
Altersdiversität bei Otto
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Auf dem Weg zur Arbeit wird Erick Bloßfeld aus Gelsenkirchen plötzlich zum Lebensretter. Als der Busfahrer zusammenbricht, übernimmt der Azubi die Kontrolle über das Fahrzeug und verhindert eine Katastrophe. Diese beispiellose Tat wird von der BGHW besonders gewürdigt.
Diese Busfahrt wird Erick Bloßfeld so schnell nicht vergessen. Wie jeden Morgen fuhr der 22-Jährige auch am 14. Dezember 2024 mit dem Nachtexpress morgens um 4:30 Uhr zum Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Von dort nimmt er immer den Zug nach Dortmund-Mengede, wo er im Rewe-Markt eine Ausbildung zum Metzger macht. Er war der einzige Fahrgast, als der Bus leicht von der Fahrbahn abkam. Aus der Fahrerkabine hörte er einen unterdrückten Schrei. Bloßfeld rannte nach vorne, schaute nach dem Busfahrer und stellte fest, dass dieser ohnmächtig auf dem Sitz zusammengesackt war. Auf einmal rollte der Bus in Schrittgeschwindigkeit weiter. „Die Fahrerkabine war jedoch verschlossen, und ich hatte keine Möglichkeit, ans Bremspedal zu kommen. Da überkam mich kurz Panik“, erinnert sich Bloßfeld.
Beherzt griff er mit der linken Hand durch eine Öffnung in der Kabinentür ins Lenkrad, während er gleichzeitig mit der rechten Hand auf dem Smartphone die 110 wählte. Die breite Feldmarkstraße in Gelsenkirchen wird an dieser Stelle etwas abschüssig. Geistesgegenwärtig lenkte der Azubi den Bus rechts in die nächste Seitenstraße. Zum Glück war so früh morgens kaum Verkehr auf den Straßen. Nach wenigen Minuten war die Polizei mit mehreren Streifenwagen vor Ort. Einer stellte sich vor den Linienbus und brachte ihn so kontrolliert zum Halten. Die Polizeikräfte mussten die Fahrerkabine aufbrechen, um den bewusstlosen Fahrer herauszuholen. Nach einer ersten medizinischen Behandlung übernahmen der Rettungsdienst und ein Notarzt. Anschließend brachten sie den Mann ins Krankenhaus.
Später erfuhr Bloßfeld, dass der 69-Jährige überlebt hat. „Ich kannte den Fahrer, weil ich schon oft mit ihm gefahren bin, ein netter Typ. Ich bin sehr froh, dass er gerettet werden konnte“, sagt der junge Azubi. Und das lag allein an seinem Mut und seiner Nervenstärke, die er in diesem schwierigen Moment bewiesen hat. „Ich habe gar nicht lange darüber nachgedacht, sondern einfach gemacht“, sagt der gebürtige Venezolaner.
Mit einer Stunde Verspätung kam er damals zur Arbeit. „Zunächst haben wir ihn gefragt, ob es ihm wirklich gut geht nach diesem Erlebnis. Wir sind natürlich auch als Arbeitgeber sehr stolz auf unseren Mitarbeiter“, erzählt Jan Gebel, Geschäftsführer von Rewe-Freidank in Dortmund-Mengede, wo Erick Bloßfeld seit eineinhalb Jahren seine Ausbildung macht. Zur Rewe-Familie Freidank gehören insgesamt zehn Märkte in Dortmund, Gelsenkirchen und Essen. Der Azubi arbeitete an jenem Tag wie immer: „Ich war froh, dass ich beschäftigt war und mit den Kollegen und Kolleginnen über das Erlebte sprechen konnte“, sagt Bloßfeld, dem seine Arbeit bei Rewe sehr viel Spaß macht.
Die Rettung des Busfahrers, die einen unwillkürlich an einen Actionfilm erinnert, hat auch Roland Kraemer, BGHW-Vorstandsvorsitzender der Arbeitgeberseite, schwer beeindruckt. „Als ich davon im Dezember hörte, kam mir das vor wie ein echtes Weihnachtswunder. Denn das, was Herr Bloßfeld getan hat, ist keinesfalls selbstverständlich. Er hat sehr viel Mut bewiesen und einem Menschen das Leben gerettet. Durch sein couragiertes Eingreifen hat er zudem einen schlimmeren Unfall verhindert.“ Die BGHW belohnte diese Rettungsaktion mit einer Urkunde und einer Geldprämie. Regionalleiterin Prävention Regionaldirektion West Michaela Kanthak hebt hervor: „Normalerweise sind wir dafür da, dass gerade nichts passiert. Aber auch die Erste Hilfe liegt uns als BGHW sehr am Herzen. Herr Bloßfeld hat unter extremen Bedingungen und völlig selbstlos einen Menschen gerettet – auch unter Einsatz seines eigenen Lebens. Das ist ein Verhalten, an dem sich andere Menschen ein Beispiel nehmen können. Deshalb müssen wir diese Tat unbedingt würdigen.“
Wenn jemand aus den BGHW-Mitgliedsunternehmen Erste Hilfe geleistet hat oder sich durch besondere Verdienste bei der Rettung von Personen aus einer Gefahr hervorgetan hat, ist das der BGHW eine Belohnung wert. Melden Sie sich mit Ihrer außergewöhnlichen Rettungsgeschichte bei der zuständigen Aufsichtsperson oder bei Ihrem Präventionsberater oder Ihrer Präventionsberaterin. Nach positiver Prüfung des Falls erhält der Retter oder die Retterin eine Urkunde sowie eine Geldprämie.
Kontakt: Bei Fragen zum Thema können Sie sich gerne an Claudia Faber, Referentin Anreizsysteme, wenden.
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