
Gefahrstoffverordnung – was ist neu?
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
Gesunde Haut und Augen sowie ein kühler Kopf: Wer im Freien arbeitet, muss sich rechtzeitig und ausreichend vor der Sonne schützen. Hier sind Arbeitgeber in der Pflicht, geeignete Vorkehrungen zu treffen. Die BGHW bietet ihren Mitgliedsunternehmen Serviceangebote wie zum Beispiel die Ausleihe einer UV-Kamera und UV-Schutz-Pakete an.
Laut dem Deutschem Wetterdienst war 2024 das heißeste Jahr in Deutschland seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Das Thema Hitze und UV-Schutz ist gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels weiter „brandaktuell“ – im privaten Bereich, aber auch im Arbeitsschutz. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Hitze- und UV-Schutzmaßnahmen entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dazu zählen die sogenannten STOP-Maßnahmen und eine regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge.
Die BGHW unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Prävention von Hitze- und Hauterkrankungen durch Information und Beratung. Das Faltblatt „Gut geschützt an sonnigen Tagen“ bietet einen Einstieg in die Thematik und kann ebenso wie die Infografiken „Aufgepasst bei Hitze und Sonne!“ und „Eincremen – aber richtig!“ (auch auf Englisch) im Medienshop kostenlos bestellt werden. Außerdem nützlich: Ein Blick in das Kompendium Arbeitsschutz der BGHW. Dieses enthält Fachinformationen für Arbeitgeber und Hinweise auf das Regelwerk.
Ob sich Beschäftigte ausreichend eingecremt haben und damit gut geschützt sind, zeigt sehr eindrücklich die UV-Schutz-Kamera der BGHW. Mitgliedsunternehmen können sie kostenfrei ausleihen – zum Beispiel als Highlight für einen Gesundheitstag. Vor dem Test heißt es also: gründlich eincremen! Sonnenschutzmittel werden von der BGHW dafür bereitgestellt.
Danach spiegelt der Monitor wider, ob überall ausreichend UV-Schutz aufgetragen ist oder ob kritische Stellen wie Nase, Kinn, Haaransatz oder Ohrmuscheln vergessen wurden. „Wir empfehlen Sonnencremes oder -lotionen, da sie eine dickere Schutzschicht bilden“, sagt Alexander Tjaberings, Hautschutzexperte bei der BGHW. „Sonnenschutz-Sprays hingegen verlieren einen Teil des Produkts in der Luft, so dass weniger auf der Haut ankommt, was den UV-Schutz wiederum verringert.“
⇒ Sie sind in einem Mitgliedsunternehmen der BGHW im Arbeitsschutz verantwortlich und Ihre Beschäftigten arbeiten häufig im Freien? Dann nutzen Sie unsere UV-Kamera, um diese für UV-Schutz und richtiges Eincremen zu sensibilisieren! Falls Sie Interesse haben, die UV-Kamera auszuleihen, dann wenden Sie sich bitte mit Ihrem Wunschtermin an Ihre zuständige Aufsichtsperson (siehe Ansprechpartnersuche/Prävention). Diese wird sich dann um die Organisation des Versands kümmern und den Einsatz der Kamera vor Ort begleiten.
Außerdem gibt es auch in diesem Jahr wieder die beliebten UV-Schutz-Pakete. Sie bestehen aus einer praktischen Kühltasche mit Sonnenbrille, Sonnencreme, einer Messkarte für den UV-Index sowie Informationsmaterial. Die BGHW möchte mit den UV-Schutz-Paketen Unternehmerinnen und Unternehmer und deren Beschäftigte für UV- und Hautschutz sensibilisieren und ihnen geeignete Maßnahmen näherbringen.
„Es empfiehlt sich, das Thema Sonnenschutz rechtzeitig im Betrieb zu thematisieren“, rät Tjaberings, „denn die UV-Strahlung kann im Frühjahr bereits sehr stark sein.“ Ebenfalls im Paket enthalten ist eine Karte, die zeigt, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Hitzeerkrankungen nötig sind. Dabei handelt es sich um Sonnenstich, Hitzeerschöpfung und den lebensbedrohlichen Hitzschlag.
⇒ Sie möchten UV-Schutz-Pakete bestellen? Dann wenden Sie sich bei Interesse auch hierzu an Ihre zuständige Aufsichtsperson. Bitte beachten Sie: Je Unternehmen können maximal 10 Pakete als Muster und Anregung für die Ausstattung von Beschäftigten abgegeben werden.
Outdoorworker sind im Beruf häufig der Sonnenstrahlung ausgesetzt. Betroffen sind zum Beispiel Kraftfahrer und Beschäftigte im Baustoff- und Landhandel oder im Hafenumschlag, Beschäftigte im Mineralölhandel, Gärtner und Dachdecker. Dabei wirkt die UV-Strahlung auf Haut und Augen. Dort kann sie zahlreiche gesundheitliche Schäden verursachen wie schmerzhaften Sonnenbrand, Hornhautschäden und im schlimmsten Fall: Hautkrebs! Je häufiger und intensiver man ungeschützt der Sonne ausgesetzt ist, desto größer ist die Gefahr für die Gesundheit. Denn UV-Strahlung verändert das Erbgut in den Zellen. Was vielen nicht bewusst ist: Auch im Schatten und bei bewölktem Himmel kann die UV-Strahlung hoch sein.
„Es ist oft ein schleichender Prozess über die Jahre hinweg und irgendwann versagen die körpereigenen Reparaturmechanismen“, erklärt Tjaberings. Laut Bundesamt für Strahlenschutz steigt die Häufigkeit von Hautkrebserkrankungen in Deutschland und weltweit ständig weiter an. So verdoppelt sich in Deutschland die Anzahl der Hautkrebsneuerkrankungen alle 10 bis 15 Jahre. Es gibt verschiedene Arten von Hautkrebs, wie zum Beispiel den sehr aggressiven, schwarzen Hautkrebs. Eine Form des weißen Hautkrebses, das Plattenepithelkarzinom, und seine Vorstufen, die Aktinische Keratose, zählen zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. Diese Art von Hautkrebs betrifft vor allem ungeschützte Hautareale am Kopf, im Gesicht, auf den Handrücken und an den Unterarmen.
Wer im Freien arbeitet, muss darauf achten, Haut und Augen rechtzeitig und ausreichend zu schützen. „Hierbei sollte auf jeden Fall der UV-Index beachtet werden“, so Tjaberings. Der UV-Index beschreibt den am Boden erwarteten Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung und er ist weltweit einheitlich. Liegt er bei Stufe 1 oder Stufe 2, ist die UV-Belastung niedrig und es ist in der Regel kein Schutz erforderlich. Wer jedoch eine sehr helle, empfindliche Haut hat, muss besonders aufpassen und sich zeitig im Frühjahr vor der Sonne schützen.
Ab Stufe 3 sind für alle Hauttypen Schutzmaßnahmen notwendig. Beschäftigte sind gut ausgestattet, wenn sie langärmelige, aber luftige Kleidung, eine Sonnenbrille und eine Kopfbedeckung tragen – idealerweise mit Nackenschutz. Für alle unbedeckten Hautbereiche gilt: gründlich eincremen mit einer UV-Schutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor (30 oder 50). Beschäftigte sollten während der Mittagsstunden Schatten aufsuchen und Pausenzeiten entsprechend nutzen. Arbeitgeber müssen dafür die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, indem sie Rückzugsmöglichkeiten bereitstellen sowie Überdachungen und Sonnensegel im Freien installieren. Und bei Hitze auf keinen Fall vergessen: Getränke bereitstellen und ausreichend trinken!
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
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