Diese falschen Schreiben werden beispielsweise mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ oder „Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)“ versendet. Sie seien mit „hoher krimineller Energie“ gefälscht worden, teilt die BGN in einer aktuellen Pressemitteilung mit. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine angebliche BGN-Telefonnummer, unter der sich falsche BGN-Mitarbeitende melden. Der Verdacht: Vermutlich landen diese Anrufe in einem Call-Center im Ausland. Auch die angebliche Web-Adresse „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“, die in dem Schreiben angegeben ist, ist falsch und leitet auf die tatsächliche Seite der BGN weiter.
Der dringende Appell von BGN und BGHW:
Leisten Sie keine Zahlungen! Sowohl die BGHW also auch die BGN versenden grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien, wie etwa für Aushänge und Schilder.
Mittlerweile hat die BGN rechtliche Schritte eingeleitet.