
Nach Berufskrankheit: Vom Steinmetz zum Kaufmann
Wegen der Quarzstaublungenerkrankung musste Bernhard Schild seinen Beruf als Steinmetz und Steinbildhauer-Meister aufgeben. Er schulte um zum Kaufmann für Büromanagement.

Was sollten Unternehmen beachten, bevor sie Menschen mit Behinderung einstellen? Wo erhalten sie Informationen? Ingrid Bach von „Aktion Mensch“ erläutert Chancen und Möglichkeiten, gibt Tipps und Anregungen für die Inklusion am Arbeitsplatz.
Es hat viele Vorteile, Menschen mit Behinderung einzustellen“, sagt Ingrid Bach. „Die Menschen sind begeisterungsfähig, engagiert und verlässlich“, erzählt sie. Die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung wirke sich positiv aufs Betriebsklima und die Zufriedenheit der Beschäftigten aus. „Inklusive Belegschaften haben ein gutes Miteinander und starkes Zusammengehörigkeitsgefühl. Das hat positive Nebeneffekte – auch für den Arbeitgeber und kommt auch gut bei der Kundschaft an“, sagt die Expertin von „Aktion Mensch“.
Auch wirtschaftliche und finanzielle Aspekte sprechen für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung, denn Unternehmen werden dabei vielfältig unterstützt. Zum Beispiel werden die Eingliederung und das monatliche Entgelt bei dauerhafter Beschäftigung bezuschusst. Zudem reduzieren sich oder entfallen sogar die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsbeiträge. Denn Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Arbeitgebende, die dem nicht nachkommen, müssen Ausgleichsbeiträge zahlen. Die können je nach Betriebsgröße monatlich bis zu 720 Euro für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz betragen.
Weitere Informationen erhalten Firmen bei den „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA). Menschen mit anerkannter Behinderung, die einen Arbeitsplatz suchen, werden von den Inklusions- und Integrationsfachdiensten (IFD) unterstützt. Deren Ziel ist es, diesen Menschen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu helfen. Um Synergien zu nutzen, arbeiten die Organisationen EAA und IFD zusammen. Für Unternehmen mit einer größeren Zahl von beschäftigten Menschen mit Behinderung empfiehlt die Expertin von „Aktion Mensch“ die Einrichtung einer Inklusionsabteilung. „Diese eröffnet mehrere Fördermöglichkeiten und eine bessere Koordination in der Praxis“, sagt Bach und hat noch einen weiteren Tipp parat: „Sensibilisieren Sie Führungskräfte und Beschäftigte für die Zusammenarbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung. Es gibt fundierte Fortbildungsmöglichkeiten und Inhouse-Seminare.“

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Im Fahrsicherheitstraining „Mobil? Aber sicher!“ kommen Autofahrer ans Limit. Die BGHW und andere Berufsgenossenschaften bieten dieses Seminar mit dem Auto Club Europa an.

Wenn am Sonntag, 5. Oktober, der Köln Marathon in der Domstadt startet, werden auch Mitarbeitende der BGHW dabei sein. Sie laufen im Staffel-Marathon R(h)ein Inklusiv.
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