Symbolbild für Betrugsmaschen im Internet - ergänzt um den Störer "Update"
Datum der Veröffentlichung: Lesezeit: 3 Minuten

Betrüger drohen mit Pfändung

Betrüger versuchen aktuell Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften übers Ohr zu hauen. Sie fordern Betriebe per Post oder E-Mail dazu auf, umgehend Präventionsprodukte zu erwerben. Angeblicher Auftraggeber: die Berufsgenossenschaft oder die DGUV. Doch die Schreiben sind gefälscht.

Update 23. Juni: Jetzt setzen die Betrüger Unternehmen unter Druck, indem sie per Schreiben mit Pfändung und Schufa drohen. Auch diese Drohbriefe sind Fälschungen und Betrug. 

 

Falsche Mitarbeiter am Telefon - falsche Adresse im Internet

Diese falschen Schreiben werden beispielsweise mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ oder „Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)“ versendet. Sie seien mit „hoher krimineller Energie“ gefälscht worden, teilt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in einer aktuellen Pressemitteilung mit. Die BGN ist in den falschen Schreiben als Absender angegeben. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine angebliche BGN-Telefonnummer, unter der sich falsche BGN-Mitarbeitende melden. Der Verdacht: Vermutlich landen diese Anrufe in einem Call-Center im Ausland. Auch die angebliche Web-Adresse „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“, die in dem Schreiben angegeben ist, ist falsch. 

Der dringende Appell von BGN und BGHW:

Leisten Sie keine Zahlungen! Sowohl die BGHW als auch die BGN versenden grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien und Produkte, wie etwa für Aushänge, Schilder oder Präventionsmodule.

Aktualisierung 23. Juni: Die Betrüger erhöhen nun den Druck auf Empfänger. Unternehmen erhalten nun eine „Letzte Zahlungsaufforderung“ verbunden mit der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Pfändung von Konten) und der Eintragung im Schuldnerverzeichnis (z. B. Schufa). Die DGUV rät in einer aktuellen Pressemitteilung: “Allen Empfängern solcher Schreiben wird empfohlen, nicht auf solche Schreiben zu reagieren und sich an die örtliche Polizei zur Einleitung rechtlicher Schritte zu wenden.”

Aktualisierung 31.März: Mittlerweile gibt es weitere falsche Briefe und Rechnungen, die Betriebe vor allem aus dem Gastgewerbe erhalten: Angeblicher Absender ist ebenfalls die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Betreffzeile lautet „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert. In den bisher bekannt gewordenen Fällen handelt es sich insbesondere um Mitgliedsbetriebe der BGN, aber auch Mitgliedsunternehmen anderer Berufsgenossenschaften werden mittlerweile angeschrieben.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass die Mails und ihre Anhänge sehr echt aussehen. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Ein so genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.

 

 

Rufen Sie uns im Zweifel an!

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Schreiben oder ein Anruf wirklich von Ihrer Berufsgenossenschaft in Auftrag gegeben wurde, dann rufen Sie uns an. Folgende Hotlines können werktags zwischen 8 und 18 Uhr erreicht werden: 

  • Service-Telefon der BGHW
  • Die Präventions-Hotline der BGN: Telefon 0621/4456-3517
  • Die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): Telefon 0800/6050-404 (kostenfrei) 

 

Symbolbild zum Thema Betrug oder Abzocke

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