Unternehmensdaten sicherzustellen. Dazu sollen sie auf einen in der Mail angegebenen Link klicken. Diese Mails stammen weder von der DGUV noch von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Bitte klicken Sie keinesfalls auf den Link und löschen Sie die Email.
Die neuen gefälschten Schreiben stammen von DGUV-fernen Domains wie beispielsweise "govivo.net", "advancedmicro.net". Je nach Einstellungen im E-Mailpostfach kann als Absendername jedoch zunächst "Berufsgenossenschaft" angezeigt werden. Dieser Absender ist eine falsche Angabe.
Die falschen Schreiben werden beispielsweise mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ oder „Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)“ versendet. Sie seien mit „hoher krimineller Energie“ gefälscht worden, teilt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in einer Pressemitteilung mit. Die BGN ist in den falschen Schreiben als Absender angegeben. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine angebliche BGN-Telefonnummer, unter der sich falsche BGN-Mitarbeitende melden. Der Verdacht: Vermutlich landen diese Anrufe in einem Call-Center im Ausland. Auch die angebliche Web-Adresse „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“, die in dem Schreiben angegeben ist, ist falsch.
Der dringende Appell von BGN und BGHW:
Leisten Sie keine Zahlungen! Sowohl die BGHW als auch die BGN versenden grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien und Produkte, wie etwa für Aushänge, Schilder oder Präventionsmodule.
Aktualisierung 14. Juli: Die DGUV veröffentlicht eine Hintergrundinformation mit gebündelten Erkenntnissen zur derzeitigen Betrugsmasche mit gefälschten Rechnungen. Wichtiger Tipp: “Wenn Ihnen ein Schreiben – insbesondere eine Rechnung – merkwürdig und nicht plausibel erscheint, recherchieren Sie im Netz zu eventuellen Warnungen oder wenden Sie sich direkt an Ihren Unfallversicherungsträger über eine Telefonnummer, die auf dessen Internetauftritt angegeben ist (Telefonnummern in entsprechenden Mails leiten im Zweifelsfall auf die Betrüger um).” Hier geht's zur Hintergrundinformation der DGUV: “Achtung Betrug! DGUV warnt vor gefälschten Rechnungen”.
Außerdem kursieren mittlerweile Phishing-Mails, deren angeblicher Absender die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) ist. Das Unternehmen wird darin aufgefordert, seine Unternehmensdaten über einen gefälschten Link zu aktualisieren. Die BGW informiert auf ihrer Webseite über die neuen Betrugsversuche.
Aktualisierung 7. Juli: Mittlerweile verwenden die Betrüger weitere Internetadressen in ihren Schreiben, die den Absender Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vortäuschen sollen. Aktuell im Umlauf sind die Fake-Adressen:
Das sind mit betrügerischen Absichten angelegte Phishing-Websites, die Vertrauenswürdigkeit vortäuschen und sensible Daten stehlen wollen. Die Löschung bzw. Abschaltung ist bereits beantragt.
Aktualisierung 23. Juni: Die Betrüger erhöhen nun den Druck auf Empfänger. Unternehmen erhalten nun eine „Letzte Zahlungsaufforderung“ verbunden mit der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Pfändung von Konten) und der Eintragung im Schuldnerverzeichnis (z. B. Schufa). Die DGUV rät in einer aktuellen Pressemitteilung: “Allen Empfängern solcher Schreiben wird empfohlen, nicht auf solche Schreiben zu reagieren und sich an die örtliche Polizei zur Einleitung rechtlicher Schritte zu wenden.”
Aktualisierung 31.März: Mittlerweile gibt es weitere falsche Briefe und Rechnungen, die Betriebe vor allem aus dem Gastgewerbe erhalten: Angeblicher Absender ist ebenfalls die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Betreffzeile lautet „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert. In den bisher bekannt gewordenen Fällen handelt es sich insbesondere um Mitgliedsbetriebe der BGN, aber auch Mitgliedsunternehmen anderer Berufsgenossenschaften werden mittlerweile angeschrieben.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass die Mails und ihre Anhänge sehr echt aussehen. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Ein so genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Schreiben oder ein Anruf wirklich von Ihrer Berufsgenossenschaft in Auftrag gegeben wurde, dann rufen Sie uns an. Folgende Hotlines können werktags zwischen 8 und 18 Uhr erreicht werden:
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Manfred Wirsch ist nicht nur Vorstandsvorsitzender der BGHW-Selbstverwaltung, sondern auch der DGUV. Aus Altersgründen gibt er den DGUV-Vorsitz nun ab. Eine Bilanz.
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Wenn Sie Fragen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben, können Sie sich Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr an die Servicenummern der Prävention der BGHW wenden.
E-Mail:
praevention(at)bghw.de