Datum der Veröffentlichung: Lesezeit: 3 Minuten

BGHW Jahresbilanz 2024

Das Unfallrisiko bei der Arbeit ist im vergangenen Jahr weiter zurückgegangen. Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Dachverband kürzlich veröffentlicht hat. Auch bei der BGHW sind die Unfallzahlen rückläufig. Ein Überblick zu wichtigen Kennzahlen und die Bedeutung von Prävention für sicheres und gesundes Arbeiten.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die BGHW hatte im Jahr 2024 insgesamt 304.747 Mitgliedsunternehmen mit 4.367.981 Versicherten.
  • Die Ausgaben beliefen sich auf rund 1,7 Milliarden Euro, wobei Entschädigungsleistungen den größten Teil ausmachten.
  • Die Zahl der anzeigepflichtigen Arbeitsunfälle ist 2024 um 4,4 Prozent gesunken im Vergleich zum Vorjahr.
  • Präventionsleiter Dr. Klaus Schäfer verdeutlicht die Bedeutung von Prävention, um Leid, Verrentungen und betrieblichen Ausfall zu verhindern, und wo Schwerpunkte im Arbeitsschutz liegen. 
Symbol für Zusammenfassung des nachfolgenden Seiteninhalts

Mitgliederstruktur und Ausgaben

Scheiben Diagramm mit Prozentangaben der Ausgaben 2024
Aufteilung der Ausgaben bei der BGHW

Die Jahresbilanz der BGHW verdeutlicht, wofür die Berufsgenossenschaft ihr Geld ausgibt. Sie informiert außerdem über die Mitgliederstruktur der BGHW sowie über die Entwicklung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Der Blick auf die Strukturdaten der BGHW zeigt: Von den BGHW-Mitgliedsunternehmen sind 82 Prozent kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Dort arbeitet jedoch „nur“ ein kleiner Teil der Versicherten – etwa 12 Prozent. Im Gegensatz dazu stellen die großen Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten zwar nur vier Prozent der Mitglieder, beschäftigen aber über zwei Drittel aller Versicherten. 

Insgesamt hatte die BGHW im vergangenen Jahr Ausgaben in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro. Davon machen Entschädigungsleistungen den größten Anteil aus. Auf den Euro umgerechnet sind dies 61 Cent, im Vergleich zu nur 8 Cent Verwaltungskosten. Unter die Entschädigungsleistungen fallen die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung, für Zahnersatz sowie für Leistungen zur Teilhabe und Pflege. Auch das Verletztengeld fällt darunter. Darüber hinaus zahlt die BGHW Renten an Versicherte und Hinterbliebene. 2024 gab es Rentenzahlungen in Höhe von rund 471,3 Millionen Euro. 

Gut zu wissen: Finanzierung und Aufgaben der BGHW

Die BGHW erwirtschaftet keine Gewinne. Sie finanziert sich ausschließlich durch die Beiträge ihrer Mitgliedsunternehmen, die nach dem Umlageverfahren erhoben werden. Das bedeutet, dass die tatsächlich entstandenen Kosten eines Jahres auf die Beiträge umgelegt werden.

Als ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist es die Aufgabe der BGHW, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Dafür unterstützt sie ihre Mitgliedsbetriebe bei der Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze.

Erleidet ein Beschäftigter dennoch einen Arbeitsunfall oder erkrankt an einer Berufskrankheit, entschädigt die BGHW den erlittenen Schaden umfassend. Sie sorgt für die bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation und sichert die Betroffenen finanziell ab. 

Arbeitsunfälle rückläufig

Wie gestaltet sich die Entwicklung im Hinblick auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten? Im Jahr 2024 wurden der BGHW 233.363 Unfälle angezeigt. 122.659 Unfälle davon hatten eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge und waren damit anzeigepflichtig. Dies bedeutet einen Rückgang von 4,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Etwa ein Fünftel dieser Unfälle ereignete sich auf dem Arbeitsweg. 55 Versicherte erlitten tödliche Unfälle – ebenfalls ein Rückgang, und zwar von 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Mehr als die Hälfte der tödlichen Unfälle passierten im Straßenverkehr.

Berufskrankheiten: Mehr Verdachtsanzeigen

Scheiben Diagramm mit Prozentangaben der Berufskrankheiten Renten 2024
Prozentuale Aufteilung der Erkrankungen, die zu Rentenzahlung der BGHW führten.

Im Jahr 2024 gingen bei der BGHW 4.571 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit ein, rund 11,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Als Berufskrankheit im juristischen Sinne anerkannt wurden 626 Fälle. Für 179 Versicherte begann ab 2024 eine Rentenzahlung durch die BGHW. Bei der überwiegenden Zahl der Fälle ist der Verdacht auf eine Berufskrankheit demnach nicht bestätigt worden. 82 Versicherte sind im Berichtsjahr an den Folgen einer Berufskrankheit verstorben – überwiegend an asbestbedingten Erkrankungen, deren Ursachen oft Jahrzehnte zurückliegen.

Ein genauer Blick auf die Rentenfälle zeigt, welche Erkrankungen dazu führten: Bei den Rentenfällen dominieren mit einem Anteil von 30 Prozent die Erkrankungen der Haut. Weitere 29 Prozent der Erkrankungen betreffen die Atemwege oder die Lunge, insbesondere aufgrund von Asbesteinwirkung. An dritter Stelle stehen Rentenfälle durch physikalische Einwirkungen (15 Prozent). Dabei handelt es sich zum Beispiel um Lärmerkrankungen oder Schädigungen der Wirbelsäule.

Drei Fragen zur Bedeutung von Prävention

… an Dr. Klaus Schäfer, Präventionsleiter der BGHW

Um Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern, ist gute und nachhaltige Prävention entscheidend für Betriebe. Warum zahlt sie sich aus und wie unterstützt die BGHW?

Dr- Klaus Schäfer, Präventionsleiter der BGHW
Dr. Klaus Schäfer, Präventionsleiter der BGHW

Herr Dr. Schäfer, welche Schwerpunkte hat die Prävention der BGHW aktuell? 

Die Prävention von schweren und tödlichen Unfällen ist ein wichtiger Schwerpunkt unserer Arbeit. Bei diesen handelt es sich zum Beispiel um Abstürze von Dächern und Leitern, um Unfälle im Straßenverkehr oder mit Flurförderzeugen im innerbetrieblichen Verkehr. Auch Stürze, zum Beispiel auf Treppen, sind in ihren Folgen nicht zu unterschätzen. Im Fokus stehen auch der Schutz der Haut vor krebsfördernder UV-Strahlung und Erkrankungen durch Lärm wie die berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit. Ganz aktuell ist außerdem leider das Thema Gewalt in Handel und Logistik. Dieser treten wir entschieden entgegen, klären auf und bieten Unterstützung an.

Warum lohnt sich die Investition in Prävention?

Jeder Cent, der in Prävention investiert wird, zahlt sich aus. So wird vor allem persönliches Leid verhindert, ebenso wie betrieblicher Ausfall. Dabei verfolgen wir die Vision Zero: eine Arbeitswelt ohne Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen. Wer sich um seine Beschäftigten kümmert und ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld schafft, profitiert auch von einer stärkeren Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung. Ein Thema, das gerade in Zeiten des Fachkräftemangels immer mehr an Bedeutung gewinnt. Nicht zuletzt wirkt sich Prävention auf den Beitrag zur Berufsgenossenschaft aus. Werden Unfälle und Berufskrankheiten verhütet, fallen auch weniger Ausgaben für medizinische Behandlung, Rehabilitationsmaßnahmen und Rentenzahlungen an, die mit dem Beitrag auf die Betriebe umgelegt werden.

Wie unterstützt die BGHW ihre Mitgliedsunternehmen?

Wir sind immer Ansprechpartner für unsere Mitgliedsunternehmen – ob über das Servicetelefon der Prävention oder in der Beratung persönlich vor Ort. Wir forschen und entwickeln passgenaue Präventionsangebote gemeinsam mit unserem Ehrenamt. Denn in der BGHW Selbstverwaltung entscheiden Arbeitgebende und Versicherte gemeinsam über grundlegende Fragen der Präventionsarbeit. Im Kompendium Arbeitsschutz, auf unserer Website und im E-Magazin finden Unternehmerinnen und Unternehmer, Arbeitsschützer und Versicherte stets aktuelle Informationen, Best-Practice-Beispiele sowie unsere Service- und Förderangebote.

Services und Downloads zu diesem Artikel

Weiterführende Links und Inhalte

Weitere interessante Themen

Advent, Advent mit OOPSsala

Der große BGHW-Adventskalender mit Weihnachtswichtel OOPSsala versüßt Ihnen die Adventszeit mit 24 Aha-Erlebnissen und viel Wissenswertem über gesundes und sicheres Arbeiten.

Zurück nach oben springen

Ihr Kontakt zu uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Redaktion "Hundert Prozent"

E-Mail:
hundertprozent(at)bghw.de

Oder richten Sie Ihre Anfrage per Kontaktformular an uns:
Kontaktformular

Datenschutzhinweis:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Nutzerinnen und Nutzer,

Sie haben gerade auf die Verlinkung zu unserem Angebot auf %s geklickt. Wenn Sie unten auf „weiter“ klicken und damit dieses Angebot nutzen, können (personenbezogene) Nutzungsdaten durch den Anbieter des Dienstes erfasst und ggf. auch außerhalb der Europäischen Union weiter verarbeitet werden. Auf Art und Umfang der verarbeiteten Daten haben wir keinen Einfluss. Weitere Informationen zu dieser Datenverarbeitung finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Anbieters.