
Hohe Vibrationsbelastung bei E-Scootern
E-Scooter im innerbetrieblichen Verkehr? Sebastian Gedak, Referent für physikalische Einwirkungen bei der BGHW, hat Vibrationsbelastungen bei E-Scootern untersucht.

Was haben Benzol, Nickeloxid, Quarzstaub und Asbest gemeinsam? Sie gehören zu den Gefahrstoffen, die krebserzeugend sind. Um sich über eine Selbsteinschätzung auf die Gefährdungsbeurteilung vorzubereiten, wurde auf Initiative der Unfallversicherungsträger und der DGUV im Rahmen der gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) der „GDA Gefahrstoff-Check“ entwickelt.
Stoffe oder Gemische, die krebserzeugend sind, können über die Atemluft, den Hautkontakt oder das Verschlucken in den menschlichen Körper gelangen. Von diesen Gefahrstoffen gibt es in der Arbeitswelt zahlreiche: Chrom- und Nickelverbindungen, die zum Beispiel beim Schweißen von Edelstählen entstehen, können zu Lungenkrebs führen. Ein anderer Gefahrstoff ist Benzol, der Blutkrebs (Leukämien) sowie bösartige Tumoren des lymphatischen Systems (Lymphome) verursachen kann. Er kommt beispielsweise im Baugewerbe, in Kfz-Werkstätten oder bei der Tankreinigung vor.
Bekannt ist vor allem auch Asbest, die einstige „Wunderfaser“, die sich als krebserzeugend entpuppte. Obwohl in Deutschland 1993 die Herstellung und Verwendung von Asbest verboten wurde, können Beschäftigte auch heute noch mit zahlreichen belasteten Produkten in Berührung kommen – zum Beispiel beim Bauen im Bestand. Das Tückische: Krebserkrankungen aufgrund des Einatmens von Asbestfasern zeigen sich teilweise erst Jahrzehnte später, wie zum Beispiel beim gefürchteten Rippenfellkrebs, dem so genannten Pleuramesotheliom.
Krebserzeugende Gefahrstoffe sind in Deutschland die Hauptursache tödlich verlaufender Berufserkrankungen. Umso wichtiger ist es, dass Gefahrstoffe im Betrieb im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erkannt werden, um die Beschäftigten wirksam zu schützen. Im Rahmen der gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wurde mit dem GDA Gefahrstoff-Check ein Hilfsmittel entwickelt, das Betriebe bei der Selbsteinschätzung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen und bei der Vorbereitung auf die Gefährdungsbeurteilung unterstützen soll. Der Gefahrstoff-Check steht auf der Website der GDA sowohl als Online-Tool oder als auch in Form einer Broschüre zum Download zur Verfügung.
Anhand von neun Bausteinen hilft der GDA Gefahrstoff-Check vor allem kleineren und mittleren Betrieben dabei, die Gefährdungsbeurteilung schrittweise durchzuführen, zu vervollständigen oder zu aktualisieren. Jeder Baustein enthält drei bis fünf Fragen. Ein verlinktes Glossar erklärt wichtige Fachbegriffe rund um das Thema „Gefahrstoffe“. Nach Bearbeitung der Bausteine können Verantwortliche im Arbeitsschutz Maßnahmen ableiten, die im Betrieb umzusetzen sind.
Die Beantwortung der Fragen und damit die Selbsteinschätzung der Situation im Unternehmen erfolgt anhand eines Ampelmodells. Zu jeder Frage wird kurz erläutert, welche Anforderungen im Einzelnen gemeint sind. Wird „Grün“ gewählt, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Wird „Gelb“ oder „Rot“ gewählt, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Im Online-Tool gibt es zu jeder einzelnen Frage zusätzliche Unterstützung, zum Beispiel Praxishilfen wie Verlinkungen auf Gefahrstoffdatenbanken oder die Darstellung der rechtlichen Grundlagen. Am Ende der Bearbeitung des GDA Gefahrstoff-Checks kann das Ergebnis ausgegeben und gespeichert werden. In dieser Ergebnisausgabe sind dann auch die noch nicht erfüllten Anforderungen zusammengefasst und mögliche Maßnahmen können eingetragen werden.
Der GDA Gefahrstoff-Check wurde von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern unter Federführung der Unfallversicherungsträger im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ erarbeitet.
Ansprechpartner für Mitgliedsbetriebe der BGHW zum Thema krebserzeugende Gefahrstoffe und GDA Gefahrstoff-Check sind Dr. Hans-Peter Fröhlich und Dr. Stefan Auras (siehe Kontakt).
Die GDA ist eine gemeinsame Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern in Abstimmung mit den Sozialpartnern. Sie hat das Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beziehungsweise Versicherten in den Unternehmen zu stärken. Dieses Ziel wird in eigens dafür entwickelten, bundesweiten Arbeitsprogrammen umgesetzt. Diese richten sich insbesondere an die Unternehmen und sollen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Führungskräfte, Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen (Betriebsräte und Personalräte), die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie andere betriebliche Arbeitsschutzexperten und Arbeitsschutzexpertinnen bei der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsschutzes unterstützen.
Die Website informiert im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit über krebserzeugende Gefahrstoffe und die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. Sie enthält Merkblätter zu einzelnen kanzerogenen Stoffen und bietet darüber hinaus eine Suchmöglichkeit zur Risikoeinschätzung nach Berufen und Branchen an.

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