Eine junge beeinträchtigte Frau arbeitet im Supermarkt. Sie hält einen Karton in den Händen und lacht. Hinter ihr sind Gemüseregale zu sehen.
Datum der Veröffentlichung: Lesezeit: 3 Minuten

Chancen und Mehrwert

Was sollten Unternehmen beachten, bevor sie Menschen mit Behinderung einstellen? Wo erhalten sie Informationen? Ingrid Bach von „Aktion Mensch“ erläutert Chancen und Möglichkeiten, gibt Tipps und Anregungen für die Inklusion am Arbeitsplatz.

Das Wichtigste im Überblick 

  • Es hat viele Vorteile, Menschen mit Behinderung einzustellen.
  • Ingrid Bach, bei „Aktion Mensch“ Ansprechpartnerin für die Förderung von Arbeit für Menschen mit Behinderung, informiert über Chancen und Möglichkeiten für die Einrichtung inklusiver Arbeitsplätze.
  • Inklusive Belegschaften haben ein gutes Miteinander und starkes Zusammengehörigkeitsgefühl.
  • Auch wirtschaftliche und finanzielle Aspekte sprechen für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung.  
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Positive Auswirkungen aufs Betriebsklima

Es hat viele Vorteile, Menschen mit Behinderung einzustellen“, sagt Ingrid Bach. „Die Menschen sind begeisterungsfähig, engagiert und verlässlich“, erzählt sie. Die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung wirke sich positiv aufs Betriebsklima und die Zufriedenheit der Beschäftigten aus. „Inklusive Belegschaften haben ein gutes Miteinander und starkes Zusammengehörigkeitsgefühl. Das hat positive Nebeneffekte – auch für den Arbeitgeber und kommt auch gut bei der Kundschaft an“, sagt die Expertin von „Aktion Mensch“. 

Ausgleichsbeiträge reduzieren

Auch wirtschaftliche und finanzielle Aspekte sprechen für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung, denn Unternehmen werden dabei vielfältig unterstützt. Zum Beispiel werden die Eingliederung und das monatliche Entgelt bei dauerhafter Beschäftigung bezuschusst. Zudem reduzieren sich oder entfallen sogar die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsbeiträge. Denn Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Arbeitgebende, die dem nicht nachkommen, müssen Ausgleichsbeiträge zahlen. Die können je nach Betriebsgröße monatlich bis zu 720 Euro für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz betragen. 

Inklusionsabteilung einrichten

Weitere Informationen erhalten Firmen bei den „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA). Menschen mit anerkannter Behinderung, die einen Arbeitsplatz suchen, werden von den Inklusions- und Integrationsfachdiensten (IFD) unterstützt. Deren Ziel ist es, diesen Menschen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu helfen. Um Synergien zu nutzen, arbeiten die Organisationen EAA und IFD zusammen. Für Unternehmen mit einer größeren Zahl von beschäftigten Menschen mit Behinderung empfiehlt die Expertin von „Aktion Mensch“ die Einrichtung einer Inklusionsabteilung. „Diese eröffnet mehrere Fördermöglichkeiten und eine bessere Koordination in der Praxis“, sagt Bach und hat noch einen weiteren Tipp parat: „Sensibilisieren Sie Führungskräfte und Beschäftigte für die Zusammenarbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung. Es gibt fundierte Fortbildungsmöglichkeiten und Inhouse-Seminare.“

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