
Sicher durch den Winter
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Besitzen Ihre Beschäftigten einen E-Scooter und fahren damit auch zur Arbeit? Oder nutzen Sie E-Scooter im innerbetrieblichen Verkehr? Um Unfällen vorzubeugen, bietet die BGHW ab 2026 für Mitgliedsunternehmen ein kostenloses E-Scooter-Fahrsicherheitstraining an. Wer Interesse an einer Teilnahme hat, kann sich jetzt bereits jetzt unverbindlich auf die Warteliste setzen lassen.
Seit Juni 2019 sind E-Scooter sind im Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Mit ihrer wachsenden Beliebtheit hat auch die Zahl der Unfälle zugenommen. Fehlende Fahrpraxis, rücksichtsloses Fahren und Alkoholeinfluss sind dabei häufige Ursachen für E-Scooter-Unfälle. Zudem werden geltende Verkehrsregeln oft nicht beachtet – sei es aus Unwissenheit oder bewusstem Ignorieren. Das führt nicht nur zu gefährlichen Situationen für die Fahrenden selbst, sondern stellt auch ein Risiko für alle anderen Verkehrsteilnehmer dar.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sind besonders junge Menschen in E-Scooter-Unfälle verwickelt. So waren 48,6 Prozent der im Jahr 2024 verunglückten E-Scooter-Fahrenden jünger als 25 Jahre, 82 Prozent waren jünger als 45 Jahre. Die Polizei registrierte 2024 in Deutschland 11 944 Unfälle mit Personenschaden, 26,7 Prozent mehr als 2023 mit 9 425 Unfällen. 27 Menschen starben dabei. Unfälle mit E-Scootern passieren besonders häufig in Großstädten. So wurden 2024 mehr als die Hälfte er E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden in Städten mit mindestens 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern registriert.
Die BGHW möchte dieser Entwicklung entgegenwirken und bietet ab 2026 ein kostenloses E-Scooter-Fahrsicherheitstraining für Mitgliedsbetriebe an. Bereits jetzt können Verantwortliche im Arbeitsschutz ihr Unternehmen auf eine Warteliste für das qualitätsgesicherte Training setzen lassen. Es findet vor Ort im Unternehmen statt und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im Vordergrund stehen dabei das defensive Fahren und das sichere Verhalten im Straßenverkehr.
Sie möchten sich als BGHW Mitgliedsunternehmen bereits jetzt auf die Warteliste für unser neues E-Scooter-Fahrsicherheitstraining ab 2026 setzen lassen?
⇒ Bei Interesse tragen Sie sich bitte unverbindlich in das Interessentenformular ein, das Sie hier finden. Die BGHW wird sich dann mit Ihnen zur Planung und Umsetzung des Trainings in Verbindung setzen.
E-Scooter verantwortungsvoll nutzen heißt: Vorschriften und Sicherheitshinweise kennen und sie im Straßenverkehr beherzigen!
Fahrbahn: Radwege und Straße dürfen genutzt werden, Gehwege, Fußgängerzonen und Grünanlagen sind tabu.
Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
Personenanzahl: Nur eine Person ist pro E-Scooter erlaubt.
Schutzhelm: Das Tragen eines Fahrradhelmes wird dringend empfohlen, auch wenn es aktuell noch keine Helmpflicht gibt.
Alkohol: Es gilt die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer, das heißt 0,5 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren gilt das absolute Alkoholverbot.
Parken: Abgestellte E-Scooter dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern.
Witterung: Bei Regen, Glätte und Dunkelheit muss besonders aufgepasst werden. Auf geeignetes Schuhwerk, reflektierende Kleidung und eine an die Verhältnisse angepasste Geschwindigkeit achten.

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Referat Verkehrssicherheit und Transport
Telefon:
+49 621 1835924
E-Mail:
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