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Ihr Gegenüber nuschelt, Sie müssen häufiger nachfragen und in größeren Gruppen stresst sie die Geräuschkulisse? Ab dem 50. Lebensjahr lässt unser Gehör langsam nach. Warum diese Hörminderung kein Tabu sein sollte und wie Unternehmen sich darauf einstellen können – ein Überblick.
Ab 50 Jahren lässt unser Gehör oft deutlich nach. Laut dem Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte ist diese Altersschwerhörigkeit die Folge eines natürlichen Alterungsprozesses: Die Haarzellen in den Ohren, die den Schall verarbeiten, nutzen sich ab, auch der Hörnerv und das Hörzentrum werden durch das Altern beeinträchtigt. Die Folge: Ältere Menschen nehmen akustische Reize meist nicht mehr so deutlich wahr. Der medizinische Fachbegriff dazu lautet Presbyakusis. Altersschwerhörigkeit tritt in der Regel auf beiden Ohren auf und verschlechtert sich zusehends, wenn sie nicht behandelt beziehungsweise ausgeglichen wird. Außerdem kann eine unbehandelte Altersschwerhörigkeit dazu führen, dass Betroffene geistig vorzeitig abbauen, sich aus dem sozialen Leben zurückziehen und im Alltag, beispielsweise im Straßenverkehr, unsicher fühlen.
Nicht jede Schwerhörigkeit, die im Alter auftritt, ist eine Altersschwerhörigkeit. Die Altersschwerhörigkeit ist eine bestimmte Form von Schwerhörigkeit. Eine andere ist die Lärmschwerhörigkeit, „sie entsteht beispielsweise durch häufige, starke Lärmeinwirkung am Arbeitsplatz“, sagt Markus Radtke, BGHW-Experte für Lärmschutz. „Angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Lebensarbeitszeit werden in Zukunft voraussichtlich vermehrt schwerhörige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben anzutreffen sein“, prognostiziert er. Unternehmen müssten sich darüber im Klaren sein, dass Schwerhörigkeit – unabhängig von ihrer Ursache – zu Problemen bei der Kommunikation im Betrieb führen, die Psyche der Betroffenen belasten und die Unfallgefahr erhöhen könne.
Wie wichtig es ist, das Thema Hörminderung in Unternehmen ins Bewusstsein zu rücken, zeigt das Portal hoerkomm.de, in Auftrag gegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Untersuchungen haben ergeben, dass Betroffene es oft nicht wagen, sich im Unternehmen zu ihrer Höreinschränkung zu bekennen. Sie vermeiden sogar, ein Hörgerät zu tragen, weil sie eine Stigmatisierung befürchten. In der heutigen Gesellschaft wird das Tragen eines Hörgerätes häufig mit der negativen Vorstellung von Alter und Gebrechlichkeit verbunden. hoerkomm hat daher einen Leitfaden zum „Barrierefreien hören und kommunizieren in der Arbeitswelt“ erstellt. Dieser erläutert, was Unternehmen ändern können. Grundlegend ist dabei das Signal an die Mitarbeitenden, dass das Thema Hören und die möglichen Einschränkungen keinem Tabu unterliegen und auch für Menschen mit Hörminderungen Chancengleichheit gilt. [ah]
Die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde empfiehlt:
Hörtests: Lassen Sie Ihr Gehör von einem HNO-Arzt überprüfen, wenn Sie eine Hörminderung empfinden. Ab dem 50. Lebensjahr können Hörminderungen schleichend eintreten und durch Früherkennung diagnostiziert werden.
Lärmschutz: Vermeiden Sie übermäßige Lärmbelastung, sei es im Beruf oder in der Freizeit. Tragen Sie bei Bedarf Gehörschutz. Stellen Sie Kopfhörer nicht zu laut ein.
Frühe Behandlung: Bei ersten Anzeichen einer Hörminderung sollten Sie einen HNO-Arzt aufsuchen, um die Ursache abzuklären und eine geeignete Behandlung einzuleiten.
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