Eine Frau steht vor eine Hochhausfassade, neben ihr ein E-Scooter, während sie sich gerade einen Helm anzieht. Hinter ihr stehen große Pylone als Symbol für Fahrsicherheitstraining
Datum der Veröffentlichung: Lesezeit: 1 Minute

E-Scooter: Neues Trainingsangebot der BGHW

Besitzen Ihre Beschäftigten einen E-Scooter und fahren damit auch zur Arbeit? Oder nutzen Sie E-Scooter im innerbetrieblichen Verkehr? Um Unfällen vorzubeugen, bietet die BGHW ab 2026 für Mitgliedsunternehmen ein kostenloses E-Scooter-Fahrsicherheitstraining an. Wer Interesse an einer Teilnahme hat, kann sich jetzt bereits jetzt unverbindlich auf die Warteliste setzen lassen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Im kommenden Jahr bietet die BGHW für Beschäftigte aus Mitgliedsunternehmen ein kostenloses E-Scooter-Fahrsicherheitstraining an.
  • Verantwortliche im Arbeitsschutz können ihr Unternehmen zur Teilnahme vormerken lassen.
  • Denn die Zahl der E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, ist im vergangenen Jahr weiter gestiegen.
  • Vielen E-Scooter-Fahrenden sind die geltenden Verkehrsregeln gar nicht oder nur teilweise bekannt. Auch das sichere Fahren will gelernt sein.
Symbol für Zusammenfassung des nachfolgenden Seiteninhalts

Steigende Unfallzahlen

Seit Juni 2019 sind E-Scooter sind im Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Mit ihrer wachsenden Beliebtheit hat auch die Zahl der Unfälle zugenommen. Fehlende Fahrpraxis, rücksichtsloses Fahren und Alkoholeinfluss sind dabei häufige Ursachen für E-Scooter-Unfälle. Zudem werden geltende Verkehrsregeln oft nicht beachtet – sei es aus Unwissenheit oder bewusstem Ignorieren. Das führt nicht nur zu gefährlichen Situationen für die Fahrenden selbst, sondern stellt auch ein Risiko für alle anderen Verkehrsteilnehmer dar.
 

Jüngere besonders gefährdet

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sind besonders junge Menschen in E-Scooter-Unfälle verwickelt. So waren 48,6 Prozent der im Jahr 2024 verunglückten E-Scooter-Fahrenden jünger als 25 Jahre, 82 Prozent waren jünger als 45 Jahre. Die Polizei registrierte 2024 in Deutschland 11 944 Unfälle mit Personenschaden, 26,7 Prozent mehr als 2023 mit 9 425 Unfällen. 27 Menschen starben dabei. Unfälle mit E-Scootern passieren besonders häufig in Großstädten. So wurden 2024 mehr als die Hälfte er E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden in Städten mit mindestens 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern registriert.
 

E-Scooter-Fahrsicherheitstraining: Jetzt vormerken!

Die BGHW möchte dieser Entwicklung entgegenwirken und bietet ab 2026 ein kostenloses E-Scooter-Fahrsicherheitstraining für Mitgliedsbetriebe an. Bereits jetzt können Verantwortliche im Arbeitsschutz ihr Unternehmen auf eine Warteliste für das qualitätsgesicherte Training setzen lassen. Es findet vor Ort im Unternehmen statt und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im Vordergrund stehen dabei das defensive Fahren und das sichere Verhalten im Straßenverkehr.

Sie möchten sich als BGHW Mitgliedsunternehmen bereits jetzt auf die Warteliste für unser neues E-Scooter-Fahrsicherheitstraining ab 2026 setzen lassen?

⇒ Bei Interesse tragen Sie sich bitte unverbindlich in das Interessentenformular ein, das Sie hier finden. Die BGHW wird sich dann mit Ihnen zur Planung und Umsetzung des Trainings in Verbindung setzen.

 

Wichtige Regeln fürs E-Scooter-Fahren

Ein E-Scooterfahrer fährt auf dem Radweg


E-Scooter verantwortungsvoll nutzen heißt: Vorschriften und Sicherheitshinweise kennen und sie im Straßenverkehr beherzigen!

Fahrbahn: Radwege und Straße dürfen genutzt werden, Gehwege, Fußgängerzonen und Grünanlagen sind tabu.

Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h 

Personenanzahl: Nur eine Person ist pro E-Scooter erlaubt.

Schutzhelm: Das Tragen eines Fahrradhelmes wird dringend empfohlen, auch wenn es aktuell noch keine Helmpflicht gibt.

Alkohol: Es gilt die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer, das heißt 0,5 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren gilt das absolute Alkoholverbot.

Parken: Abgestellte E-Scooter dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern.

Witterung: Bei Regen, Glätte und Dunkelheit muss besonders aufgepasst werden. Auf geeignetes Schuhwerk, reflektierende Kleidung und eine an die Verhältnisse angepasste Geschwindigkeit achten.

 

 

 

Services und Downloads zu diesem Artikel

Weiterführende Links und Inhalte

Weitere interessante Themen

Zurück nach oben springen

Ihr Kontakt zu uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Ina Papen

Referat Verkehrssicherheit und Transport

Telefon:
+49 621 1835924

E-Mail:
i.papen(at)bghw.de

Oder richten Sie Ihre Anfrage per Kontaktformular an uns:
Kontaktformular

Datenschutzhinweis:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Nutzerinnen und Nutzer,

Sie haben gerade auf die Verlinkung zu unserem Angebot auf %s geklickt. Wenn Sie unten auf „weiter“ klicken und damit dieses Angebot nutzen, können (personenbezogene) Nutzungsdaten durch den Anbieter des Dienstes erfasst und ggf. auch außerhalb der Europäischen Union weiter verarbeitet werden. Auf Art und Umfang der verarbeiteten Daten haben wir keinen Einfluss. Weitere Informationen zu dieser Datenverarbeitung finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Anbieters.