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Das Bundeskabinett hat die SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Damit entfallen bundesweit verpflichtende Vorgaben zum Infektionsschutz im Betrieb. Doch es gibt weiterhin Empfehlungen, wie sich Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Beschäftigte vor Covid-19 und anderen Atemwegserkrankungen schützen können.
Mittlerweile hat sich die Coronalage in Deutschland entspannt. Eine Überlastung der Intensivstationen ist aufgrund der zunehmenden Immunität der Bevölkerung aktuell nicht mehr zu befürchten. Daher wurden die ursprünglich bis zum 7. April 2023 geltenden Corona-Regeln für Betriebe nun vorzeitig aufgehoben. Eine Ausnahme bilden Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege, für die die coronaspezifischen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes bis zum 7. April weiterhin zu beachten sind. Zeitgleich zur Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung entfällt zum 2. Februar 2023 auch die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr.
Das Coronavirus wird Fachleuten zufolge aber bleiben. Darüber hinaus können auch andere Atemwegserkrankungen einen hohen Krankenstand und damit Ausfall im Unternehmen verursachen. Prominente Beispiele sind die Grippe oder das Respiratorische Synzytial-Virus, bekannt als RS-Virus. Daher empfiehlt die BGHW auch nach dem Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung weiterhin bewährte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Erkrankungen bei der Arbeit zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren. Letzteres spielt insbesondere vor dem Hintergrund knapper Personalressourcen eine zunehmende Rolle. Künftig können Arbeitgeber und Beschäftigte eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.
Dazu zählen vor allem:
Außerdem gilt, unabhängig von der Virenart: Nicht krank zur Arbeit gehen! Diese allgemeinen Empfehlungen in ausführlicher Form stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Internetseite zum Download zur Verfügung: Zu den Empfehlungen des BMAS zur Vermeidung von Atemwegsinfektionen wie Grippe, grippale Infekte und COVID-19 bei der Arbeit
Die BGHW unterstützt mit ihren Corona-FAQ und durch persönliche Beratung seit Beginn der Pandemie ihre Mitgliedsbetriebe bei der branchenspezifischen Umsetzung von Schutzmaßnahmen im Betrieb. Dies ist ein Angebot, das weiterhin für interessierte Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Arbeitsschützer einsehbar und abrufbar bleibt. Es enthält auch zahlreiche Aushänge und Aufkleber zum Download oder Bestellen.
Gemeinsam in eine „neue Normalität“
Rückblickend sagt DGUV-Geschäftsführer Dr. Stefan Hussy: „Drei Jahre hat die Corona-Pandemie unser Leben in weiten Teilen bestimmt – gerade auch bei der Arbeit und in der Schule. Die gesetzliche Unfallversicherung hat in der Krise eine wichtige Aufgabe übernommen: Wir haben für alle Branchen Handlungshilfen erarbeitet, die Unternehmen dabei unterstützten, die Arbeitsschutzverordnung gut umzusetzen. Darüber hinaus gab es Hotlines und viele Informationsangebote.“ Die vergangenen drei Jahre hätten uns vor Augen geführt, dass Arbeitsschutz Gesundheitsschutz ist. „Diese Erkenntnis sollte uns auch nach einem möglichen Ende der pandemischen Phase nicht verloren gehen.“

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