
Nach Unfällen: BGHW befragt Radfahrende
Die BGHW befragt derzeit rund 21.000 Versicherte, die in den Jahren 2023 bis 2025 während der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit oder zurück mit dem Fahrrad verunglückt sind.

In Zeiten des Fachkräftemangels, langer Wartezeiten und weiter Wege zur Arzt- oder Physio-Praxis gewinnen digitale Gesundheitsanwendungen und Rehabilitation per Mausklick auch für BGHW-Versicherte immer mehr an Bedeutung. Katja Sessig, BGHW-Referentin Berufskrankheiten und digitale Rehabilitation, erklärt, worauf es ankommt.
Katja Sessig ist Referentin für Berufskrankheiten und digitale Rehabilitation bei der BGHW. Sie erklärt, was digitale Rehabilitation, DiGa und Tele-Therapie bedeuten und wie sie in der Praxis funktionieren.
Digitale Gesundheitsanwendungen, so genannte DiGa, sind Apps oder webbasierte Therapiemaßnahmen für zu Hause. Nutzerinnen und Nutzer erhalten ein Trainingsprogramm und werden – je nach DiGa – auf Smartphone, PC oder Tablet Schritt für Schritt durch die Übungen geführt. Durch das Digitale-Versorgungs-Gesetz können DiGa, die von Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen und Therapeuten verordnet werden, seit 2019 erstattet werden. DiGa sind geprüfte Medizinprodukte. Sie werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf ihren medizinischen Nutzen, ihre Sicherheit und Datenschutz geprüft und in das DiGa‑Verzeichnis aufgenommen. Nur dort gelistete Anwendungen können verordnet und von der BGHW erstattet werden. Nicht jede Gesundheitsapp ist daher eine DiGa.
Unter digitaler Rehabilitation versteht man therapeutische, leitliniengerechte Angebote, die über digitale Programme, Apps oder videobasierte Sitzungen vermittelt werden. Sie dienen als kontinuierliche Ergänzung zur klassischen Therapie. Außerdem setzt die BGHW auf die sogenannte Individuelle Tele-Therapie (ITT). Diese kommt unter anderem für Versicherte nach einer stationären Rehabilitationsmaßnahme in Betracht. Es handelt sich nicht um eine App, sondern um eine digital gestützte Therapieform mit persönlicher Online-Betreuung. Therapeutinnen und Therapeuten tauschen sich mit Versicherten aus. Gemeinsam stellen sie individuelle Übungen zusammen, die digital unterstützt werden. Grundsätzlich anerkannt werden alle digitalen Programme, die bereits von der Deutschen Rentenversicherung bei orthopädischen Indikationen zugelassen wurden.
DiGa und digitale Rehabilitationsangebote eröffnen neue Möglichkeiten, um Versorgungslücken zu schließen und Versicherte früher zu begleiten – flexibel, ortsunabhängig und alltagsnah. Zu den wichtigsten Vorteilen zählen eine höhere Behandlungskontinuität und die flexible Nutzung im Alltag. Zudem können Online-Anwendungen entstehende Therapielücken bis zur nächsten persönlichen Behandlung sinnvoll überbrücken. Es gibt inzwischen hervorragende digitale Angebote. “Das spiegeln uns auch Versicherte wider, die Online-Anwendungen nutzen”, bestätigt Katja Sessig. Die Vor-Ort-Therapie und der Kontakt zu Ärztinnen, Ärzten und Therapeutinnen sowie Therapeuten haben Priorität und bleiben “Goldstandard”. Digitale Angebote sollen Präsenztherapien nicht ersetzen. Digital, wo es ergänzend passt, persönlich, wo es nötig ist.

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