
BGHW, DGUV und DVR zur geplanten Cannabis-Legalisierung
„Wer Alkohol oder Drogen konsumiert, ist im Straßenverkehr und bei der Arbeit fehl am Platz.“ Das betont Manfred Wirsch, Vorstandsvorsitzender der BGHW, des Verbandes der

Die Cannabis-Legalisierung wirft für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Verantwortliche viele Fragen auf. Ulrich Süßner ist BGHW-Referatsleiter Verkehrssicherheit und Transport sowie Mitglied im DGUV-Sachgebiet Verkehrssicherheit in der Arbeitswelt. Er spricht über rechtliche Konsequenzen und zeigt betriebliche Möglichkeiten zur Suchtprävention auf.
Ab 1. April 2024 ist der Eigenanbau und Besitz von Cannabis für Volljährige erlaubt. Das bedeutet unter anderem, dass der Hanfstoff mit Rauschwirkung im Betäubungsmittelgesetz nicht mehr als verbotene Substanz gilt. In der Arbeitswelt treibt die bevorstehende Gesetzesänderung viele Verantwortliche und Führungskräfte um. Was tun, wenn Beschäftigte im Kollegenkreis unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung arbeiten? Wer trägt die Verantwortung, wenn etwas passiert? Wie kann ich vorbeugen?
„Die Diskussionen und Unsicherheiten leben nur, weil juristisch nicht sicher ist, wie mit dem Thema Drogen- und Alkohol-Konsum und dessen Auswirkungen auf die Arbeit umzugehen ist“, sagt Ulrich Süßner. Es sei ein Klassiker, dass in vielen Unternehmen die Beantwortung dieser Fragen und der Umgang damit nicht wirklich geregelt sei. „Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz oder Arbeiten unter Drogen- oder Alkoholeinwirkung sind ein heikles Thema. Viele Vorgesetzte haben Angst, etwas falsch zu machen, weil es keine eindeutigen gesetzlichen Vorgaben und Leitlinien, wie zum Beispiel: ‚Du darfst nicht mit zwei Bier arbeiten‘“, betont der BGHW-Referatsleiter Verkehrssicherheit und Transport.
Erschwerend hinzu komme, dass es – anders als bei Alkoholkonsum – keine wirklichen Grenzwerte gibt, ab denen ein Cannabiseinfluss als gegeben angesehen werden kann. Es fehle erst recht an zuverlässigen Regelungen und Hinweisen, die den berauschenden Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) und den Einfluss auf die Arbeits- und Verkehrstüchtigkeit definieren, erläutert Süßner. „Ist der Kollege oder die Kollegin so langsam und möglicherweise leicht abwesend, weil er oder sie gekifft hat? Oder einfach schlecht drauf oder vielleicht schon immer so gewesen?“ Eine Frage, die nur schwer eindeutig zu beantworten sei.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber habe zwar nach dem Arbeitsschutzgesetz alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und zur Vorbeugung von Unfällen zu treffen. „Wenn aber Beschäftigte unauffällig unter Drogen oder Alkoholeinfluss arbeiten und es passiert etwas, wird es brenzlig“, so Süßner.
Als Orientierung und Grundlage der rechtlichen Rahmenbedingungen dient die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Darin heißt es auch, dass sich Versicherte durch Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden könnten. „Gleichzeitig aber wird so vom Unternehmer oder von der Unternehmerin erwartet, dass er oder sie beurteilt, ob Beschäftigte arbeitsfähig sind oder nicht“, sagt der BGHW-Präventionsfachmann. Denn sie dürften Beschäftigte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen. „Das empfinden viele als Wischi-Waschi-Formulierung – nicht ohne Grund. Wann ist das erkennbar?“, so Süßner. Diese Grauzone könne im Falle eines Unfalls oder Schadens immense Folgen haben. Im Falle eines Unfalls trage der Unternehmer bzw. die Unternehmerin die Verantwortung, sagt der BGHW-Verkehrssicherheitsexperte. (rik)
Ulrich Süßner empfiehlt zur innerbetrieblichen Suchtprävention:

Preisträger einer BGHW-Verlosung werden in Kürze per Mail benachrichtigt. 50 Teilnehmende der Radfahrerbefragung erhalten einen Wertgutschein.
Wie funktiert Gewaltprävention im Betrieb? Hören Sie rein in unseren
Die Kampagne „komm gut an.“ sensibilisiert junge Menschen für
Schutzbrillen können schwere Verletzungen verhindern, wenn sie richtig
Die BGHW unterstützt Sie mit praxisnahen, kostenlosen Tools und Angeboten

Hitze gehört zu den großen Gesundheitsgefahren – vor allem auch für Menschen, die im Freien arbeiten. Was können Arbeitgeber und Beschäftige tun? Wir geben Tipps!