
Lärmschwerhörigkeit: Zu viel um die Ohren
Dauerbeschallung belastet das Gehör junger Menschen. Wenigen ist bewusst, dass Hörschäden entstehen können. Tipps, wie sich das vermeiden lässt.

Was ist los auf deutschen Straßen? Warum wird so oft auf den Blinker verzichtet? Blinken ist eines der wichtigsten Kommunikationssignale im Straßenverkehr. Leider auch eins, das am häufigsten vernachlässigt wird. Warum es so wichtig ist – vor allem für Radfahrende und Menschen zu Fuß.
Blinken ist eine der einfachsten Regeln im Straßenverkehr – und trotzdem fehlt es im Alltag erstaunlich oft. Dabei ist es eins der wichtigsten Kommunikationssignale, um sich im Verkehr verständlich zu machen. Wer blinkt, macht sein Verhalten vorhersehbar und gibt anderen die Chance, rechtzeitig zu reagieren. Gerade für Radfahrende und Fußgänger sowie Fußgängerinnen ist das entscheidend, denn sie sind auf klare Zeichen angewiesen. Ein fehlendes oder zu spät gesetztes Blinksignal sorgt deshalb nicht nur für Ärger im Straßenverkehr, sondern kann gefährliche Situationen verursachen – besonders beim Abbiegen, Einfahren oder Spurwechsel.
Für Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, ist der Blinker oft das entscheidende Signal, um eine Verkehrssituation richtig einzuschätzen. Während Autofahrende im Fahrzeug geschützter sind, bewegen sich Menschen zu Fuß oder auf dem Rad viel direkter und mit weniger Reaktionsraum im Verkehr. Während Autofahrende ihr eigenes Verhalten einschätzen können, fehlt Radfahrenden und zu Fuß Gehenden dieser Blick ins Fahrzeug. Sie müssen oft in Sekunden entscheiden: Fährt das Auto geradeaus, hält es an – oder biegt es gleich ab? Gerade an Kreuzungen, Einfahrten oder beim Überholen kann ein fehlender Blinker deshalb zu gefährlichen Missverständnissen führen. Wer früh und klar blinkt, macht sein Verhalten vorhersehbar. Er oder sie gibt anderen Zeit zum Reagieren und verhindert Überraschungsmomente, aus denen schnell kritische Situationen oder Unfälle entstehen.
Blinken im Straßenverkehr
Dass im Alltag trotzdem so oft nicht oder zu spät geblinkt wird, hat meist ganz banale Gründe. Viele Fahrhandlungen laufen routiniert ab – besonders auf bekannten Strecken wird das Blinken „vergessen“. Wer es eilig hat, denkt eher ans Ankommen als an Kommunikation und nimmt das Blinken als zusätzlichen unnötigen Handgriff wahr. Das Blinksignal wird auch gerne eingespart, wenn Autofahrende sich allein auf der Straße wähnen („Hier ist doch niemand.“). In dieser Situation können Personen, die mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind, schnell übersehen werden, weil sie sich im toten Winkel, hinter parkenden Autos oder am Fahrbahnrand befinden. Autofahrende denken dabei häufig nur aus ihrer Auto-Perspektive – Rad- und Fußverkehr werden unbewusst nicht mitgedacht. Fehlendes Blinken ist also selten böse Absicht, sondern resultiert aus einem Mix aus Routine, Ablenkung und unterschätzter Wirkung.
Blinken ist keine Frage der Höflichkeit, sondern eine klare Vorgabe der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer abbiegt, die Spur wechselt, in eine Einfahrt biegt oder vom Fahrbahnrand anfährt, muss die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich ankündigen – und genau dafür ist der Fahrtrichtungsanzeiger da. Im Ernstfall kann fehlendes Blinken deshalb nicht nur ein Regelverstoß sein, sondern auch die Bewertung eines Unfalls beeinflussen. Kommt es zu einem Verkehrsunfall und ein fehlender oder verspäteter Blinker spielt dabei eine Rolle, wird geprüft, ob der Unfall durch korrektes Blinken vermeidbar gewesen wäre. In solchen Fällen kann fehlendes Blinken als Mitursache gewertet werden – mit der Folge, dass die Verantwortung nicht eindeutig bei nur einer Person liegt. Das kann sich auf die Haftungsfrage und die Schadenregulierung auswirken und je nach Situation auch zu einer Teilschuld führen. Auch unabhängig von einem Unfall kann fehlendes Blinken geahndet werden: Wer beim Abbiegen oder Spurwechsel nicht blinkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
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Zum TikTok-Kanal @komm.gut.an
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Hintergrund zur Kampagne „komm.gut.an“
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