
Abhaken und nach vorne schauen
Seit seinem 20. Lebensjahr ist Christoph Weis wegen eines schweren Fahrradunfalls Rollstuhlfahrer. Wie der Unfall sein Leben verändert hat, schildert der 33-jährige Assistenzarzt in HUNDERT PROZENT.
Einem Menschen das Leben gerettet zu haben, kann nicht jeder von sich behaupten. Moritz Breske, Marktleiter im Kieler Rewe-Center, schon. Als ein Familienvater im Einkaufszentrum zusammenbrach, leistete er Erste Hilfe, bis der Rettungsdienst kam. Der Mann überlebte. Die BGHW hat Breske für seinen vorbildlichen Einsatz als Ersthelfer ausgezeichnet.
Das Wichtigste im Überblick
Moritz Breske erinnert sich noch genau. Es war Gründonnerstag am späten Nachmittag, ein Tag vor dem langen Osterwochenende, und im großen Kieler Einkaufszentrum entsprechend viel los. Hier am Winterbeker Weg befindet sich das Rewe-Center mit einer Verkaufsfläche von 6.500 Quadratmetern sowie 30 weitere kleinere Ladenlokale. Über Funk erreichte Rewe-Marktleiter Breske der Code 2000: Das ist das Zeichen für alle Ersthelferinnen und Ersthelfer im Einkaufszentrum, sich so schnell wie möglich am genannten Unfallort einzufinden. So eilten zahlreiche Ersthelfer und Ersthelferinnen zum Cafébereich der Bäckerei, wo ein etwa 50-jähriger Mann mit seiner zehnjährigen Tochter eingekehrt und zusammengebrochen war. „Er war im Gesicht bereits blau angelaufen. Ich fühlte keinen Puls. Die Dame vom Rettungsdienst sagte mir am Telefon: ‚Jetzt die Wiederbelebung starten, bis wir kommen.‘ Diese klare Ansage hat mir sehr geholfen. Zum Glück hatte ich einige ausgebildete Ersthelfer aus dem Kollegenkreis an meiner Seite und musste die Situation nicht alleine durchstehen.“
Breske begann mit der Herzdruckmassage, während ein älterer Stammkunde den Mann beatmete. Nach etwa zwölf Minuten traf der Rettungsdienst ein und setzte die Wiederbelebung mit einem Defibrillator fort, bis der Mann wieder zu sich kam. „In der Situation war ich unfassbar erleichtert, dass ich das so oft geübt hatte und wusste, was ich tat. Auch dass man in den Kursen auf mögliche Rippenbrüche vorbereitet wird. Bei der Herzdruckmassage habe ich dem Verunglückten ebenfalls Rippen gebrochen. Ich hörte es unter mir knacken, wusste aber, dass ich alles richtig mache, und habe keine Panik bekommen. Der Mann ist hier mit eigenem Puls wieder raus. Das ist alles, was zählt“, berichtet der Marktleiter. Inzwischen weiß er, dass der Gerettete das Ereignis unbeschadet überstanden hat.
Breske spürt immer noch eine gewisse Erleichterung darüber, dass das kleine Mädchen nicht habe mitansehen müssen, wie ihr Vater stirbt. „Wenn das passiert wäre, und ich hätte nichts getan, das hätte ich mir nie verzeihen können. Es gibt mir ein gutes Gefühl zu wissen, dass ich eine solche Krise meistern kann.“ Deshalb empfiehlt er jedem und jeder, einen Erste-Hilfe-Lehrgang zu machen. Er selbst ist seit rund 20 Jahren im Einzelhandel tätig und hat seitdem alle zwei Jahre das sogenannte Erste-Hilfe-Training absolviert und so sein Wissen regelmäßig aufgefrischt. Auch seine Beschäftigten ermuntert er, die Erste-Hilfe-Ausbildung zu machen. Inzwischen sind unter den rund 190 Mitarbeitenden 30 Ersthelferinnen und Ersthelfer. Für Breske ist klar: „Wenn man die Ausbildung nicht gemacht hat und sein Wissen nicht regelmäßig auffrischt, kann man auch nicht helfen.“
Vorbildliche Erste-Hilfe-Leistungen wie die von Moritz Breske oder besondere Verdienste bei der Rettung von Personen aus einer Unfallgefahr belohnt die BGHW mit einer Urkunde und einer Geldprämie. „Eine tolle Geschichte“, meint Frank Kiowski, der das Rewe-Center in Kiel als Aufsichtsperson in der Prävention betreut und dem Marktleiter die Urkunde überreichte. „Die Wiederbelebung durch Moritz Breske dient als gutes Vorbild und sollte viele Beschäftigte motivieren, sich ebenfalls als Ersthelferin oder Ersthelfer ausbilden zu lassen.“ Breske wird sich die Prämie mit seinem Co-Retter teilen, der mit ihm gemeinsam die Maßnahmen zur Wiederbelebung ergriffen hatte. Für seine eigene Hälfte hat er auch schon eine Idee: „Ich denke, ich werde das Geld für einen Defibrillator in unserem Einkaufszentrum einsetzen.“
Wenn jemand aus den BGHW-Mitgliedsunternehmen Erste Hilfe geleistet hat oder sich durch besondere Verdienste bei der Rettung von Personen aus einer Gefahr hervorgetan hat, ist das der BGHW eine Belohnung wert. Melden Sie sich mit Ihrer außergewöhnlichen Rettungsgeschichte bei der zuständigen Aufsichtsperson oder bei Ihrem Präventionsberater oder Ihrer Präventionsberaterin. Nach positiver Prüfung des Falls erhält der Retter oder die Retterin eine Urkunde sowie eine Geldprämie.
Kontakt: Bei Fragen zum Thema können Sie sich gerne an Claudia Faber, Referentin Anreizsysteme, wenden.
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