
Interkulturelle Teams führen
Ein Unternehmen kann immens von kultureller Vielfalt profitieren. Damit das gelingt, sind Führungskräfte gefragt, die offen auf ihre Mitarbeitenden zugehen und sich auf ihre kulturellen Hintergründe einlassen.
Betrüger versuchen aktuell Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften übers Ohr zu hauen. Sie fordern Betriebe per Post oder E-Mail dazu auf, umgehend ein Schild für die Augenspülstation zu erwerben. Angeblicher Auftraggeber: die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Doch die Schreiben sind gefälscht. BGHW und BGN warnen: Bitte nichts bezahlen! Update 31. März: Auch ein anderes Schreiben kursiert mittlerweile. Es fordert Unternehmen auf für ein “Präventionsmoduls 2025” zu zahlen. Angeblich im Auftrag der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Auch diese Rechnungen sind gefälscht.
Diese falschen Schreiben werden beispielsweise mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ oder „Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)“ versendet. Sie seien mit „hoher krimineller Energie“ gefälscht worden, teilt die BGN in einer aktuellen Pressemitteilung mit. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine angebliche BGN-Telefonnummer, unter der sich falsche BGN-Mitarbeitende melden. Der Verdacht: Vermutlich landen diese Anrufe in einem Call-Center im Ausland. Auch die angebliche Web-Adresse „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“, die in dem Schreiben angegeben ist, ist falsch.
Der dringende Appell von BGN und BGHW:
Leisten Sie keine Zahlungen! Sowohl die BGHW also auch die BGN versenden grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien, wie etwa für Aushänge und Schilder.
Aktualisierung 31.März: Mittlerweile gibt es weitere falsche Briefe und Rechnungen, die Betriebe vor allem aus dem Gastgewerbe erhalten: Angeblicher Absender ist ebenfalls die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Betreffzeile lautet „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert. In den bisher bekannt gewordenen Fällen handelt es sich insbesondere um Mitgliedsbetriebe der BGN, aber auch Mitgliedsunternehmen anderer Berufsgenossenschaften werden mittlerweile angeschrieben.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass die Mails und ihre Anhänge sehr echt aussehen. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Ein so genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.
Die DGUV informiert in einer aktuellen Pressemitteilung, dass rechtliche Schritte eingeleitet wurden.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Schreiben oder ein Anruf wirklich von Ihrer Berufsgenossenschaft in Auftrag gegeben wurde, dann rufen Sie uns an. Folgende Hotlines können werktags zwischen 8 und 18 Uhr erreicht werden:
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Wenn Sie Fragen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben, können Sie sich Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr an die Servicenummern der Prävention der BGHW wenden.
E-Mail:
praevention(at)bghw.de